In der Deutschen Blumenkübel-Demokratie
herrscht immer noch in weiten Teilen die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz vor. Ob –
wohl Maas selbst, der offen mit Linksextre –
misten in seinem Ministerium zusammen –
gearbeit, selbst nicht mehr als Justizminister
agiert, tut seine Nachfolgerin nicht das aller
Geringste, um an den Zuständen, die jedem
echten Rechtsstaat spotten, etwas zu ändern.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, das vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu behandeln sind, gilt in Deutsch –
land schon lange nicht mehr.
Ob ein Hamburger Gericht, das einem Tür –
ken erlaubte alle Deutschen pauschal als
´´ Köterrasse „ und ´´ Hundeclans „ zu
bezeichnen, was in diesem Fall straffrei
ausging und nicht als ´´ Volksdverhetz –
ung „ angesehen, weil in diesem Land
sämtliche Volksverhetzungs-Paragrap –
hen ausschließlich für deutsche Rechte
nur gelten oder in Tausend anderen Fäl –
len wurde so geurteilt als ob es in diesem
Land ein vier Klassen-Recht gebe.
1. Klasse : Prominente, Staatsdiener und
Politiker, Manager und Banken, die zu –
meist mit Bagatellstrafen davon kommen.
2. Klasse : Die Migranten, die, wenn sie
dasselbe Verbrechen wie ein Deutscher
begehen, mit einer viel geringeren Strafe,
– oftmals auch mit Bewährung -, davon
kommen.
3. Klasse : Der normale Deutsche, der
für eine Straftat bedeutend härter be –
straft wird als ein Täter mit Migrations –
hintergrund.
4. Klasse : Rechte, Neonazis, Regime –
gegner, die zusätzlich zu ihrer viel här –
ter ausfallenden Haftstrafe, noch mit
willkürlichen Gesinnungsurteilen zu
weiterer höherer Haft bestraft werden.
Der staatlichen Willkür sind dabei keine
Grenzen gesetzt : Denken wir an das Ur –
teil gegen eine vierundzwanzigjährige,
die zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt, nur
weil sie die eigentlichen Täter zum Tat –
ort gefahren, wo diese wenig später einen
Brandanschlag verübten, bei dem niemand
zu Schaden kann oder an den Fall Zschäpe,
die neben der eigentlichen Haftstrafe zu 10
Jahren weiterer Haft verurteilt werden soll,
nur weil sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt !
Wurde etwa die Ehefrau von Reda Seyam, der
von 2002 bis 2013 in Deutschland als Islam –
ischer Hassprediger herumhing und dann den
Bildungsminister des IS mimte, zu 10 Jahren
Haft verurteilt, weil sie dem Islamisten
den Haushalt geführt ? Oder eine andere
Geliebte oder Freundin eines Familienclan –
oder Mafiamitgliedes, eines Hasspredigers
oder eines Terroristen, wegen Führung des
Haushalts angeklagt ? Noch nicht einmal
die IS-Bräute, die nach Deutschland zu –
rückgekehrt, wurden deshalb belangt, eben
weil gewisse Haftgründe ausschließlich für
Rechte in diesem Land gelten !
Im krassen Gegensatz dazu werden für Straf –
täter mit Migrationshintergrund eigens Straf –
milderungsgründe erfunden, wie der, das der
Angeklagte im Gefängnis kein Deutsch könne
oder nicht gewusst haben will, das sein Han –
deln in Deutschland strafbar sei. Oder der
regelrecht erfundene Strafmilderungsgrund
einer ´´ medialen Vorverurteilung „, wie er
dem Mörder von Tugce zugute kam ! Würde
es diesen Strafmilderungsgrund tatsächlich
so geben, dann wäre Beate Zschäpe längst
frei, denn niemand ist in den Medien jemals
so vorverurteilt worden, wie die Zschäpe !
Aber natürlich gelten in der deutschen Jus –
tiz solche Strafmilderungsgründe für Rechte
nie, was dieselben geradezu absurd machen.
Ein Großteil der so gefällten Urteile lässt
einem schon am Verstand von Richtern
und Staatsanwälten starke Zweifel auf –
kommen.
In Duisburg kam etwa die Staatsanwalt –
schaft gerade erst auf den Trichter die
Verhaftung eines Türken für rechtens
zu erklären, weil der sich ´´ zu Unrecht „
der Verhaftung durch die Polizei wider –
setzt habe als gebe es denn für Migranten
in diesem Land schon ein Recht darauf,
sich der Verhaftung durch die Polizei zu –
widersetzen. Auch im Duisburger Fall
rottete sich ein Migrantenmob zusam –
men, um die Verhaftung des Türken zu
verhindern. Bestimmt muß nun in Ell –
wangen erst geprüft werden, ob der
Togonese sich nicht zu Recht seiner
Verhaftung widersetzt habe !
Umgekehrt würde man einem Reichs –
bürger in diesem Land niemals offen
zugestehen, das der sich zu Recht sei –
ner Verhaftung widersetzt habe. Aller –
dings gelten Reichsbürger ja auch als
Menschen vierter Klasse vor deutschen
Gerichten !
Im Fall des Duisburger Türken Mehmet
K. wird selbstredend der Strafmilderungs –
grund einer ´´ medialen Vorverurteilung „
zur Anwendung kommen, denn schon jetzt
darf derselbe sich in den Medien als Opfer
präsentieren und schimpfen, das Deutsch –
land kein Rechtsstaat sei. Womit er nicht
unbedingt falsch liegt.
Erst einmal wurde gegen den Türken ein
Strafbefehl erlassen. ´´ Zweck des Straf –
befehls soll sein, bei Fällen leichter Krimi –
nalität Gericht und Staatsanwaltschaft zu
entlasten „. Selbstverständlich entlastet
der vor allem Straftäter mit Migrations –
hintergrund ! Justizopfer Mehmet K. wird
also allerhöchstens mit einer lächerlichen
Bewährung davonkommen. Das wird zu –
gleich auch den Togonesen hoffen lassen,
um seine Abschiebung noch zu verhindern.