Fast schon im Wochentakt gibt es neue Meldungen
von immer neuen Toten in Deutschland durch aus –
ländische Straftäter. Merkels Politik der offenen
Grenzen fordert mehr Opfer als die Mauer !
Da es sich bei den Opfern zum größten Teil um
Deutsche handelt, haben sie im Bundestag keiner –
lei Lobby. Dort streitet man sich nur darüber, wie
viele Täter man jedes Jahr noch ins Land holen
kann.
Die deutschen Opfer müssen weitgehend namen –
los bleiben. Wer kennt schon die Namen der Opfer
desAnschlags vom Berliner Breitscheidplatz ? Und
gäbe es nicht die sozialen Netzwerke, welche die
Medien gehörig unter Druck setzen, so täte man
von vielen Opfern überhaupt nichts erfahren. Ge –
nau darauf aber zielen die vielen Zensurgesetze
ab ! Die deutschen Opfer müssen weitgehend
namen – und gesichtslos bleiben, damit die Ber –
liner Politikclique die Migrantenopfer in einem
nahezu epischem Ausmaß erhöhen kann!
Weder Bundeskanzler, noch Bundespräsident
oder Bundestag, haben es als angebliche Volks –
vertreter über sich gebracht, jemals auch nur
die Angehörigen deutscher Opfer zu empfan –
gen oder die Opfer selbst zu ehren. Letzteres
findet nur für Opfer mit Migrationshintergrund
statt! Ein Grund mehr, warum sich immer weni –
ger Deutsche von solchen Politikern vertreten
fühlen.
Man weigert sich im Bundestag beharrlich die
eigentlichen Opfer der Regierungspolitik zu
empfangen, ebenso, wie man sich seit dem
Jahre 2000 dem verweigert, dem deutschen
Volke zu dienen !
Dagegen dient die systematische Erhöhung
der Opfer mit Migrationshintergrund, wie
etwa der Opfer des NSU oder gerade des
Gedenkens 25 Jahre Solingen, einzig der
Installation einer Erinnerungskultur, wel –
che auf nichts anderes fusst als den 12
Jahren Nationalsozialismus ! Das Ziel all
dessen ist die Entwicklung eines perma –
menten Schuldkomplexes, denn nur über
die Kollektivschuld kann man beständig
mehr Ausländer ins Land holen.
Wenn die Bundestagsclique sich überhaupt
einmal eines deutschen Opfers annimmt, so
geschieht dieses nur aus dem Druck heraus,
das Opfer nicht den ´´Rechten„ zu überlassen,
sondern es möglichst für sich selbst zu instru –
mentalisieren.
Ein klassischer Fall in diesem Sinne ist der Fall
Tugce Albayrak ! Hier wurde zunächst die ge –
samte Gutmenschenmaschinerie aufgeboten,
um Tugce für das Bundesverdienstkreuz vorzu –
schlagen. Nachdem sich jedoch der Täter als
der übliche ´´polizeibekannte„ Migrant ent –
puppte, wurde diese Maschinerie quasi über
Nacht eingestellt und versucht aus dem Opfer
eine Mitschuldige zu machen ; auch damit ihr
Mörder in den Genuß der üblichen Boni gelan –
gen und mit einer geringeren Haftstrafe rech –
nen konnte !
Im Jahre 2016 gaben die Abgeordneten des
Bundestages ein weiteres beschämendes Bei –
spiel : Während sie nach über 1.000 Übergrif –
fen in der Silvesternacht, in Köln und anderen
Großstädten kaum reagierten, regten sie sich
wochenlang über die Ereignisse in Clausnitz
auf, wo tatsächlich nur ein Araberjunge zum
Weinen gebracht! Dies zeigte deutlich auf,
wo und auf was man die Prioritäten im Bun –
destag setzt : Das deutsche Volk steht dort
an aller letzter Stelle !
Tugce Albayrak
Vier-Klassen-Justiz beschädigt deutschen Rechtsstaat weiter
In der Deutschen Blumenkübel-Demokratie
herrscht immer noch in weiten Teilen die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz vor. Ob –
wohl Maas selbst, der offen mit Linksextre –
misten in seinem Ministerium zusammen –
gearbeit, selbst nicht mehr als Justizminister
agiert, tut seine Nachfolgerin nicht das aller
Geringste, um an den Zuständen, die jedem
echten Rechtsstaat spotten, etwas zu ändern.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, das vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu behandeln sind, gilt in Deutsch –
land schon lange nicht mehr.
Ob ein Hamburger Gericht, das einem Tür –
ken erlaubte alle Deutschen pauschal als
´´ Köterrasse „ und ´´ Hundeclans „ zu
bezeichnen, was in diesem Fall straffrei
ausging und nicht als ´´ Volksdverhetz –
ung „ angesehen, weil in diesem Land
sämtliche Volksverhetzungs-Paragrap –
hen ausschließlich für deutsche Rechte
nur gelten oder in Tausend anderen Fäl –
len wurde so geurteilt als ob es in diesem
Land ein vier Klassen-Recht gebe.
1. Klasse : Prominente, Staatsdiener und
Politiker, Manager und Banken, die zu –
meist mit Bagatellstrafen davon kommen.
2. Klasse : Die Migranten, die, wenn sie
dasselbe Verbrechen wie ein Deutscher
begehen, mit einer viel geringeren Strafe,
– oftmals auch mit Bewährung -, davon
kommen.
3. Klasse : Der normale Deutsche, der
für eine Straftat bedeutend härter be –
straft wird als ein Täter mit Migrations –
hintergrund.
4. Klasse : Rechte, Neonazis, Regime –
gegner, die zusätzlich zu ihrer viel här –
ter ausfallenden Haftstrafe, noch mit
willkürlichen Gesinnungsurteilen zu
weiterer höherer Haft bestraft werden.
Der staatlichen Willkür sind dabei keine
Grenzen gesetzt : Denken wir an das Ur –
teil gegen eine vierundzwanzigjährige,
die zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt, nur
weil sie die eigentlichen Täter zum Tat –
ort gefahren, wo diese wenig später einen
Brandanschlag verübten, bei dem niemand
zu Schaden kann oder an den Fall Zschäpe,
die neben der eigentlichen Haftstrafe zu 10
Jahren weiterer Haft verurteilt werden soll,
nur weil sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt !
Wurde etwa die Ehefrau von Reda Seyam, der
von 2002 bis 2013 in Deutschland als Islam –
ischer Hassprediger herumhing und dann den
Bildungsminister des IS mimte, zu 10 Jahren
Haft verurteilt, weil sie dem Islamisten
den Haushalt geführt ? Oder eine andere
Geliebte oder Freundin eines Familienclan –
oder Mafiamitgliedes, eines Hasspredigers
oder eines Terroristen, wegen Führung des
Haushalts angeklagt ? Noch nicht einmal
die IS-Bräute, die nach Deutschland zu –
rückgekehrt, wurden deshalb belangt, eben
weil gewisse Haftgründe ausschließlich für
Rechte in diesem Land gelten !
Im krassen Gegensatz dazu werden für Straf –
täter mit Migrationshintergrund eigens Straf –
milderungsgründe erfunden, wie der, das der
Angeklagte im Gefängnis kein Deutsch könne
oder nicht gewusst haben will, das sein Han –
deln in Deutschland strafbar sei. Oder der
regelrecht erfundene Strafmilderungsgrund
einer ´´ medialen Vorverurteilung „, wie er
dem Mörder von Tugce zugute kam ! Würde
es diesen Strafmilderungsgrund tatsächlich
so geben, dann wäre Beate Zschäpe längst
frei, denn niemand ist in den Medien jemals
so vorverurteilt worden, wie die Zschäpe !
Aber natürlich gelten in der deutschen Jus –
tiz solche Strafmilderungsgründe für Rechte
nie, was dieselben geradezu absurd machen.
Ein Großteil der so gefällten Urteile lässt
einem schon am Verstand von Richtern
und Staatsanwälten starke Zweifel auf –
kommen.
In Duisburg kam etwa die Staatsanwalt –
schaft gerade erst auf den Trichter die
Verhaftung eines Türken für rechtens
zu erklären, weil der sich ´´ zu Unrecht „
der Verhaftung durch die Polizei wider –
setzt habe als gebe es denn für Migranten
in diesem Land schon ein Recht darauf,
sich der Verhaftung durch die Polizei zu –
widersetzen. Auch im Duisburger Fall
rottete sich ein Migrantenmob zusam –
men, um die Verhaftung des Türken zu
verhindern. Bestimmt muß nun in Ell –
wangen erst geprüft werden, ob der
Togonese sich nicht zu Recht seiner
Verhaftung widersetzt habe !
Umgekehrt würde man einem Reichs –
bürger in diesem Land niemals offen
zugestehen, das der sich zu Recht sei –
ner Verhaftung widersetzt habe. Aller –
dings gelten Reichsbürger ja auch als
Menschen vierter Klasse vor deutschen
Gerichten !
Im Fall des Duisburger Türken Mehmet
K. wird selbstredend der Strafmilderungs –
grund einer ´´ medialen Vorverurteilung „
zur Anwendung kommen, denn schon jetzt
darf derselbe sich in den Medien als Opfer
präsentieren und schimpfen, das Deutsch –
land kein Rechtsstaat sei. Womit er nicht
unbedingt falsch liegt.
Erst einmal wurde gegen den Türken ein
Strafbefehl erlassen. ´´ Zweck des Straf –
befehls soll sein, bei Fällen leichter Krimi –
nalität Gericht und Staatsanwaltschaft zu
entlasten „. Selbstverständlich entlastet
der vor allem Straftäter mit Migrations –
hintergrund ! Justizopfer Mehmet K. wird
also allerhöchstens mit einer lächerlichen
Bewährung davonkommen. Das wird zu –
gleich auch den Togonesen hoffen lassen,
um seine Abschiebung noch zu verhindern.
Maas macht mobil, bei Arbeit, Sport und Spiel – Wie die Justiz in Deutschland gelinkt wird
Ob im Fall des AfD-Politikers Dubravko Mandic,
dem Fall Tudce oder dem NSU-Prozeß oder
in noch vielen anderen Straffällen, überall
zeigt sich ganz offen die Verflechtung und
der Einfluß von linker bis linksextremistischer
Politik und der bundesdeutschen Justiz.
Das der Justizminister Heiko Maas in seinem
Ministerium eng mit Antideutschen, wie Julia
Schramm, einer ehemaligen Stasi-IM, wie einer
Anetta Kahane oder gar linksextremistischen
Journalisten, wie Sören Kohlhuber zusammen –
arbeitet, dürfte bekannt sein. Schon diese Zu –
sammenstellung zeigt deutlich auf, das die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz eindeutig
extrem linkslastig orientiert ist.
Aber kommen wir zurück zum Fall des AfD –
Politikers Dubravko Mandic. Dieser hatte
2015 eine Fotomontage vom Nürnberger
Kriegsverbrecherprozeß ins Netz gestellt,
worauf, wie üblich, die Anzeige wegen
´´ Volksverhetzung „ erfolgte. Am 13.
Oktober 2016 ließ die Staatsanwaltschaft
eine Hausdurchsuchung anordneten. Die
aber war rechtswidrig ! Das stellte das
Landgericht Karlsruher 2017 fest.
Sichtlich lief kein Verfahren wegen Verun –
glimpfung des Bundespräsidenten, sondern :
´´ Politiker von Grünen und SPD hatten auf
Nachfrage Strafanträge gestellt „!
Das spottet jeder Auffassung von Rechtstaat –
lichkeit Hohn. Augenscheinlich stellen in der
Heiko Maas-geschneiderten Justiz jetzt schon
Linke die Denunzianten, die Kläger, die Staats –
anwaltschaft und den Richter in einer Person !
Das erklärt auch, warum kaum einmal einer
der Linksextremisten angeklagt, geschweige
denn verurteilt wird.
So durfte der Linksextremist Sören Kohlhuber
auf dem G20-Gipfel offen zur Menschenjagd
auf Andersdenkende Journalisten aufrufen
und sein Kumpan in der Zusammenarbeit
mit dem Justizministerium, das Plündern
von Geschäften verherrlichen. Natürlich
musste sich diese Linksextremisten nicht
vor Gericht verantworten. Ebenso wenig
wie die in der Roten Flora in Hamburg,
welche dazu aufriefen aus Hamburg die
Hölle zu machen, was maßgeblich zu den
gewalttätigen Ausschreitungen beitrug.
Dazu ist es garantiert kein Zufall, das allen
Städten mit übermäßig Anteil und sogar
ganzen Stadtteilen voller Linksextremisten,
stets ein SPD-Genosse als Oberbürgermeister
vorsteht !
In der Heiko Maas-geschneiderten Justiz dür –
fen Linksextremisten offen in den sozialen
Netzwerken dazu aufrufen AfD-Politiker tot –
zuschlagen, ohne dafür belangt oder auch
nur gesperrt zu werden ! Ebenso darf ein
Türke alle Deutschen pauschal als Hunde –
clans und Köterrasse bezeichnen, ohne da –
für belangt zu werden, ein Finanzminister
darf in einem Zeitungsinterview allen Deut –
schen Inzucht unterstellen, sowie eine türk –
ische ´´ Integrationsbeauftragte „ den Deut –
schen sogar eine eigenständige Kultur ab –
sprechen, ohne dafür vor Gericht zu landen,
geschweige denn dafür verurteilt zu werden.
Denn in der Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz bestimmen längst ausschließlich Linksextre –
misten, sowie Politiker von Linkspartei, Grünen
und der SPD, was ´´ Volksverhetzung „ ist !
Das in der Groko den Sozialisten wiederum
die Justiz in die Hände gespielt worden, wird
in keinster Weise dazu beitragen, diesem
Übelstand endlich ein Ende zu bereiten.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, daß vor Gericht jeder Mensch gleich
zu sein hat, wurde von Justizminister Heiko
Maas mit Füßen getreten. Von einer unab –
hängigen Justiz kann daher kaum noch die
Rede sein !
Man schaue sich nur einmal die großen Fälle
der Justiz unter Heiko Maas an. Etwa den
Mordfall Tuğçe Albayrak. Dort erfand die
Maas-geschneiderte Justiz den Strafmilder –
ungsgrund einer ´´ medialen Vorverurteil –
ung „ für deren Mörder. Gäbe es diese wirk –
lich, dann wäre Beate Zschäpe schon längst
frei, denn kaum jemand ist von den Medien
in Deutschland je mehr vorverurteilt worden
als die Zschäpe. Aber natürlich gelten solch
Strafmilderungsgründe ausschließlich nur
für Täter mit Migrationshintergrund !
Überhaupt zeigt die Maas-geschneiderte
Justiz im sogenannten NSU-Prozess ihr
wahres Gesicht. Schon vor dem eigent –
lichen Prozessbeginn erblödete sich der
angeblich ´´ unabhängige „ Richter, lüs –
ternen türkischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Beate Zschäpe zu
zu präsentieren. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter würde sich da –
zu hergeben, derlei Journalisten etwa die
Bettwäsche der Pussy Riot-Girls zu prä –
sentieren ! Vor lauter Lüsternheit vergaßen
die türkischen Journalisten sich gar als
Presse beim Prozess rechtzeitig anzu –
melden, was dann gleich den nächsten
Skandal verursacht !
Auch im späteren Prozess selbst erfanden
Staatsanwaltschaft und besagter Richter
regelrecht Strafgründe gegen die Zschäpe,
wie etwa den, ´´ der ruhende Pol des Trios
gewesen zu sein, weil die Zschäpe den Haus –
halt führte „ ! Gibt es in der bundesdeutschen
Justiz einen vergleichbaren Fall, etwa indem
die IS-Bräute angeklagt worden wären, weil
sie den IS-Kämpfern den Haushalt geführt ?
Gibt es auch nur einen einzigen Fall, wo die
Geliebte, Freundin oder Ehefrau, etwa bei
den kriminellen Familienclans, von Mafio –
sis oder Islamisten, je wegen Führung des
Haushalts angeklagt worden ?
Es dürfte daher für alle Deutsche ein schwar –
zer Tag in der Geschichte sein, wenn die Jus –
tiz erneut den Sozis in die Hände gerät !
Der Fall Tugce – Ein absoluter Tiefpunkt der Heiko Maas-geschneiderten Justiz
Der Totschläger Sanel M. soll nach der Haft nun abgeschoben
werden. Die Ermordung Tugce hatte 2014 für Aufregung ge –
sorgt. Vor allem dadurch, das Sanel M. beim Prozess all das
mit nehmen durfte, was die Heiko Maas-geschneiderte Justiz
für Täter mit Migrationshintergrund so aufwenden kann : Zu
dem wie üblich völlig überzogenem Jugendstrafrecht und dem
Migrationsbonus wurde noch für diesen Fall eigens der Straf –
milderne Umstand einer ´´ medialen Vorverurteilung „ quasi
erfunden, um dem Täter schließlich mit ganzen drei Jahren
Haft davon kommen zu lassen. Zum Vergleich einmal : Eine
Deutsche, die nur die eigentlichen Täter zum Tatort gefahren,
wo diese einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt,
bei der niemand zu Schaden kam, wurde dafür zu vier Jahren
Haft verurteilt. Natürlich zählte bei der Deutschen nicht die
´´ mediale Vorverurteilung „ und wir können so gut sehen,
wie viel der natürlich offen nie vor deutschen Gerichten zu –
gegebene Migrationsbonus bei der Urteilsfestlegung doch
ausmacht !
Über den Fall Tugce Albayrak selbst, einer der unrühmlichsten
Höhepunkte in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz, habe ich
früher schon berichtet :
Der Fall Tugce – Teil 3
16-06-2015
Nun also ist das Urteil über Sanel M. dem Mörder von Tugce
Albayrak gefällt : 3 Jahre Jugendknast. Die Staatsanwaltschaft
legte mit ihrem Urteil ein wahres Glanzstück deutscher Justiz
hin :
1. Der Täter einschlägig vorbestraft – Unerheblich für die Staats –
anwaltschaft !
2. Kurz vor der Tat belästigte der Täter zwei minderjährige Mädchen
auf der Damentoilette eines McDonald-Restaurant – Nicht von Belang
für die Staatsanwaltschaft !
3. Der Täter lauerte seinem späterem Opfer ganz bewusst vor dem
Schnellrestaurant auf. – Nicht zur Kenntnis genommen.
4. Das Opfer wagte es sich gegen die groben Beschimpfungen des
Täters verbal zur Wehr zu setzen. – Selbst Schuld für die Staatsan –
waltschaft !
Statt dessen bringt die Staatsanwaltschaft ein vollkommen neues
Indiz zur Anwendung bei der Strafmaßverkündung, nämlich die
vorgebliche mediale Vorverurteilung des Straftäters. Mal ehrlich
wäre diese wirklich für so einen Strafprozess ausschlaggebend,
dann müsste doch eine Beate Zschäpe längt frei sein ! Immerhin
sitzt dieselbe ja schon länger in Untersuchungshaft als Sanel M.
je im Knast sitzen wird.
Als die Angehörigen der Familie von Sanel M. nach der Urteils –
verkündung das Gericht verließ, wurde aus ihren Reihen auf
ein Bild von Tugce gespuckt. Indes fiel schon zuvor der jüngere
Bruder von Sanel M., Velid M. dadurch auf, das derselbe vor
laufender Handykamera, der Freundin von Sanel ins Gesicht
schlägt.
Wahrlich ein recht deutliches Zeichen, für was für Leute man
das Gesetz verbiegt !
Oberstaatsanwalt Alexander Homm erklärte in seinem Plädoyer
´´ weder sei Sanel M. ausschließlich ein aggressiver Koma-Schläger
noch Tugce eine nationale Heldin für Zivilcourage. Deswegen sei
es im Prozess so wichtig gewesen, immer wieder einen Schritt
zurück zu machen und sich nicht vor dem zu verschließen, was
tatsächlich stattgefunden habe. Es sind die Grautöne, die das
Bild ergeben „. Ja, es ist wahrlich schon ein grauer Tag für das
deutsche Rechtswesen !
Das Bild der toten Tugce mußte nachhaltig zerstört werden, da
sie nicht als Nationalheldin tauchte. Ihr einziger Makel, das ihr
Mörder auch einen Migrationshintergrund besaß. Jeder hierzu –
lande weiß, das die Sache mit dem Bundesverdienstkreuz und
vor Gericht anders verlaufen wäre, wenn nun der Täter so ein
böser Deutscher gewesen. War er nun aber einmal nicht und
so mußte eben vor Gericht ein Schritt zurück gegangen wer –
den !
So ein Schritt zurück, bedeutet für den Straftäter den typischen
Migrantenbonus und für das Opfer, die Zerstörung der Opfer –
rolle. Dafür bot die Staatsanwaltschaft auch über 60 Zeugen
auf, nur um das Unsagbare wieder einmal zu beweisen, daß
denn das Opfer selbst Schuld gewesen sei. Und so hat der
feine Herr Staatsanwalt es schon richtig angesprochen, es
war für die deutsche Rechtsprechung nichts als ein Rück –
schritt.
Nachtrag zum Fall Tugce
22-05-2015
Die arme Tugce wurde Opfer eines Gewaltverbrechens
und dieses gleich in zweifacher Weise. Denn kaum war
bekannt, das es sich bei ihrem Mörder, Sanel M. um
einen vorbestraften Täter mit Migrationshintergrund
handelte, durfte die arme Tugce plötzlich nicht mehr
das Opfer sein. Alle jene Gutmenschen, die eben noch
lautstark für Tugce das Bundesverdienstkreuz postum
gefordert, ließen nun Tugce wie eine heiße Kartoffel
fallen. Eine nicht überraschende Wendung, bei der man
es sich nur zu gut ausmalen kann, was geschehen wäre,
wenn es sich bei dem Täter nun um einen Deutschen
oder gar einen Rechten gehandelt hätte. Da hätte die
Staatsanwaltschaft wohl kaum die Mühe gemacht 60
Zeugen zu befragen. Hier wird offensichtlich weder
Kosten noch Mühe gescheut, um den mutmaßlichen
Mörder zu entlasten. Neustes Paradestück in dieser
Prozessfarce ist die Aussage eines Anästhesisten,
das ´´ bei Tugces Erstversorgung sind Fehler gemacht
worden „. Na großartig, vielleicht kann man so ja
endlich einen Deutschen, etwa den Notarzt oder
einen Sanitäter für Tugces Tod verantwortlich
machen und somit Sanel M. weiter entlasten.
Darauf läuft es doch letztendlich hinaus, das
der Täte wieder einmal mit einer lächerlichen
Strafe, höchstens 3 Jahre Jugendknast, davon
kommen wird.
Prozessbeginn im Fall Tugce
24-04-2015
Der Fall ´´ Tugce „ offenbart vor allem eins, die
Verlogenheit des Gutmenschentums in diesem
Lande. Wäre Tugce nun von so einem tumben
Deutschen ermordet, wäre der Fall wohl längst
zu den Akten gelegt und Tugce postum das
Bundesverdienstkreuz verliehen worden.
Nur ist eben Tugce Mörder kein Deutscher,
sondern besitzt einen Migrationshintergrund,
was den Fall dann für den Gutmenschen zu
einem schier unlösbaren Problem macht.
Zuerst kniff dementsprechend auch Karl
Lempert aus Hannover feige den Schwanz
ein. Dieser hatte eine Petion auf den Weg
gebracht, die forderte das Tugce das Bundes –
verdienstkreuz verliehen werden sollte. Als
nun aber mit Sanel M. ein Migrant als Täter
auf der Bildfläche erschien, ließ Herr Lempert
die Tugce schnell fallen wie eine heiße Kartof –
fel und wandte sich lieber gegen PEGIDA. Da
konnte er ja als Gutmensch eben nichts falsch
machen. Auch all die anderen Verfechter von
Zivilcourage schwiegen ebenso auffällig wie
erbärmlich. Nunmehr begann man auch in den
Medien Tugce immer mehr zu diskretieren.
Höhepunkt dieser Kampagne war wohl das
Interview mit Sanel M. seinen Freunden in
einem dieser Schmierblätter, in denen die
den Mörder als geradezu liebenswert ge –
schildert und besonders immer nett zu
Mädchen. Nun im Prozeß geht diese
Demontierung des Opfers gnadenlos
weiter, etwa wenn ein Sachverständiger
ihren Bruder fragt ´´ wie oft Tugce feiern
ging „ und wissen will ´´ Ob jemals etwas
vorgefallen sei „ als ob er nicht wüsste das
Tugce an ihrem Arbeitsplatz und nicht auf
einer Feier ermordet wurde ! Nein, man will
hier Tugce ganz gezielt als aggressiv darstellen,
nach dem üblichen Motto : Selbst schuld ! So
geht es offensichtlich nur noch darum, der
Toten jeglichen Heldenstatus zu nehmen.
Dagegen wird nunmehr der Täter immer mehr
zum Opfer stilisiert, dem eben nur mal so ein
kleiner Unfall unterlaufen.
Man schaue sich hierzu nur einmal die Bericht –
Erstattung über den ersten Prozesstag in der
ARD an. Allein schon wie es als etwas offenbar
vollkommen Normales dargestellt, das sich der
Täter auf einer Damentoilette aufgehalten und
minderjährige Mädchen angemacht. Einfach nur
schlichtweg pervers !
Noch dazu durfte nun der Täter Sanel M. ganz
in der Opferrolle glänzen, etwa wenn er aus –
führlich darüber berichten darf, das er im
Gefängnis angegriffen worden sei. Schon im
Voraus wurde ja sein Fall ins Jugendstraf –
recht heruntergerechnet und der Totschlag
in Körperverletzung abgemildert. Und wenn
er sich dann in der weiteren Vernehmung
ganz als reumütige Heulsuse präsentiert,
kann ihm das Verständnis unserer Justiz
sicher sein.
Der Fall Tugce – Teil 2 : Das Opfer wird demontiert
08-02-2015
Es gehört zu den Eigenarten des deutschen Gesetzes,
das ein Verbrechen je nach Nationalität des Täters
anders bewertet wird. Niemand spricht gerne offen.
darüber, aber es ist in Deutschland nun einmal so.
Wie nun im Fall der ermordeten Tugce. Wäre nun
ihr Mörder ein Rechter oder Nazi gewesen, so hätte
seine Verurteilung schon fest gestanden. Nun aber
hat der Täter selbst einen Migrationshintergrund
und deshalb ist wieder einmal alles ganz anders.
Wie in solchen Fällen üblich darf der Straftäter
von vornherein wieder einmal mit zahlreichen
Boni deutscher Strafgesetzgebung rechnen,
angefangen mit ´´ Jugendstrafrecht „, dem
im Milieu üblichem Migrationsbonus, der sich
vor allem dadurch auszeichnet, das man eben
von Anfang an die Straftat an sich herunter zu
spielen versucht. Das der Mörder von Tugce
dem Mädchen aufgelauert, das heißt mit Vor –
satz seine Tat begangen, wird schnell zu reiner
Nebensache. Jetzt heißt es, das sein Schlag ja
nicht tödlich gewesen, sondern ihr Sturz, also
tut man es beinahe schon als Unfall ab. So
wird Sanel M. nun auch nur wegen Körper –
verletzung angeklagt. Auch beginnt nun die
übliche Demontage des Opfers, nach dem
Motto, das es letztendlich ja selbst Schuld
gewesen sei. So behaupten nunmehr so
genannte Freunde des Täters, das Tugce
ihren Mörder zuvor arg beleidigt habe und
als ´´ Hurensohn „ beschimpft. Auch der
SPIEGEL berichtet ´´ Tugce Albayrak ließ
sich zu derber Beleidigung hinreißen „ Im
STERN dürfen seine Freunde regelrechte Lob –
lieder auf den Mörder singen : ´´ Sanel ist ein
Romantiker und bei Mädchen etwas schüchtern.
Aber er ist süß zu Mädchen „oder ´´ Er ist
guter Junge. Er kann mit jedem umgehen. Er
ist eher ruhig. Er hatte viele Freunde, fast
jeder hier von den Offenbacher Jugendlichen
kennt ihn „. Wäre der Täter nun ein deutscher
Neonazi gewesen, hätten gewisse Boulevard –
blätter wohl kaum dessen Freunde so zu Wort
kommen lassen und jeder wäre von Vorsatz
ausgegangen ! Hier aber wird bewußt für
einen Mörder um schön Wetter gebetet !
Dabei ist der serbisch stämmige Sanel M.
den Gerichten beileibe kein Unbekannter, so
liefen gegen ihn mehrere Strafverfahren, er
wurde vier Mal verurteilt, mal wegen Körper –
verletzung, mal wegen schweren Raubes.
Es ist also offensichtlich, das Sanel M.
wieder einmal solch ein Paradebeispiel
für eine mißlungene Integration ist
und das es sich nun keiner offen ein –
gestehen will.
Der Fall Tugce
29-11-2014
Ein junge Frau, Tugce Albayrak, musste sterben weil
sie Zivilcourage gezeigt. Dafür wurde sie, kurz
vor ihrem 23.Geburtstag auf einem Parkplatz in
Offenbach totgeschlagen. Das der Fall nun so
in so auffälliger Weise durch die Presse geht,
liegt vor allem daran, das Tugce einen Migra –
tionshintergrund hat. Das gedenkt man nun –
mehr ebenso auszuschlachten, wie die Orgarne
des armen Mädchens. So titelte etwa die BILD
´´ Heute sind wir alle Tugce „, die FAZ
´´ Trauer um Prügelopfer – Ein Land betet
für Tugce „. Gleich wurden Forderungen laut,
das Tugce postum das Bundesverdienstkreuz
verliehen werden soll und Bundespräsident
Gauck, will es mit größter Eifrigkeit prüfen
lassen. ´´ Gauck zeigt sich entsetzt und er –
schüttert „ über diesen Fall heißt es in der
Presse dazu. Hessens Ministerpräsident Volker
Bouffier hatte es sogleich angeregt, Tuğçe das
Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Man benötigt
um so dringender offensichtlich Vorzeigefiguren
für eine gelungene Integration, zumal ja auch
ihr Mörder einen Migrationshintergrund hat.
Wäre nun aber das Opfer deutschstämmig
gewesen, hätte die Presse wohl kaum über
diesen Fall so dermaßen intensiv berichtet, –
ist eben passiert, wie schon so oft und fertig !
So wie man denn wohlweislich in eben der –
selben Presse auch den Migrationshintergrund
des 18-jährigen Täters Senal M., mehrfach vor –
bestraft, verschweigt.
Auffallend ruhig auch die türkische Presse, die
sich doch ansonsten solch eine Gelegenheit nicht
entgehen läßt. Nicht das die türkische Presse
aus den Vorfall in Ludwigshafen etwas gelernt
hätte.
Mediale Vorverurteilung oder Bonussystem an deutschen Gerichten ?
Gerade zeigt sich der deutsche ´´ Rechtsstaat „ wieder einmal
von seiner schönsten Seite, indem ein prominenter Steuerbe –
trüger vorzeitig auf freien Fuß gesetzt. Nach den lächerlichen
Urteilen von Köln, wo die Täter allesamt mit Bewährung da –
von gekommen und deren Abschiebung überhaupt nicht zur
Debatte stand, ein fatales Signal !
In der Heiko Maas-geschneiderten Justiz werden dabei, immer
wieder die kuriosesten Umstände herangezogen, um die Urteile
abzumildern. Ob nun bei dem Steuerbetrüger Ulli Hoeneß oder
dem Mörder von Tugces Albayrak, immer gibt es da plötzlich
die Strafmilderung wegen einer angeblichen ´´ medialen Vor –
verurteilung „. Natürlich muß man es sich da schon fragen,
warum dann eine Beate Zschäpe immer noch im Gefängnis
sitzt. Das ist dann allerdings wieder Auslegungssache. Heißt,
das wenn ein Straftäter mit Migrationshintergrund etwa zu
sehr ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerät, so das man ihn
nicht wie sonst üblich, einfach mit einem überzogenem Jugend –
strafrecht + Migrationsbonus auf Bewährung verurteilen kann,
greift hier nun statt dessen die Schutzbehauptung, dass der
Täter von den Medien angeblich vorverurteilt worden wäre.
Im Mordfall Tugce Albayrak sah zum Beispiel die mediale Vor –
verurteilung so aus, das es sich eben diese Medien nicht neh –
men ließen, die Gang des Täters Sanel M. über denselben zu
be fragen. So durften dessen Freunde beispielsweise im´´ STERN „
regelrechte Loblieder auf den Mörder singen : ´´ Sanel ist ein
Romantiker und bei Mädchen etwas schüchtern. Aber er ist süß
zu Mädchen „oder ´´ Er ist guter Junge. Er kann mit jedem um –
gehen. Er ist eher ruhig. Er hatte viele Freunde, fast jeder hier
von den Offenbacher Jugendlichen kennt ihn „. So sieht also
vor einem Deutschen Gericht eine mediale Vorverurteilung
aus !
Die einzig wahre Vorverurteilung in diesem Prozess, war die
des Opfers ! Dasselbe wurde nun genadenlos demontiert,
etwa als ein Sachverständiger ihren Bruder fragt ´´ wie oft
Tugce feiern ging „ und wissen will ´´ Ob jemals etwas vor –
gefallen sei „ als ob er nicht wüsste das Tugce an ihrem
Arbeitsplatz und nicht auf einer Feier ermordet wurde ! Nein,
man wollte hier Tugce ganz gezielt als aggressiv darstellen,
nach dem üblichen Motto : Selbst schuld !
Der Prozess um die Ermordung Tugce Albayrak entlarvte
denn auch, wie kein anderer, die Heuchelei an Deutschen
Gerichten, wenn es um ´´ mediale Vorverurteilung „ geht.
Überhaupt besteht hier dringender Klärungsbedarf, warum
der Umstand einer ´´ medialen Vorverurteilung „ nur für
eine bestimmte Klientel vor Gericht als strafmildernd gilt
und hier nicht alle Menschen vor Gericht gleich behandelt
werden.
Augenscheinlich hat die neue Heiko Maas-geschneiderte
Justiz den obersten Grundsatz eines Rechtsstaates voll –
kommen aus den Augen verloren, nämlich den, das vor
dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Und so möchte
man deutschen Juristen eines zurufen : Macht endlich
Schluß mit einem unerträglichem Bonus-Strafsystem !
2016 mahnt der Fall Tugce Albayrak um so mehr !
Sehr beschämend ist es, nun mit ansehen zu müssen, wie
Politiker der bürgerlich etablierten Parteien plötzlich
sich für den Schutz deutscher Frauen vor Straftätern
mit Migrationshintergrund stark machen. Hat man es etwa
schon wieder vergessen in diesem Land , daß es sich da –
bei um dieselben Politiker handelt, welche vor noch nicht
einmal einem Jahr die ermordete junge Studentin Tugce
Albayrak noch nicht einmal als Opfer ansehen wollten,
eben weil ihr Mörder einen Migrationshintergrund besaß ?
Erinnern wir uns an die Gerichtsverhandlung und wie die
Verurteilung ihres Mörders Sanel M. abgelaufen ?
Die Staatsanwaltschaft legte damals, mit ihrem Urteil ( 3
Jahre Jugendknast für Sanel M. ), ein wahres Glanzstück
deutscher maasgeschneiderter Justiz hin :
1. Der Täter einschlägig vorbestraft – Unerheblich für die
Staatsanwaltschaft !
2. Kurz vor der Tat belästigte der Täter zwei minderjährige
Mädchen auf der Damentoilette eines MacDonald-Restaurant –
Nicht von Belang für die Staatsanwaltschaft !
3. Der Täter lauerte seinem späterem Opfer ganz bewusst vor
dem Schnellrestaurant auf. – Nicht zur Kenntnis genommen.
4. Das Opfer wagte es sich gegen die groben Beschimpfungen
des Täters verbal zur Wehr zu setzen. – Selbst Schuld für die
Staatsanwaltschaft !
Stattdessen brachte die Staatsanwaltschaft ein vollkommen
neues Indiz zur Anwendung bei der Strafmaßverkündung,
nämlich die vorgebliche mediale Vorverurteilung des Straf –
täters !
Und wollen wir solchen Politikern und so einer Justiz wirklich
den Schutz von Frauen und Mädchen in diesem Land anver –
trauen ?