Natürlich nur wieder gegen Rechte

Gerade erst musste es der Bundesinnenminister Horst
Seehofer offen eingestehen, dass rechte Straftaten nur
1 Prozent aller Straftaten ausmachen. Das würde dem
normalen Menschen zu denken geben, und er würde
sich bei der Kriminalitätsbekämpfung dann mehr auf
die Gebiete konzentrieren, in denen die meisten Ver –
brechen verübt worden.
Aber normal gibt es bei der Merkel-Regierung nicht,
und da man aus Unfähigkeit und Inkompetenz sicht –
lich schon nichts anderes mehr kann als den Kampf
gegen Rechts, so wurde sofort der Schwerpunkt der
Kriminalitätsbekämpfung einzig auf den Kampf ge –
gen den Rechtsextremismus gesetzt.
Da auf diese Weise dem Innenministerium langsam
die Rechten ausgehen, wird mit allen Spitzwinklig –
keiten und juristischen Winkelzügen versucht aus
rechten Einzeltätern sich eine rechtsextremistische
Gruppierung zusammenzubasteln. So gestalteten
sich dementsprechend die Aufklärung der Blutta –
ten von Hanau und Halle zur reinen Verschwör –
ungstheorien und da man keine weiteren Schuldi –
gen vorzuweisen hat, werden eben diejenigen, auf
deren Internetseiten sich die Täter vermeintlich
,,radikalisiert„ zu Komplizen erklärt.
Wie man es in der Bunten Republik gewohnt, wer –
den derlei Gesetzesauslegungen einseitig nur gegen
Rechte eingesetzt. Kein Linksextremist oder Isla –
mist braucht zu befürchten, dass er mit seiner
Hetze in einen Mordprozess oder Anschlagspro –
zess als vermeintlicher Komplize des eigentlichen
Täters vor Gericht gestellt.
Eine weitere beliebte Methode ist es, einzig bei
von deutschen Rechten verübten Morden, dann
deren Waffenverkäufer zum Komplizen zu erklä –
ren um sich so eine rechtsextremistische Grupp –
erung zusammenzubasteln. Gerade steht so nun
der mutmaßliche Waffenverkäufer im Mordfall
Walter Lübcke vor Gericht. Auch diese Gesetzes –
auslegung gilt einzig für deutsche Rechte. Kein
Araber der mit einer Schußwaffe wild bei Hoch –
zeiten auf der Straße herum feuert, muss es in
diesem Land befürchten, zusammen mit seinem
Waffenverkäufer als terroristische Gruppierung
angeklagt zu werden. Ob bei Überfällen, Ehren –
morden oder Attentaten, noch nie wurden hier
bei Straftätern mit Migrationshintergrund de –
ren Waffenverkäufer mit angeklagt! Selbst bei
der ausufernden Clankriminalität werden deren
Waffenverkäufer nicht als zur Bande gehörig
dazu addiert. Wie schon gesagt gelten, und dies
ist einem echten Rechtsstaat extrem unwürdig,
derartige Gesetzesauslegungen nur bei rechten
und damit deutschen Straftätern.
Anders als bei Strafttätern mit Migrationshin –
tergrund, die nach Anschlägen immer sogleich
zu psychisch-kranken Einzeltätern erklärt, darf
der psychisch-kranke Täter von Hanau, so eben
nicht der psychisch-kranke Einzeltäter sein, son –
dern muss hinter ihm stets, nach Ansicht der
staatlichen Verschwörungstheoretiker, ein Netz –
werk oder eine Gruppierung verbergen.
Während in einem echten Rechtsstaat der oberste
Grundsatz ist, dass vor dem Gesetz alle gleich zu
sein haben, wird in Buntdeutschland willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinn –
ung abgeurteilt.
Während so ein syrischer Totschläger in Sachsen –
Anhalt, wie der Fall Hempel belegt, mit einer Be –
währungsstrafe und ein sechszehnjähriger Flücht –
ling der einen Obdachlosen angezündet mit 14
Tagen Jugendarrest davon kommt, wird wohl
der NSU 2.0-Drohbriefeschreiber mit einer
mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen dürfen.
Auch der Waffenverkäufer im Mordfall Lübcke
dürfte nicht ungeschoren davonkommen.
Während so Mörder, Totschläger und Vergewal –
tiger mit Migrationshintergrund immer wieder
mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon kom –
men, musste bei einem Brandanschlag auf ein
Asylantenheim, bei dem niemand zu Schaden
kam, eine junge Deutsche, die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren, gleich für
vier Jahre ins Gefängnis! Sichtlich, da deutsch,
durfte diese junge Frau nicht auf den an den
deutschen Gerichten üblichen Migrantenbo –
nus rechnen. Man mag sich gar nicht erst in
diesem Fall fragen, welches Strafmaß wohl
eine Muslima bekommen, welche ihren islam –
ischen Ehemann oder Freund zum Anschlags –
ort gefahren, oder eine Linksextremistin die
ihre Antifa-Freunde zum Anschlagsort kut –
schierte!
Wo der Rechtsstaat systematisch in einen
Schlechtstaat verwandelt, da häufen sich
eben die skandalösen Urteile, einer Justiz,
die nur noch einseitig gegen den politischen
Gegner der Herrschenden agiert, ansonsten
aber inzwischen vollkommen unfähig ist die
Mindestanforderungen an Rechtsstaatlich –
keit zu erfüllen!

Sachsen-Anhalt : Der Fall Hempel

Der jüngste Polizei-Skandal in Sachsen-Anhalt passt
zum Merkel-Regime wie die berühmte Faust aufs
Auge.
2017 schlug einer von Merkels Goldstücke, der Syrer
Sabri H. den 30-jährigen Deutschen Marcus Hempel
tot.
Da in der Bunte Republik der Rechtsstaat abhanden
gekommen, und statt dessen in der Heiko Maas-ge –
schneiderten Justiz willkürlich nach ethnischer Her –
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt wird,
kam der syrische Totschläger standesgemäß mit der
üblich geradezu lächerlichen Bewährungsstrafe da –
von.
[ Wir brauchen uns an dieser Stelle gar nicht erst zu
fragen, ob wohl ein Deutscher, der im Streit einen
Flüchtling totschlägt auch nur mit 2 Jahren Bewähr –
ung davon gekommen wäre. Diese Frage erübrigt
sich in diesem politischem System! ]
Im besonders linksversifften Sachsen-Anhalt galt
es nun den Totschläger den besonderen Schutz
des Merkel-Regierung angedeihen zu lassen. Wo –
zu die Bunte Regierung Sabri H. Fachkraft dring –
end benötigte, ist nicht bekannt. Jedenfalls schützte
die Polizei nun den syrischen Totschläger ganz be –
sonders und ging daher gegen den Vater seines
Opfers vor.
Karsten Hempel ist nämlich Deutscher und als
Deutscher hat man unter Merkel im Buntentag
weder einen Vertreter noch eine Fraktion und
schon gar nicht eine Lobby. Wohingegen die
Asyl – und Migrantenlobby, welche uns solche
Goldstücke wie Sabri H. in Massen beschert,
sich bei Merkel im Kanzleramt die Klinke in
die Hand gibt. Somit galt Karsten Hempel aus
Wittenberg dem Merkel-Regime als leichtes
Opfer. Zum Schutz von Sabri H., welcher ja
für Merkel & Co ,,wertvoller als Gold„ wurde
nun Karsten Hempel von der Polizei massiv
unter Druck gesetzt und sogar als ,,Gefährder„
eingestuft, der angeblich Rache am Goldstück
Sabri H. nehmen wolle. Selbstverständlich war
der syrische Totschläger nicht sofort abgescho –
ben worden, sondern hatte sich mit dem Tot –
schlagen eines Deutschen das dauerhafte Bleibe –
recht in Deutschland hinlänglich gesichert. Da –
mit Sabri seinen Totschlag eines Deutschen ge –
bührend feiern konnte, wurde er ganz besonders
gut von der Polizei beschützt. Statt dessen bespit –
zelte die Polizei lieber den Vater seines Opfers
und drohte dem Konsequenzen an.
Karsten Hempel erinnerte das stark an das Trei –
ben der Staatssicherheit, und damit lag er gold –
richtig! Nicht viel anders hätte der SD im Natio –
nalsozialismus oder eben die Stasi im SED-Re –
gime gehandelt und damit schließt nun also das
Merkel-Regime den düsteren Kreis der Geschichte,
indem die Angehörigen der Opfer bedroht und
schikaniert werden.
Hempel hatte sich nämlich getraut Sabri H. in
einem Zivilprozess zu verklagen und so muss
Sabri H. nun wenigsten 20.000 Euro und 5.300
Euro Anwaltgebühren berappen, und die sind
pfändbar.
Inzwischen hatte Sabri H. gegen Bewährungs –
auflagen verstoßen, was aber in der buntdeut –
schen Justiz niemand zur Kenntnis nahm. Der
gegen die Auflagen verstoßende Wohnortswech –
sel galt auch für die Polizei, welche gegen zwar
gegen Hempel ermittelte, den syrischen Tot –
schläger aber nicht überprüfte. Natürlich stellte
Sabri H. nicht seine dringend benötigte Fach –
kraft zur Verfügung, um sein Schadensgeld ab –
zuzahlen. Wahrscheinlich kam der anonyme
Tipp von Sabri selbst.
Da Karsten Hempel standhaft blieb und nun
gegen die Polizei Anzeige stellte, stellte nun
die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau fest,
dass die gegen Hempel ergriffenen Maßnah –
men ,,rechtswidrig„ waren. Anders als bei
rechten oder gegen Migranten gerichteten
Polizeiaktionen, hatte Hempel allerdings,
weil er ein Deutscher ist, keinen einzigen
Politiker hinter sich, welcher sodann um –
gehend eine restlose Aufklärung des Vor –
falles und mögliche personelle Konsequen –
zen von der Polizeiführung gefordert hätte.
Das ist von Volksvertretern, welche sich seit
dem Jahre 2000 dem verweigern, ihr Volk
zu vertreten, auch nicht zu erwarten gewesen.
Indes legt der Fall Hempel schonungslos of –
fen, wie tief das politische System Merkel be –
reits dem Einfluß der Sprechpuppen der Asyl –
und Migrantenlobby erlegen ist, und wie ver –
hängnisvoll sich dieser Einfluß auf Staat und
Justiz bereits ausgewirkt. Bei derartig intensiv
verseuchten Bundestag und Landtagen hilft
nur noch die vollständige Entkernung von allen
darin sitzenden Parteien!

Linke Totschläger und die Aufhetzer aus Presse, Politik und Gesellschaft schweigen dazu

Offensichtlich haben Linksextremisten versucht am
Rande der Querdenker-Demonstration einen von
deren Teilnehmer totzuprügeln. Die Polizei ermit –
tel wegen ,, versuchten Totschlag„ und ,, gefähr –
licher Körperverletzung„.
Wo aber bleibt der Aufschrei in den Medien? Immer –
hin tragen diese eine Mitschuld durch ihre Hetzarti –
kel über die Querdenker. Auch von den Politiker ist
nun keine geheuchelte Empörung zu vernehmen. Wo
bleibt eine empörte Bundesjustizministerin, die nun
folgerichtig höhere Strafmaße für Linksextremisten
fordert? Wo bleibt die Empörung des Bundespräsi –
denten, der doch sonst immer ganz vorne mitmischt,
wenn es was zu Heucheln und Empören gibt. Immer –
hin tragen genau diese Politiker wegen ihrer Hetzre –
den eine Mitschuld. Genauso, wie sie ansonsten im –
mer der AfD eine Mitschuld an rechte Gewalttaten
geben. Und zu guter Letzt, ein sofortiger Rücktritt
von Sachsens Wirtschaftsminister, Martin Dulig,
natürlich SPD, der sich bei eben diesen Linksextre –
misten dafür auf Twitter bedankt, dass diese sich
„trotz Übergriffen von Querdenkern und Neonazis
erfolgreich gewehrt„ haben. Nach diesem ,,unerhör –
tem Skandal „müsste man, gemäß der These eines
Alexander Dobrindt, nunmehr die SPD von Posten
im Parlament ausschließen!
Aber wir dürfen uns gewiß sein, dass wegen der im
Bundestag und Bundesregierung vorherrschenden
heuchlerisch-verlogenen Doppelmoral, nichts von
all dem passieren wird. Auch weil demokratische
Grundregeln immer nur für Oppositionelle gelten!

Bestätigt bekommen, in was für einem Land wir leben

Das Karlsruher Verfassungsgericht hob das Haft –
urteil gegen die siebenköpfige Migrantenbande
auf, die in Augsburg am 6. Dezember 2019 einen
49-jährigen Deutschen erschlugen.
Man braucht es sich in diesem Land gar nicht
erst zu fragen, ob wohl von sieben Rechtsradi –
kalen die einen Ausländer angegriffen und ge –
tötet, auch sechs der Komplizen freigekommen.
Ob in solch einem Fall wohl auch die Karlsruher
Richter ,,die Ausführungen zum dringenden Tat –
verdacht nicht hinreichend begründet„ gese –
hen, darf stark bezweifelt werden.
Während bei Rechten schon wenn diese in einem
Chat von Umsturz fantasieren, nicht nur jener,
welcher es gepostet, sondern alle aus der Gruppe
zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, gelten
bei Komplizen mit Migrationshintergrund, so –
gar nach begangenem Totschlag ganz andere
Regeln!
Aber schön das es uns die Karlsruher Rotroben
wieder einmal bestätigt, in was für einem Land
wir leben!

Deutschland : Der Fall Puigdemont und das Asylsystem

Der Fall der Verhaftung Carles Puigdemont
führt uns den ganzen Irrsinn einer maßge –
schneiderten Justiz vor Augen, die mit
einem Rechtsstaat wenig gemein.
Während hierzulande osteuropäische Auto –
und Taschendiebe, selbst auf frischer Tat
gestellt, sogleich wieder, nach Aufnahme
der Personalien, laufengelassen werden,
kann so ein europäischer Haftbefehl voll –
streckt werden, ,, auch wenn gegen die
Person selbst nichts vorliegt „. Diese
Begründung, die uns in den Medien im
Fall Puigdemont liefern sollte man sich
einmal durch den Kopf gegen lassen !
Wir erfahren ganz nebenbei, was uns
in einem EU-Einheitsstaat für ein Jus –
tizsystem droht !
Zugleich zeigt der Fall Puigdemont aber
auch, wie vorgeschoben das ganze Asylrecht
in Deutschland ist und das dieses einzig da –
zu dient, immer mehr Ausländer ins Land zu
holen. Menschen, die tatsächlich politisch ver –
folgt, erhalten nämlich in Deutschland nur
Asyl, wenn sie aus einem Staat kommen,
der den Satrapen im Bundestag nicht ge –
nehm ! Von daher darf Eward Snowden
in diesem Land kein Asyl erwarten.
Die Politik des Merkel-Regime offenbart
mit ihrer Politik der offenen Grenzen den
Irrsinn des Asylsystems : Während Aus –
länder ohne Papier und jegliche Überprüf –
ung einreisen können, dürfen sie ohne Pa –
piere aber nicht aus Deutschland ausreisen.
Diese Idiotie führt selbstredend dazu, das
derlei Personen ihre Papiere rechtzeitig
entsorgen ! Ende 2017 seien insgesamt
64.914 Ausländer in Deutschland geduldet
worden, weil keine Reisedokumente oder
Passersatzpapiere aus dem Herkunftsland
vorlagen !
Jegliches Ausbleiben von Kontrollen macht
Deutschland zum bevorzugtem Ziel für diese
Klientel. Dasselbe System führt auch dazu,
dass sich vollbärtige und grauhaarige Män –
ner als unbegleitete Jugendliche ausgeben
können, um hier ungestraft ihre Verbrechen
zu begehen.
Der Schwachsinn des Asylrechtsaushöhlung
geht in Deutschland so weit, dass man jedem
Mörder, Totschläger, Terroristen, Vergewal –
tiger usw. also jedem Kriminellen, den in sei –
ner Heimat die Todesstrafe erwartet, Asyl ge –
währen. Was dazu führt, das sich regelmäßig
die abgelehnten Asylbetrüger selbst der aller
schlimmsten Verbrechen bezichtigen, um
Asyl zu erlangen. Man muß glatt annehmen,
das das Asylrecht von Kriminellen für Krimi –
nelle geändert worden ! Es sagt auch viel aus
über die, welche im Bundestag sitzen, und
die sich quasi mit den Kriminellen dieser
Welt verbrüdert und ihnen Zuflucht gewäh –
ren. Das Ergebnis dieser Verbrüderung von
Politik und Straftätern mit Migrationshinter –
grund, kann man am Anstieg der Kriminali –
tät in Deutschland gut ablesen !
Augenscheinlich gilt für diese Asylbetrüger
kein europäischer Haftantrag, auf Grund des –
sen die Person verhaftet werden kann, selbst,
wenn gegen sie nichs vorliegt ! Solche Haft –
befehle gelten sichtlich nur für den Euro –
kraten und ihren Satrapen in den Mitglieds –
ländern mißliebige Europäer !
Die finnischen Behörden waren sich gewiß
der Idiotie solch einer Justiz bestens bewußt
als sie Puigdemont ´´ entkommen „ ließen,
nur die deutschen Lakaien waren dumm ge –
nug, für solch ein Eigentor und verhafteten
einen vollkommen demokratisch Abgeord –
neten ! Nun hat die Merkel-Regierung, die
ohnehin schon das Vertrauen der eigenen
Bevölkerung verloren, nur noch ein pikan –
tes Erklärungsproblem mehr. Die finnischen
Beamten werden sich ins Fäustchen lachen !
Und das Ganze ausgerechnet unter einem
Heiko Maas, natürlich SPD, als Außenminis –
ter . Das kann nur in die Hose gehen !

Abschiebefarce von Thomas de Maiziere gestartet

Erwartungsgemäß, schon weil sie vom Dauerversager
Thomas de Maziere organisiert worden, geriet die groß
angekündigte Abschiebeaktion von 50 Afghanen, für
welche die vollkommen irregeleitete Merkel-Regierung
immerhin 1.1 Milliarden Euro !!! der als korrupt gelten –
den Afghanischen Regierung zukommen ließ, schnell zur
reinen Farce.
Ein Teil, der dafür vorgesehenen Afghanen beschloß, an
dem Trauerspiel nicht teilzunehmen und tauchte unter,
so das am Ende nur noch 34 Afghanen zum Versand
bereitstanden.
Auch schon üblich, das sich die üblichen Linken, Grünen,
all die selbsternannten „Menschenrechts -, Antidiskriminier –
ungs – und Rassismusbekämpfer-Organisationen, sowie die
führende Vertreter der Asylantenlobby, mit all den abzu –
schiebenden afghanischen Kriminellen, vom Triebtäter bis
zum Totschläger, sogleich wieder solidarisierte.
Die L-Presse vervollständigte das ganze mit Tränendrüsen –
drückberichte über den vermeintlich einzig kriminell unvor –
belasteten Afghanen, der mit abgeschoben werden sollte.
Während all die oben genannten, nicht das geringste Mit –
gefühl für die Opfer dieser Afghanen aufbrachten, domi –
niert bei denen einzig die Sorge, daß Totschläger und Trieb –
täter in ihrer ursprünglichen Heimat die Gerechtigkeit, die
ihnen in Deutschland, auf Grund der Heiko Maas-geschnei –
derten Justiz ganz gewiß nicht zuteil geworden, nun daheim
in Afghanistan ereilen könne.
Übrigens sitzt ja im Freiburger Knast noch ein weiterer dieser
bemitleidenswerten Afghanen mit denen sich Katja Kipping
( Linkspartei ), Bärbel Kofler ( SPD ) oder Monika Düker ( Grüne )
und andere selbsternannte „deutsche Volksvertreter“, sowie
ProAsyl-Chef Günter Burkhardt und ähnliche Lobbyisten ge –
mein machen können !