Im Eilverfahren hob das Kölner Verfassungsgericht die
Entscheidung des Verfassungsschutzes auf, die AfD als
,,rechtsextremistischen„ Verdachtsfall einzuordnen
und zu überwachen.
Man könnte fast annehmen, dass dieses Urteil aus rei –
nem Selbstschutz geschah. Immerhin war das Justiz –
ministerium unter seinem damaligen Justizminister
Heiko Maas dazu gezwungen worden, unter dem ewi –
gen Vorwand des ,,Kampf gegen Rechts„ mit Links –
extremisten eng zusammenarbeiten zu müssen. Wenn
man also schon die AfD wegen eines Dutzend rechter
Politiker zum Verdachtsfall erklärt, könnte auch bald
das Justizministerium selbst zum dringenden Verdachts –
fall werden.
Immerhin hat die Justiz nicht das Geringste unternom –
men als 2015 die für die SPD-nahe Zeitung ,,Die ZEIT„
arbeitende Journalisten beim G20-Gipfel als Linksex –
tremisten aufflogen. Sören Kohlhuber hatte auf dem
SEIT 2007 bestehendem ,,ZEIT„-Online-Projekt
,,Störungsmelder„ , der als ,,Watchblock für Rechts –
extremismus„ öffentlich zur Hetzjagd auf von ihm
als ,,Rechte„ eingestufte Journalisten, wie u. a. Luke
Rudkowski, Max Bachmann, Tim Pool und Lauren
Southern, aufgerufen.
Die SPD-nahe Zeit hat neben dem ,,Störungsmelder„ –
Projekt, seit 2008 das ,,Netz gegen Nazis„, dass da –
für sorgt, dass ,,Rechte„ weder Aufnahme in Fuball –
oder anderen Sportvereinen, selbst bei der Feuerwehr,
finden und dort ausgegrenzt werden. 2009 zog sich
die ,,ZEIT„ aus dem Ausgrenzungsprojekt zurück
und überließ dasselbe der berüchtigten Amadeus
Antonio-Stiftung.
Die ,,ZEIT„ trennte sich daraufhin 2015 auch von
Sören Kohlhuber, welcher als Christoph Fröhlich
beim ,,Störungsmelder„ auftrat, sowie einem wei –
teren linksextremistischen Autoren, der das Plün –
dern von Supermärkten verherrlichte. Die brisante
Zusammenarbeit der ,,ZEIT„ mit bekennenden
Linksextremisten ließ sich allerdings kaum noch
verheilichen.
Brisant dabei, dass der ,,Störungsmelder„ an dem
sich neben Kohlhuber rund 50 weitere linke ,,Jour –
nalisten„ beteiligten, vom Bundesjustizministerium
unter Heiko Mass gefördert wurde! Noch brisanter:
Heiko Maas selbst setzte sich aktiv für den ,,Störungs –
melder„ ein und zeigt dort Gesicht ,, Wir müssen da –
für sorgen, dass Hetzer und Brandstifter das gesell –
schaftliche Klima nicht vergiften.“ Eigentlich wäre in
einer echten Demokratie ein in solch einen Skandal
involvierter Minister kaum noch haltbar.
Eine echte Aufklärung der Hetzjagd auf dem G20-Gip –
fel durch eine Staatsanwaltschaft hat es nie gegeben,
zweifelsohne, weil sodann auch zur Sprache gekom –
men wäre, in wie weit die Zusammenarbeit von Sören
Kohlhuber mit dem Bundesjustizministerium bestan –
den und wie dessen Unterstützung von Kohlhuber &
Co ausgesehen. Somit wurde Kohlhuber, obwohl der –
selbe mit Sätzen wie etwa „Jede Flasche, jeder Stein
hat heute seine Berechtigung „ eindeutig zu Gewalt
aufgerufen, vom Gericht eilig freigesprochen. Denn
Anklagepunkt des Aufrufes zur Hetzjagd, hatte das
Gericht schon vorher fallengelassen. Der Richter
folgte einfach Kohlhubers Auslassung ,,Dass jemand
mit einem T-Shirt, das eindeutig rechte Gesinnung
erkennen lässt, zu einer Demonstration von Linken
und Antifaschist*innen geht, dürfte provokativ ein –
geordnet werden„! Würde allerdings umgekehrt
auch bedeuten, dass, wenn einer in Antifa-Aufmach –
ung zu einer Gegendemo geht, derselbe ebenfalls
als Provokateur anzusehen wäre, und Rechte mit
dessen Bild die eigenen Demoteilnehmer vor dem
Antifa-Demonstranten öffentlich warnen dürfen!
Plötzlich gelten keine Persönlichkeitsrechte, so
dass Linksextremisten Fotos von Andersdenkenden
ins Netz stellen können und deren Namen drunter
setzen. Würden umgekehrt Rechte so etwas machen
und die Fotos von Antifa-Mitgliedern so ins Netz
stellen, würde dasselbe Gericht allein schon we –
gen Verletzung des Datenschutzes handeln. Aber
in einem Land, wo die Rechtsstaatlichkeit prakt –
isch aufgehoben, und willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, gelten eben Sonderregelungen für Linksex –
tremisten! Denken wir umgekehrt nur an den Fall,
als die AfD eine Plattform einrichtete auf der
Schüler Lehrer, die linksextremistisches Gedan –
kengut im Unterricht verbreiten, melden konnten.
Da galt plötzlich nichts mehr von dem, was Sören
Kohlhuber & Co großzügig vom Gericht zugestanden
worden, weil ja die AfD ,,Rechte„ und damit für
sie andere Gesetze gelten!
Dieses Urteil ist außerdem die reinste Farce, für all
all jene, welche im Zusammenhang mit der soge –
nannten Chemnitzer Hetzjagd 2019 angeklagt wor –
den!
Zudem gibt das Gericht indirekt somit zu, wer da
hauptsächlich auf dem G20-Gipfel randalierte, bäm –
lich Antifa! Aber weder Kohlhuber noch die Aufhetzer
aus der Roten Flora wurden gerichtlich belangt! Da –
gegen säße jeder Rechte der nur halb so viel offen
zu Gewalt aufgerufen, längst hinter Gitter! Aber
eben auch hier gelten für Linksextreme wieder ein –
mal andere Gesetze!
Hier sieht man deutlich. welche Gefahr der Flirt der
buntdeutschen Justiz mit dem Linksextremismus
für dessen Urteilsvermögen bildet!
Das dem aber nicht so ist, zeigt eindeutig, wie hier
das Recht zurechtgebogen worden, um den eigent –
lichen Punkt, dass eine Justiz, die eben noch mit
dem Täter zusammenarbeitete, dessen ,,Arbeit„
unterstützte, diesen nun freispricht!
Statt dessen verurteilt das stark kompromittierte
Gericht einfach die Journalisten, die offen über
Kohlhubers Hetzjagd-Aufrufe berichtet: ,, Ein ¬
Focus- und ein FAZ-Journalist Kohlhubers Tweets
aus dem Kontext gerissen zitiert und somit den Ein –
druck erweckt, dass er sich Angriffe auf die Rechts –
extremist*innen wünschte „. Somit blieb das heikle
Thema der Zusammenarbeit des Justizministerium
und Linksextremisten wie Kohlhuber unerwähnt.
Inzwischen schaffte es ein Politikerin der Linkspartei,
welche einst in einer linksextremistischen Band mit –
spielte und sich weiter offen zu dieser Ideologie be –
kennt, nämlich Barbara Borchardt, in Mecklenburg –
Vorpommern zur Verfassungsrichterin!
Man sieht die Zusammenarbeit zwischen Justiz und
Linksextremisten geht stillschweigend weiter! Dies
dürfte auch die Hauptursache dafür sein, dass, ob –
wohl inzwischen jeder dritte Politiker der Linkspar –
tei einer linksextremistischen Organisation oder
Gruppierung angehört oder ihr nahesteht, diese
Partei nicht längst zum dringenden Verdachtsfall
des Verfassungsschutz geworden.
Schlimmer noch, mit dem Putsch von Thüringen,
indem ein vollkommen demokratisch gewählter
FDP-Ministerpräsident weggeputscht, um den
Kommunisten Bodo Ramelow wieder als Minister –
präsidenten ohne jegliche parlamentarische Mehr –
heit ins Amt zu hieven. Derselbe Ministerpräsident
der Linkspartei, dessen Landesregierung zuvor ei –
nem linksextremistischen Bombenleger deren De –
mokratie-Preis verliehen!
Sichtlich zog man nun gegenüber der AfD die Reiß –
leine, damit so niemand den linksextremistischen
Sumpf der sich rund um die Merkel-Regierung ge –
bildet, größere Beachtung schenkt. Denn, wenn man
die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten
ließe, wie will man dann länger das Stillhalten ge –
genüber den Linksextremismus in der Links-Partei
noch rechtfertigen?