Neutralität ist keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit

Als die Würzburger Polizei die Wohnung des
Journalisten Thomas Herterich durchsuchte,
da konnte sie nicht ahnen, in was für ein Wes-
pennest sie da gestochen.
Denn der „freie“ Journalist Herterich arbeitet
nämlich überwiegend als Fotograf der in bester
Stasimanier die Demonstrationen Andersden-
kender fotografiert. So ist er von der „Recherche-
und Informationsstelle Antisemitismus Bayern“
(RIAS Bayern) damit beauftragt, die Ereignisse
rund um die Protestkundgebungen gegen die
Corona-Maßnahmen zu dokumentieren.
Also nichts da mit „unabhängiger“ oder gar „ob-
jektiv-sachlicher“ Berichterstattung! Sondern
eingekaufter Journalismus übernimmt sogar
noch Spitzel – und Denunziantendienste für
ihre Auftraggeber! Und da Herterich in bester
Stasimanier fotografiert, besaß er bessere Auf-
nahmen als die Bundespolizei, und diese wollte
die Polizei auch haben. Also ließ man Herterichs
Wohnung durchsuchen.
Sichtlich hätte Thomas Herterich sofort mit der
Polizei kooperiert, nur gab es da einen kleinen
Haken, denn die Polizei wollte die von ihm be-
schlagbarten Fotos “ als Beweismittel in den Er-
mittlungen gegen eine „linksextreme Gegende-
monstration“ an dem Tag“ !
Natürlich würde in diesem Land kein „unabhän-
giger als linker Journalist, seiner noch „unabhän-
gigeren“ als noch links versiffteren Presse Fotos
bringen, die eindeutig belegen das die Gewalt von
Linken ausgegangen und die womöglich bei starf-
baren Handlungen gefilmt wurden! Zumal, wenn
der „unabhängige “ freie Fotograf extra dafür ein-
gekauft worden, um nur diesbezügliche Fotos von
mutmaßlichen Rechten zu schießen. Selbst die für
die Hausdurchsuchung zuständigen Richter urteil-
ten über Herterich: “ Der Fotograf „engagiere sich
selbst im linken Spektrum“ und veröffentliche das
gefertigte Material „ausschließlich auf eigenen Ka-
nälen“.
Jedoch, da auch die Justiz in diesem Land nicht
nur auf dem linken Auge voll erblindet, und seit
Heiko Maas als Bundesjustizminister vollends in
linker Hand und somit außer dem „Kampf gegen
Rechts“ kaum noch etwas zu leisten vermag, so
sprang die Justiz dem linken Journalisten mit
Stasiambitionen bei, und das Landgericht Würz-
burg erklärte die Hausdurchsuchung für unzu-
lässig. Im diesbezüglichen Urteil wurde behaup-
tet damit die „Pressefreiheit“ zu stärken.
Die linksversiffte Presse war gleich schwer am
Jubeln: “ Mit dem Beschluss hat das Landgericht
Würzburg einige grundsätzliche Dinge in Sachen
Pressefreiheit festgestellt, die über den Fall Her-
terich hinausweisen. So stellte das Landgericht
klar, dass auch die „Veröffentlichung von eigens
angefertigten Inhalten unter redaktioneller Auf-
bereitung durch eine Themen- und Inhaltsaus-
wahl auf Twitter“ als journalistische Tätigkeit
angesehen werden können. Posts auf Twitter,
Instagram, Facebook und Co. seien im Hinblick
auf das Grundrecht der Pressefreiheit nicht we-
niger schützenswert, als Beiträge in Print, Hör-
funk oder Fernsehen“.
Endlich wird der vollkommen parteiische, linke
Journalist geschützt und seine Stasi-Wühltätig-
keit und diffamierende Berichterstattung gleich
mit!
Da beginnt man es zu begreifen, warum Deutsch-
land bei der Pressefreiheit um zwei Ränge abge-
sackt, weil solche Journalisten, wenn man sie als
solche entdeckt, mit Schmähungen und Schlägen
bedacht werden. Wo die Polizei machtlos und die
Justiz eher Beihilfe leistet, meint man selbst im-
mer mehr der Gerechtigkeit eigenhändig Genug-
tuung verschaffen zu wollen.
Der Auslöser des Ganzen sieht sich nun durch die
buntdeutsche Justiz vollends bestätigt: “ „Es ist er-
leichternd, dass die Sache jetzt durch ist und das
Landgericht feststellen konnte, dass ich journalist-
isch tätig bin und das Framing der Staatsanwalt-
schaft, dass ich Aktivist sei, damit nichtig ist. Für
seine weitere Arbeit hoffe er nun, dass es auf Sei-
ten der Polizei und Justizbehörden eine Veränder-
ung gibt: Dass ich mehr geschützt werde auf De-
monstrationen, wo ich normalerweise Übergriffen
ausgesetzt bin und dass ich mich nicht ständig vor
irgendwelchen Leuten rechtfertigen muss“, sagte
Thomas Herterich.
Endlich wird also in Zukunft das stasimäßige Be-
spitzeln und Fotografieren von Oppositionellen
von Polizei – und Justizbehörden geschützt. Und
ganz gewiss wird der Verfassungsschutz unter
Thomas Haldenzwang nicht nachforschen, wo-
zu die sogenannte „Recherche- und Informa-
tionsstelle Antisemitismus Bayern“ all die vielen
Fotos von Oppositionellen benötigt, die ihr einge-
kaufter Fotograf Thomas Herterich da so geknipst!
Übrigens bestätigte das Landgericht Würzburg
indirekt auch, dass es keinen „unabhängigen“ oder
gar „sachlich-objektiven“ Journalismus in diesem
Land gibt: “ Auch, dass seine Beiträge dem linkspo-
litischen Spektrum angehörten, stehe der Annahme,
dass Herterich journalistisch aktiv ist, nicht entge-
gen: Neutralität sei keine Voraussetzung für eine
journalistische Tätigkeit„.
Den letzten Satz sollten wir von nun an immer im
Hinterkopf haben, wenn wir einen Zeitungsartikel
lesen oder uns Nachrichten und Berichte im Öffent-
lich Rechtlichen anschauen!
Ganz so, wie eben Rechtsstaatlichkeit in diesem
Land nicht die Voraussetzung für das Erlassen
von Gesetzen darstellt! Nur so konnte schließ-
lich eine Christine Lambrecht jahrzehntelang
in solch einer Justiz tätig sein, nur um sodann
als Bundesjustizministerin Gesetzesentwürfe
zu erlassen, die gleich in mehrfacher Sicht ge-
gen die Verfassung verstießen. Immerhin be-
nötigt man in Deutschland keinerlei fachliche
oder geistige Fähigkeiten um Politiker zu wer-
den. Wenigstens dem Journalismus wurde es
nun juristisch bestätigt!

Thüringer Sumpf bald Vorbild für gesamten Verfassungsschutz ?

Wenn man nach Thüringen schaut, wird einem
schnell klar, warum Hans-Georg Maaßen weg
soll und was für ein Subjekt ihn ersetzen soll.
In Thüringen etwa, ist ein Stephan Kramer
Chef des Verfassungsschutz!
Das Kramer nicht einen Hauch von Neutrali –
tät, welche für das Amt notwendig ist, mit –
bringt, wird schon klar, wenn man bedenkt,
das er Stiftungsbeirat der Amadeu-Antonio –
Stiftung ist, welche auch nur gegen Rechts
kann. Kramer, ganz deren Subjekt, nutzt
seinen Posten schamlos aus, um gegen die
AfD vorzugehen.
Die legendär berüchtigte Zusammenarbeit
des ehemaligen Justizministers und nun –
mehrigen Außenminister Heiko Maas mit
der linksextremistischen Amadeu-Antonio –
Stiftung, etwa bei der Verfolgung von Hass –
Kommentaren in Internet, zeigten deutlich
auf, wie sehr die SPD den Bock zum Gärtner
machte. Und nun ist einer der führenden
Vertreter dieser staatlich alimentierten
´´Stiftung„ sogar Chef des Verfassungs –
schutz in Thüringen!
Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz
schreibt vor, daß der Präsident der Ver –
fassungsschutzbehörde über die Befähig –
ung zum Richteramt verfügen soll, was auf
Kramer allerdings nicht zutrifft. Wozu auch
braucht es auch einer gewissen Qualifika –
tion, wenn man doch einzig im ´´ Kampf
gegen Rechts „ halbwegs gebildet ist? Für
die links-rot -grüne Landesregierung, wel –
che schon linksextremistischen Bomben –
bauern Demokratiepreise verliehen, schien
das Befähigung genug zu sein!
Kramer dankte es ihnen, indem er in seinen
Berichten, etwa über die AfD, gleich seiten –
weise aus linksextremistischen Schriften
Wort für Wort abschrieb, um somit Jeder –
mann deutlich aufzuzeigen, welch Geistes
Kind er ist.
Daneben ist Kramer ein Karrierist, der seine
politischen Ansichten ebenso schnell wech –
selt, wie seine Parteizugehörigkeit. So war
er schon CDU, FDP und SPD-Mitglied! Da –
neben verhindert schon seine Arbeit im
Zentralrat der Juden und seine Mitglied –
schaft beim World Jewish Congress, oder
der Posten des stellvertretenden Vorsitzen –
der des Stiftungskuratoriums von AMCHA
Deutschland, eben ein paar zu viel Posten,
um halbwegs unabhängig zu sein, das er
im Amt des Verfassungsschutz auch nur
ansatzweise Neutralität zu wahren ver –
mag!
Wie es die SPD schon geschafft hat das
Justizministerium zu unterwandern, –
die Alimewntierung des Linksextremisten
Sören Kohlhuber durch dieses Ministerium
unter Justizminister Maas macht das mehr
als deutlich -, so soll das nun auch beim
Verfassungsschutz geschehen. Kein Wun –
der also, daß die SPD-Genossen am lautes –
ten schreien, daß Hans-Georg Maaßen als
Chef des Verfassungsschutzes seinen Pos –
ten räumen soll.
Was kommt als Nächstes ? Wird etwa gar
bald eine Anetta Kahane von der Amadeu –
Antonio-Stiftung neue Chefin des Verfass –
ungsschutz ? Als ehemalige Stasi-IM würde
sie genau die Befähigung mitbringen, wel –
che die SPD-Genossen erwarten!

Linksextremisten weiter unter dem Schutz der Heiko Maas-geschneiderten Justiz

Irgendwie haben wir es ja schon immer gewusst,
dass linke Klassenkampfideologie sehr eng in die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz eingebunden.
Als hätte es da noch eines Beweises bedurft, so
liefert uns sie der Anwalt Andreas Beuth, seines
Zeichens selbst ernannter „Sprecher der Autono –
men“ und Anwalt der Roten Flora. Als Anwalt
habe er sich ´´ missverständlich „ ausgedrückt.
Nein, als Anwalt hat er voll auf die Heiko Maas –
geschneiderte Justiz gesetzt, und darauf, dass da
wie üblich linker Krawallmob nicht bestraft wird.
Kaum hatte die Maas-geschneiderte Justiz nämlich,
wie immer, die gerade erst frisch festgenommenen
Linksextremisten wieder auf freiem Fuß gesetzt,
womit sich Anwalt Beuth voll bestätigt fühlen
mußten, als ihn dieses zu Sätzen wie ´´ Wir (…)
haben gewisse Sympathien für solche Aktionen,
aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir
wohnen. Also, warum nicht irgendwie in Pöseldorf
oder Blankenese? Also da gibt’s auch bei uns großes
Unverständnis, dass man (…) die eigenen Geschäfte
zerlegt. Die Geschäfte, wo wir selbst, weil wir da
wohnen, auch einkaufen.
Da ruft doch der feine Herr Anwalt offen dazu auf
die Stadtviertel der Reichen zu plündern ! Da von
der Heiko Maas-geschneiderten Justiz, die bekannt –
lich nur gegen Rechts kann, natürlich nicht das Ge –
ringste unternommen, so stellten nunmehr 25 be –
herzte Bürger Anzeige gegen den sich missverständ –
lich ausdrückenden linksextremistischen Anwalt.
Warum die vollkommen rot-grün versiffte Ham –
burger Staatsanwaltschaft nicht längst tätig gewor –
den, wo sich doch selbst schon die Anwaltskammer
von diesem Anwalt distanziert, mag daran liegen,
dass in diesem sehr parteiisch gewordenen ´´Rechts –
staat„ die Maasche Spielregel gilt : Gegen Rechts
immer, gegen Linke nimmer !
Aber wir sind uns ganz sicher das an einem Ham –
burger Gericht, wo Islamisten vollstes Verständnis
bekommen und Köter-Urteile gefällt, einem alten
Linksextremisten wie Andreas Beuth nichts pas –
sieren wird. Bestimmt wird für den wieder so ein
eigenes von der Maas-geschneiderten Justiz quasi
erfundener Strafmilderungsgrund, wie etwa der
einer ´´ medialen Vorverurteilung „ gelten und
er wird ebenso ungeschoren davon kommen, wie
jener linksextremistischer ZEIT-Journalist, der
mit Unterstützung und Alimentierung des Justiz –
ministeriums als ´´Journalist„ tätig und zur Jagd
auf andersdenkende Journalisten beim G20-Gip –
fel aufgerufen. Was auch zugleich ein schönes
Beispiel dafür ist, wie unter Heiko Maas Justiz
und Linksextremismus vernetzt und zusammen –
arbeiten. Das Heiko Maas nach solch einem Skan –
dal, wobei noch ein weiterer ZEIT-Journalist, der
ebenfalls auf Maas Soldliste stand, die Plünder –
ungen von Geschäften in Hamburg gut geheißen,
immer noch im Amt, zeigt wohl deutlich auf, das
sich Deutschland mehr in Richtung Venezuela be –
findet als hin zu einem Rechtsstaat.
Insofern befindet sich Anwalt Andreas Beuth in
guter Gesellschaft der anderen Kämpfer gegen
Rechts auf Maas Soldliste, die inzwischen vom
Stasi-IM, über notorische Deutschenhasser bis
zum linksextremisten Hetzer reicht ! Noch nie
wurde die Justiz in einem europäischen Land
so pervertiert, wie unter Heiko Maas, und in
dieser Perversion darf Andreas Beuth eben
weiter Anwalt sein !
Wir dürfen uns sicher sein, das ein Hamburger
Gericht also Andreas Beuth`s Ausage als vom
´´ Grundgesetz gedeckte „ Meinungsfreiheit
ansehen wird, und sollte der Anwalt überhaupt
bestraft werden, dann zu einer geradezu lächer –
lich geringen Geldstrafe, welche er auch noch an
eine rote Organisation zahlen darf !