Zum Thema: Ende des Haller Schauprozesses

Erwartungsgemäß endete der Prozess zu Halle mit der
Verkündung der Höchststrafe für den Täter. Die bunt –
deutsche Justiz gab sich wieder einmal die Blöße eines
Schauprozesses.
Durch gezielte mediale Vorverurteilung des Opfers be –
stand kaum noch ein Zweifel daran, dass das Urteil be –
reits im Vorfeld fest stand und der gesamte Prozess so
nur ein Schauspiel, besonders für die sensationsgeilen
Medien gewesen.
Irritierend dürfte an dem Prozess nur gewesen sein,
dass die buntdeutsche Justiz, ganz wie in Regimen
üblich zur Sippenhaft übergehen sollte. Unbedingt
sollte die Familie des Eigenbrötlers Stephan Balliet
mit den Fall hineingezogen und für die Tat mit ver –
antwortlich gemacht werden. Daher dürfte nur die
Sensationspresse und das von vorn herein partei –
ische Gericht noch darüber verwundert gewesen
sein, dass der Angeklagte daher eher lieber keine
Angaben zu seiner Biographie machte.
Um eine echte Aufarbeitung ging es in diesem Fall
ohnehin nicht. Die beiden eigentlichen, weil deut –
sche, Opfer wurden zur reinen Nebensache damit
sich die Juden als ewige Opfer zelebrieren konnten.
Daneben wurde der Fall von der Regierung gerade –
zu schamlos ausgenutzt, um unter dem Vorwand
der Bekämpfung von ,,Hasskriminalität„ die to –
tale Kontrolle und Zensur über die Sozialen Netz –
werke zu bekommen. So musste Balliet unbedingt
,,Komplizen„ im Netz gehabt haben, auf deren
Seiten er sich radikalisiert habe. Aber diese polit –
ische Ausnutzung kennzeichnet eben auch einen
typischen Schauprozess, und somit gelang es der
buntdeutschen Justiz zu keiner Zeit die Politik
aus dem Prozess herauszuhalten. Um dieses, trotz
aller Beweise dafür, dass Balliet ein Einzeltäter
gewesen ist, schamlos durchzusetzen erfand die
Politik einfach den Begriff des ,,neuen globalisierten
Typus von isolierten Terroristen „. Das dies kein
neuer Typ ist, schon weil sie die meisten Islamisten
auf diese Weise ebenso radikalisieren, wie die mili –
tanten Umweltschutzaktivisten, war scheiß egal,
weil man eben bloß einen Vorwand zur Kontrolle
über das Internet brauchte. Da kam allen der Fall
Baillet gerade recht! Sie brauchten halt als Vor –
wand eine ,, Internet-Kultur„ über die sich der
Täter radikalisiert habe.
Wie parteiisch etwa die Richterin Ursula Mertens
gewesen, geht aus deren Aussagen klar hervor:
,, Dass jemand jahrelang in seinem Kinderzimmer
sitze und unbemerkt Waffen und Sprengsätze zu –
sammenbaue, habe eine neue Qualität. Wie kommt
es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so ver –
sagen? Das treibt uns um „. Ob Richterin Mertens
solches auch jenen linksextremistischen Bomben –
bauer aus Thüringen gefragt hätte, welcher sogar
mit dem Demokratiepreis der Thüringer Landes –
regierung geehrt? Hätte Richterin Mertens etwa
die Familie der linksextremistische Leipziger
,,Kommandoführerin„ Lisa zu der Entwicklung
ihrer Tochter gefragt? Natürlich nicht, weil solch
Versuche der Einführung von Sippenhaft in die –
sem Land und unter dieser Justiz ausschließlich
deutschen Rechten vorbehalten ist!
Das erinnert uns in beschämender Weise stark
an den NSU-Prozess, in dem ein ebenso partei –
ischer Richter, Manfred Götzl, schon vor Prozess –
beginn sich dazu erblödete lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Auch Zschäpe wurde ein –
seitig dafür verurteilt, dass sie den beiden Uwes
den Haushalt geführt! Dagegen heißt es in der
parteiischen Justiz der bunten Republik bezüg –
lich der IS-Bräute, dass das Führen des Haus –
halts alleine für eine Anklage nicht ausreiche.
Für Beate Zschäpe dagegen war es vollkommen
ausreichend, um sie für Jahre einzusperren!
Im Fall Balliet zeigte sich Richterin Mertens zu –
tiefst enttäuscht, dass sie,, seiner Familie keine
Schuld dafür geben, dass sie die Verbrechen nicht
verhindert habe „ und man ihr so eine Sippenhaft
nicht zugestehen wollte. Der eigentliche Grund da –
für dürfte aber wohl eher gewesen sein, dass solches
etwas zu sehr an die Sippenhaft der Nationalsozialis –
ten erinnert hätte! Immerhin verglich selbst Balliets
Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber dessen Tat mit
,, mit den Verbrechen der Nationalsozialisten „. So
wie eben in einem richtigen Schauprozess ist noch
nicht einmal die Verteidigung frei von ideologischer
Beeinflussung!
Auch wenn Stephan Balliet zur Höchststrafe mit an –
schließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
verurteilt worden, wird seine Tat noch jahrzehntelang
von Medien und Politik gnadenlos instrumentalisiert
werden, um Kapital daraus zu ziehen. Was anderes
kann man in diesem Land nicht erwarten.

Vom Unterschied des Schauprozess

Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!