Doppelmoral in der Justiz

Gerade regte man sich noch mächtig über Polen
und die dortige Justiz auf, hielt es nicht mit EU-
Recht vereinbart, dass der polnische Staat also
die polnische Regierung in die Justiz eingereife
und ihr missliebige Richter in den Ruhestand
schicke.
Aber Buntdeutschland wäre nicht der heilige
Gral an heuchlerisch-verlogener Doppelmoral,
wenn sich hier nicht Politiker unterstehen haar-
genauso wie ihre Kollegen in Polen zu handeln.
Und das nicht weniger den heiligen Gral der
Doppelmoral anbetende EU-Parlament schaut
dabei weg.
Erst trat man in Sachsen gegen den AfD-Politi-
ker und Richters Jens Maier so auf, nun hat man
in Berlin den nächsten Fall. Die linke Berliner
Justizsenatorin Lena Kreck greift als Politikerin
der Linkspartei ebenfalls in die angeblich doch
unabhängige Justiz ein, um eine AfD-Politikerin
als Richterin aus ihrem Amt zu entfernen. Die
Berliner Richterin soll nicht mehr als Richterin
zugelassen, weil der Kreck Aussagen der Richte-
rin, welche sie in ihrer Zeit als Abgeordnete des
Bundestags getätigt, missfallen haben!
Die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass kein
unabhängiger Richter in diesem Land einer Par-
tei angehören oder für dieselbe in einem Amt
tätig sein, auf diese Idee kommt in der Bunten
Republik niemand. Zum einen hätte man dann
zum großen Teil eine wirklich unabhängige Jus-
tiz zum anderen aber dürften dann auch all die
Günstlinge von der in ihrer Jugend in linksextre-
mistischen Bands Mitspielenden, bis zu Christine
Lambrecht, bliebe so der Justiz Etliches erspart!
Weil man aber lieber weiterhin parteiisch und
so der heuchlerisch-verlogenen Doppelmoral
frönt, so trifft ein Verbot einseitig nur Richter,
die zumeist der AfD angehören.
Ob in einer echt unabhängigen Justiz dann nicht
eher Richter wie Manfred Götzl, welcher im NSU-
Prozess seine Unabhängigkeit unter Beweis stellte,
indem er bereits vor dem eigentlichen Verhand-
lungsbeginn (sensations)lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorführte, auch in den vorzeitigen Ruhe-
stand hätten versetzt werden müssen, diese Frage
stellt sich erst gar nicht.
Die linke Berliner Justizsenatorin Lena Kreck kann
daher ausgerechnet an den Gesetzen scheitern, die
diese Günstlingswirtschaft sichern. Denn nach der
dürfen sich Richter, – und so nichts nur linke bis
linksextreme -, politisch betätigen und ihre Mein-
ung frei äußern. Selbstredend gilt hierbei noch ein
besonderer Schutz für Politiker und Politikerinnen,
von denen zweifelsohne Lena Kreck früher oder spä-
ter selbst profitieren wird, und ganz besonders für
dass, was im Bundestag sitzt. Dort gilt der Grund-
satz der sogenannten „Indemnität“: Ein Abgeord-
neter darf für Äußerungen, die er im Bundestag ge-
tätigt hat, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt
werden. Ausnahme: „Verleumderische Beleidigun-
gen“.
Interessant wird es, wenn die Entlassung der Ber –
liner Richterin Malsack-Winkemann, die sich in
ihrer Abgeordnetenzeit nicht zu Schulden kom-
men ließ, so dann selbst auf Verleumdung durck
die Justizsenatorin beruhen. Zumal der Vorwurf
im Raum steht, dass der Berliner Senat die Ein-
träge Birgit Malsack-Winkemann in den Sozialen
Netzwerken “ stark verzerrt“ wiedergegeben habe.
Sodann wäre in einer echten Demokratie dann
auch eine Rückkehr von Lena Kreck in die Justiz
ausgeschlossen. Und in Berlin steht bald die Wie-
derholung der Wahlen an! Nicht, dass 2023 die
Kreck selbst gewogen und für zu leicht befunden
wird. Aber die wird ja nicht nur durch dehnbare
Gesetzesparagraphen, sondern auch durch die
vorherrschende Doppelmoral hinlänglich ge-
schützt.
Letztendlich also durch genau die Zustände, die
man Polen gegenüber meint an den Pranger stel-
len zu müssen! Und es darf dabei niemanden ver-
wundern, dass sich am Europäischen Gerichtshof
niemand für das Treiben der Lena Kreck interes-
siert, schon weil man dort derselben Doppelmoral
mit Wonnen frönt!

Z – Buchstabentreuer Wahn der Justiz

Angeblich fehlt es der buntdeutschen, aber sowas von
„unabhängigen“ und „rechtsstaatlichen“ Justiz an Mit-
arbeitern die echten Verbrechen vor Gericht zu bringen
und aufzuarbeiten.
Daneben sind allerdings ganze Kohorten schwer damit
beschäftigt „rechte “ also oppositionelle Meinungen in
den Sozialen Netzwerken auf Strafbestände zu durch-
forsten, wo unter den neusten Gesetzentwürfen zum
Thema „Hasskriminalität“ so ziemlich alles einen „Tat-
bestand“ darstellen könnte.
Im Ukraine-Krieg nimmt sich nun die „unabhängige“
buntdeutsche Justiz auch gleich noch jede Russland –
oder Putin-freundliche Äußerung zur Brust. Auch hier
kann jetzt jede Äußerung politisch ins Gegenteil ver-
kehrt ein „Hasskommentar“ sein.
Gnüßlich schildert es die „Süddeutsche Zeitung“, wo
es hierzu heißt: „Putins Kriegspropaganda hat auch in
Deutschland ihre Fans. Etwa den Twitter-Nutzer, der
am 17. März um 10.01 Uhr postete: „Scheiß Faschismus,
Scheiß Imperialismus, Slava Russland – Z!“ Oder den
Facebook-Nutzer, der am 11. März um 17.34 Uhr eben-
falls auf Deutsch schrieb: „Russland hat bis jetzt alles
Richtig gemacht!“ Dazu drei Daumen-hoch-Emojis.
Äußerungen wie diese sind Teil des Meinungsspekt-
rums. Aber sie sind womöglich auch justiziabel. In
einer Reihe von Bundesländern steigen deshalb ge-
rade Staatsanwaltschaften in Ermittlungen ein. Viel-
leicht bald auch schon gegen jenen Twitter-Nutzer,
der am 20. März gegen 22 Uhr in einer Diskussion
zum Ukraine-Krieg schrieb: „Da hilft nur eins; Die
Ukraine komplett vernichten.“
Diese Zeitungsmeldung, welche wohlgemerkt nicht
am 1. April erschien, verunsichert natürlich auch
die buntdeutsche „Zivilgesellschaft“ von A wie An-
tifa bis Z wie Zecke. Immerhin könnten viele der
„unabhängigen“ Richter dann auch bald typisch
linke Graffiti und Losungen wie „Scheiß Faschis-
mus “ oder „Scheiß Imperialismus“ als pro-russ-
isch einstufen. Noch verunsicherter sind da die
Opelfahrer auf deren Autos deutlich sichtbar das
nun von der ukrainisch motivierten buntdeutschen
Justiz als „strafbares Symbol“ eingestuft. Und es
könnte im buntdeutschen Justizirrsinn noch um
vieles schlimmer werden. Was nämlich ist mit
dem Opel-Fahrer, der da in der Innenstadt mit
einem Benziner oder gar noch mit einem Diesel
unterwegs sind? Gilt das dann nicht als „rechte“
Provokation gegen die linksversiffte Friday for
Future-Bewegung und als „Leugner des Klima –
wandels“?
Was passiert mit Leuten, die ihre Kinder zum
Fasching mit Zorro-Kostüm gehen lassen oder
sich einen der Zorro-Filme ausgeliehen? Gelten
die nun als pro-russische Sympathisanten denen
Kindesentzug durch das Jugendamt droht?
Selbstredend müssen daher alle Zorro-Filme in
Deutschland verboten und alle Zorro-Kostüme
sofort beschlagnahmt werden.
Äussert verdächtig auch der französische Film
„Z“ von 1969, der unbedingt mit auf die Index-
Liste gehört. Immerhin hatte der schon 1969
den zukunftsweisenden Titel “ Z – Anatomie
eines politischen Mordes“. Also wenn das kein
Omen also Zeichen ist!
Immerhin weis die „Süddeutsche“ zu berichten:
“ In Deutschland ist es verboten, bestimmte
schwere Gewalttaten öffentlich zu „billigen“. So
steht es im Paragrafen 140 des Strafgesetzbuchs.
Zu diesen Gewalttaten gehört auch das Führen
eines Angriffskriegs“. Allerdings stellt sich da die
Frage, warum dann noch niemand aus der Bundes-
regierung für das Billigen und das Beteiligen am
Angriffskrieg gegen den Irak oder Libyen oder für
seine Unterstützung Israels bei dessen Einfälle in
den Libanon angeklagt oder verurteilt worden.
Weil eben in der ach so „unabhängigen “ und so
was von „rechtsstaatlichen“ Justiz der Bunten Re-
gierung bestimmte Gesetzesvorlagen ganz aus-
schließlich nur gegen „Rechte“, also gegen alle,
die sich in irgendeiner Weise in Opposition zur
von der Regierung vertretenen Meinung befin –
den, ihre Anwendung finden.
Und da Polen und Ungarn solch eine Justiz eben
nicht „rechtsstaatlich“, sondern einfach nur eklig
finden, hat Ursula von der Leyen, die mit ihrer Be-
rateraffäre als vorgebliche Verteidigungsministe-
rin so eine Musterdemokratin ist, auch den Antrag
gestellt Ungarn und Polen EU-Fördergelder zu ent-
ziehen.
Was, wenn Wladimir Putin nun anfängt den Irrsinn
der Eurokratie und buntdeutsches Rechtsverdreher
für sich auszunutzen und seine Militärfahrzeuge jede
Woche mit einem anderen lateinischen Buchstaben
kennzeichnen lässt? Dann könnte in dem „unabhän-
gigen“ Rechtsstaat BRD bald das gesamte Alphabet
verboten werden! Schlimmer noch: Die Russen könn-
ten anfangen in Deutschland beliebte Produkte als
Zeichen für ihren Krieg einsetzen, dann wäre hier
in Deutschland bald so gut wie alles verboten!
Vor allem wäre dadurch die „unabhängige“ Justiz
dadurch so was von schwer überlastet, dass sie es
glaubhaft machen kann, echte Verbrechen nicht
mehr verfolgen zu können. Davon würden hier in
Buntdeutschland vor allem Straftäter mit Migra-
tionshintergrund profitieren, was man dann dem
Bürger zugleich noch als gelungene Integration
verkaufen kann.

Sachsen: Mit Blick auf Polen – Angemeierte Justiz

Gerade noch regte sich die Bunte Regierung über
Polens Justiz auf. Die sei nicht „rechtsstaatlich“,
weil es eine Richterdisiplinierungsstelle gibt, die
der Regierung nicht genehme Richter in den Ruhe-
stand versetze.
Und nun tut man in Buntdeutschland haargenau
das Selbe. In Sachsen gefällt es nämlich der grünen
Justizministerin Katja Meier nicht, dass der AfD-
Abgeordnete Jens Maier nach Ende seines Mandats
wieder zurück in seinen alten Richterberuf will.
Was man den Polen als Verstoß gegen die Rechts-
staatlichkeit auslegt, und behauptet in Polen gebe
es keine unabhängige Justiz, so beweist die grüne
„Justizministerin“ nun dass es in Buntdeutschland
nicht anders läuft! Richter Jens Maier soll in den
Ruhestand versetzt werden, nicht weil er sich im
Amt etwas zu Schulden kommen lassen hat, son-
dern einzig, weil der grünen Fanatikerin seine Par-
tei nicht gefällt!
Für solche Fälle hat die „unabhängige“ Justiz in
Buntdeutschland ebenfalls Paragraphen, die sich
hinter der polnischen Rechtsprechung nicht zu
verstecken brauchen. Auch hier kann ein Richter
in den Ruhestand geschickt werden, „wenn Tat-
sachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit
eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten,
um eine schwere Beeinträchtigung der Rechts-
pflege abzuwenden“!
Dieser Fall zeigt einmal mehr die heuchlerisch-
verlogene Doppelmoral die unter Merkel zum
Standard in der Politik geworden. Mit dem Fin-
ger auf Polen zeigen und dann das Gleiche selbst
tun. Mit der sächsischen „Justizministerin“ hat
sich eine weitere buntdeutsche Politikerin von
der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet. Dieselbe
ist ohnehin nur noch Fassade eines Potemkinschen
Dorfes, hinter der schon seit Jahrzehnten willkür-
lich nach ethnischer Herkunft und politischer Ge-
sinnung abgeurteilt wird!
Und wie schon die Bundesjustizministerin Chris-
tine Lambrecht, natürlich SPD, es mit ihren Ge-
setzesverschärfungen, die gleich mehrfach gegen
das Grundgesetz verstießen, bestens bewies: Es
wird von Jahr zu Jahr schlimmer!
Offen labbert die sächsische Justizministerin her-
um davon, dass ,,eine schwere Beeinträchtigung
der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin
oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Ver-
haltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Un-
parteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage
stünden und so die Gefahr einer „Justizkrise“ be-
stehe„. Dabei treffen auf Katja Meier ihre eigenen
Anschuldigungen, weitaus mehr zu als auf den Rich-
ter Jens Maier! Denn sie ist hier weder unparteilich
noch neutral in ihrem Amt und ist selbst eine schwere
Beeinträchtigung des Ansehens der buntdeutschen
Justiz, sofern Letzteres überhaupt noch vorhanden!
Immerhin bestätigt Katja Meier in ihrer bodenlosen
Arroganz auch noch gleich, dass die buntdeutsche
Justiz in keinerlei Weise von der Politik „unabhän-
gig“ ist, indem nämlich das Parlament mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der Absetzung eines Richtes
zustimmen muss.
Das die Hexenjagd auf Richter Jens Maier einzig
politisch motiviert ist, verdeutlicht auch der Um-
stand, dass politisch Einfluss auf die deutsche Jus-
tiz nehmende NGOs, wie das Auschwitz-Komitee
und der Zentralrat der Juden darauf drängen Rich-
ter Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern!
Mehr politische Einflussnahme geht kaum noch!
Die sächsische Justizministerin Katja Meier ver-
gewaltigt nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, son-
dern beschädigt das Ansehen der Demokratie
massiv. Dieser unerhörte Vorfall zeigt mit aller
Deutlichkeit offen auf, dass es um die Rechtsstaat-
lichkeit in Polen um vieles besser steht als in der
buntdeutschen Justiz!

Leipzig – Die üblichen Verdächtigen

In Leipzig-Connewitz marschierten mal wieder
die Linksextremisten auf. Die Beihilfe leistende
Polizei wurde mit Gegenständen beworfen, da-
bei eine Polizistin verletzt, und spricht trotzdem
davon, dass die Demonstration „überwiegend
friedlich“ verlaufen sei.
Gewalt von Links war ja noch nie ein Grund de-
ren Demonstrationen zu verbieten. Umgekehrt
wurden Querdenker-Demos wegen einer einzigen
Demo, die nur „überwiegend friedlich“ gewesen
gleich alle anderen verboten. Doppelmoral und
Parteilichkeit sind Standard in allen Leipziger
Ämtern!
Was die Leipziger Polizei als „überwiegend fried-
lich“ bezeichnet, liest sich in der Presse dann so:
„zwei gefährliche Körperverletzungen, einen Ver-
stoß gegen das Sprengstoffgesetz und einen gegen
das Versammlungsgesetz“.
Wenn Linksextremisten hinter Bannern versteckt
dicht an dicht gedrängt, heißt es in Leipzig nicht
desto trotz : ,, Auch die Hygienevorschriften seien
eingehalten worden„. Was ist mit den Corona-
Maßnahmen, wie etwa Sicherheitsabstände? Oder
gelten die wie gewohnt nur für Querdenker, Rechte,
Impfgegner und Verschwörungstheoretiker?
Auslöser der Demo waren Hausdurchsuchungen
der Polizei in Connewitz, wo gegen zwei Frauen
aus der linksextremistischen Szene wegen Brand-
stiftung und Sachbeschädigung ermittelt wurde.
Den geistigen Brandstiftern aus den Leipziger Rat-
haus störte dies nicht, den linken Unterstützern
der Brandstifterin ihren Aufmarsch zu erlauben.
Hier sieht man unter dem Sozi-Bürgermeister
Burckhard Jung seit Jahren beim Linksextremis-
mus weg, verharmlost dessen Gewalt und begüns-
tigt die Linksextremisten mit einer Genehmigung
ihrer „Demos“ nach der anderen. Selbst nachdem
sie auf drei Demos hintereinander zu Randalen kam,
wurde den Linksextremisten gleich eine vierte Demo
genehmigt! Auch zugleich ein schönes Zeichen wie
sehr vorgeschoben es gewesen, wegen angeblicher
Gewalt ausschließlich Querdenker-Demos schon
im Vorfeld zu verbieten!
Sichtlich hat man in Leipzigs Ämtern und im Rat –
haus nicht das aller geringste aus der Affäre um
die „Kommandoführerin“ Lisa E. gelernt! Hier
wird weiter gedeckt, unterstützt und weggeschaut!
Hier können Linksextremisten seit Jahren unge-
stört Polizeiwachen angreifen und alles was pas-
siert, ist, dass die Polizei weiter die linksextremist-
ischen Aufmärsche schützt! Im September 2021
griffen Leipziger Linksextremisten mehrere Ban-
ken und eine Polizeistation in der Dimitroffstraße
an. Sieben Polizisten wurden verletzt Ergebnis:
Nicht geschehen, linksextremistische Demos wei-
terhin anstandslos erlaubt. Auch damals verkün-
dete die Polizei: „Ein großer Teil der Veranstalt-
ung ist friedlich geblieben“.
Wie gewohnt heuchelte danach der Oberbürger-
meister Jung große Empörung, tat aber weiter wie
gewohnt gar nichts! „Demokraten müssten sich
von diesem Protest distanzieren“ forderte er.
Nein, echte Demokraten hätten längst die regel-
mäßigen Aufmärsche der Linksextremisten ver-
boten und in Leipzig-Connewitz mal gehörig
aufgeräumt! Aber die Leipziger Obrigkeit sah
lieber weiter weg, tat nichts, sah nichts und
spielte die linksextremistische Gewalt herun-
ter. So konnte sich das linksextremistische Ko-
mando unter Lisa E. ungestört weiter radikali-
sieren. Es waren ja „Antifaschisten“, die sich im
Kampf gegen die „Faschisten und Neonazis in
Mitteldeutschland“ befanden. Da schaute man
gerne weg!
Das übliche Komplettversagen zeigten auch die
Beamten, die Lisa E. observierten. Die schauten
zu wie Lisa E. ein Opfer ausspionierte, hinderten
aber das linksextremistische Kommando an den
Überfall bei dem einen als „Rechter“ geltenden
Arbeiter das Gesicht regelrecht zertrümmert wor-
den.
Auch der linke Journalismus versucht die links-
extremistischen Verbrechen zu relativieren. So
äusserte der Journalist Edgar Lopez in einem
MDR-Potcast: „Also bisher habe ich den Eindruck
gehabt, dass die meisten Opfer, die ausgesagt ha-
ben, schon irgendwo wussten, warum sie angegrif-
fen werden. Also es ist natürlich so, dass sie dann
nicht in den Prozess gehen und sagen das ist alles
okay. Und das ist alles gut. Sie wollen ihre Verletz-
ungen und das, was ihnen widerfahren ist, schon
geltend machen. Aber wenn sie zum Motiv gefragt
werden oder zu möglichen Gründen, dann ist es
natürlich so, dass es nach längerer Befragung dann
schon dazu kommt, dass sie sich dazu äußern und
sagen: „Ich bin Teil der rechtsextremen Szene“.
Würde solch „freier“ Journalist auch einem Opfer
von Rechtsextremisten vorwerfen, selbst Schuld
an den Überfällen gewesen zu sein?
Auch der Autor Thomas Datt schlägt im MDR-
Potcast in dieselbe Kerbe: ,, Da haben wir einen
Haufen Extremisten, die sich als biedere Bürger
und Opfer darstellen. Sie sind zum Teil in diesem
Fall natürlich klar Opfer. Das muss man auch
ganz klar sagen“.
Merkwürdig auch, dass das Gericht sich sichtlich
weit weniger für die Taten der Linksextremisten
als mehr für die politische Betätigung der Opfer
interessierte. Lopez selbst gibt es zu : „Es ist höchst-
wahrscheinlich der politische Gegner“. Also man
muss dazusagen, viele von ihnen haben am Anfang
versucht, sich da irgendwie raus zureden, behaup-
tet, sie wären Teile des demokratischen Spektrums
oder einer hat gesagt, er wäre ein Monarchist. Und
das hat dann das Gericht schon als sehr unglaub-
würdig betrachtet und hat den entsprechenden Per-
sonen auch teilweise Konsequenzen angedroht für
den Fall von Falschaussagen, woraufhin die Perso-
nen dann ihre Aussagen wiederholt widerrufen ha-
ben und die neu getätigt haben. Etwa im Fall von
Enrico Böhm, der nach eindringlichen Worten des
Vorsitzenden bestätigt hat, dass er Teil der rechts-
extremen Szene ist“.
Kein Wunder, dass sich der Prozess gegen Lisa E.
trotz zahlloser Indizien und zahlloser Beweise, –
u.a. wurde sie direkt nach einem ihrer Überfälle
in Eisenach von der Polizei in einem Auto mit
gefälschten Kennzeichen gestoppt, und wurde
bereits vor ihren Taten observiert -, so lange
hinzieht, wenn selbst das Gericht mehr nach
„Beweisen“ gegen die Opfer sucht, die weil sie
in der rechten Szene aktiv wohl als vogelfrei
gelten! Sichtlich ist das Gericht davon beein-
flusst, dass vor allem Linksextremisten den
Gerichtsverhandlungen als „Zuschauer“ bei-
wohnen. Das gibt Journalist Lopez ganz offen
zu: „Die Unterstützung ihres Solidaritätsbünd-
nisses hat sich darauf verständigt, dass die
Leute in den Gerichtssaal kommen, sie dann
quasi vor Ort unterstützen durch ihre Anwe-
senheit. Jeden Prozesstag, wenn die Angeklag-
ten in den Saal geführt werden, stehen die Un-
terstützerinnen auf und applaudieren. Bei
Lina E. ist es dann immer besonders laut“.
Natürlich hat die „unabhängige Justiz“ und
deren Sicherheitspersonal nichts dagegen,
dass sich der Gerichtssaal in einen linksex-
tremistischen Stützpunkt verwandelt und
lässt beim Gejohle für Lisa E. den Saal nicht
räumen! [ Man stelle sich an dieser Stelle ein-
mal vor der Gerichtssaal im NSU-Prozesss
wäre nur mit Neonazis besetzt, welche Beate
Zschäpe zugejohlt – dann wäre es der Skan-
dal gewesen ].
MDR-Mitarbeiterin Secilia Kloppmann gibt
im Potcast tiefe Eindrücke in die Unterstützer-
szene für Lisa E. : „Natürlich verschiedenste
Antifa-Organisationen, Privatpersonen, kleine
Geschäfte, vermutlich viele aus Connewitz, aber
auch viele Politiker. Nicht nur von den Linken,
auch von der SPD, den Grünen … oder zum Bei-
spiel habe ich auch „Omas gegen rechts“ gefun-
den“.
Da wächst zusammen, was zusammengehört, und
selbst vorgebliche „demokratische“ Politiker und
Politikerinnen haben kein Problem damit sich
mit den Linksextremisten zusammenzutun! Es
sind die üblichen Verdächtigen unter Linken,
Sozis und Grüne, also genau diese Bande, die
in Leipzig politisch das Sagen hat!

Schnellprozesse läuten endgültig das Ende des „Rechtsstaates“ ein

Es ist schon seltsam, dass in einem Land, indem angeb-
lich die Justiz im Kampf gegen echte Verbrechen hoff-
nungslos überlastet ist, man, wenn es gegen die Op-
position im Lande geht, schnell ganze Kohorten von
Sonderermittlern, Staatsanwälten und Richtern zur
Verfügung hat!
So wurden nach nur zwei Tagen gegen vier Demons-
tranten ein Sondergericht zusammengestellt, dass
dieselben sofort verurteilte.
Man könnte sich fragen, warum dass nicht auch bei
linken Randalen so gehandhabt wird oder bei den
Revierkämpfen von Migrantenbanden. Sichtlich hat
hier aber die Regierung keinerlei Interesse an einer
raschen Aufklärung der Taten.
Das vermittelt den Eindruck als sei die Justiz polit-
isch motiviert! Von einer „unabhängigen“ Justiz
kann in diesem Land ohnehin keine Rede sein!
Ebenso ist es rein politisch motiviert, wenn der
Bundesgeneralanwalt einen Fall an sich zieht.
Auch der zieht nur rechte Karten und lässt die
gezinkten Linken liegen!
An einer echten Aufarbeitung linksextremistischer
Gewalt haben weder Staatsanwälte noch Richter
der buntdeutschen Justiz, in der wenig rechtstaat-
lich, sondern eher willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt wer-
den, nämlich keinerlei Interesse. Zu einen, weil
eine echte Aufklärung die Helfershelfer offen le-
gen würden, und die Spuren der Alimentierung
linksextremer Gruppen schnell in die links-rot-
grün geführten Ministerien führen würden. Da
könnte es schnell peinlich werden, wie etwa in
Thüringen, wo herauskam, dass ein linksextre-
mistischer Bombenbauer zuvor mit dem „Demo-
kratiepreis“ der Landesregierung ausgezeichnet
worden!
Also ist die buntdeutsche Justiz auf dem linken
Auge stockblind und schiebt die Verfahren gegen
Linksextremisten auf die lange Bank.
Nicht viel anderes verhält es sich bei den unzähli-
gen Straftaten von Tätern mit Migrationshinter-
grund. Hier verschiebt man gerne die Prozesse
bis zur Verjährungsfrist, weil politisch motiviert,
weniger verurteilte Migranten eine bessere Statis-
tik für die bunte Regierung liefern.
Im Fall der im Schnellverfahren verurteilten De-
monstranten von Schweinfurt, verhält es sich ge-
nau umgekehrt, hier braucht man schnell derlei
Urteile um für die eigene Propaganda mehr rechte
Straftaten vorweisen zu können. Um vermehrt der-
lei „rechtsextremistisch motivierte Straftaten“ vor-
weisen zu können, wird oft auch der antisemitische
Migrant zum „deutschen Rechten“ erklärt, und so-
gar die linke Oma, die gegen Rechte mit einem durch-
gestrichenem Hakenkreuz, – also einem verfassungs-
feindlichen Symbol -, wird als „rechte“ Straftat gezählt.
Also selbst, wenn die Impfgegner der linken Szene an-
gehören, wird ihre begangene Straftat den „Rechten“
zugeordnet!
So etwas könnte in einem echten Rechtsstaat mit einer
unabhängigen Justiz nie passieren. Aber in Deutschland
gilt der oberste Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Men-
schen gleich zu sein haben, ohnehin nicht. Hier sind die
Systemlinge, Linksextremisten und Migranten eben et-
was „gleicher“ als der normale deutsche Bürger!
Von einer Neutralität im Amt halten weder Innenminis-
ter noch Justizminister, beziehungsweise ihre weiblichen
Pedanten etwas! So kündigte Bundesinnenministerin
Faeser auch gleich an, dass sie sich hauptsächlich dem
„Kampf gegen Rechts“ widmen werde! Faeser hatte da
noch nicht einmal die Unterschrift unter ihrer Ernenn-
ungsurkunde als sie dies von sich gab.
Gravierender Fachkräftemangel in der Führungsriege
sämtlicher Ministerien bringt es eben mit sich, zumal
wenn Posten dort nicht nach Kompetenz, sondern nach
Parteibuch besetzt, dass man bei den Setzen von Piori-
täten oft sowas von danehmen greift. Deshalb war es
auch so wichtig friedliche Demonstranten aus Schwein-
furt schnell abzuurteilen, die zumeist von für die Regier-
ung knüppelnden Polizisten dazu provoziert, anstatt die
echten Straftäter wie Mörder, Vergewaltiger, psychisch-
kranke islamische Einzeltäter und ähnliche in solchen
Schnellverfahren abzuurteilen. Der Prozess gegen die
Vier aus Schweinfurt zeigt deutlich auf, dass dies durch-
aus möglich, aber eben nicht politisch gewollt ist!

Wenn ein Buschmann der Gesetzeshüter ist

Schon die aller ersten Amtshandlungen der neuen
Regierung in Deutschland zeigen, dass sich in der
Politik nicht das Geringste ändert und somit ist
der Start alles andere als der versprochene Neu-
anfang.
Wir haben eine neue Innenministerin, die nur
gegen Rechts kann. Einen neuen Justizminister,
der ganz wie seine Vorgänger jede Kleinigkeit
schamlos instrumentalisiert, um der Opposition
die freie Meinungsäußerung in den Sozialen Netz-
werken zu nehmen. Schon unter seiner unseligen
Vorgängerin, die nun zur Verteidigungsministerin
aufgestiegen wurden Facebook, YouTube & Co so
staatlich instruiert, reglementiert und mit linken
Zensoren besetzt, das dort fast schon wie in China
nur noch eine Meinung gilt. Jeder der zu Corona
eine andere Meinung als die staatlich vorgegebene
hat, läuft dort Gefahr gesperrt zu werden oder das
seine Beiträge gelöscht werden. Dabei nutzte man
geschickt Einzelfälle aus, in denen etwa einige sehr
wenig Verwirrte posteten, dass man Corona mit
dem Spritzen von Desinfektionsmitteln heilen
könne, um gleich alle Kritiker auszuschalten.
Dieselbe Masche nutzt nun der neue Bundesjustiz-
minister Marco Buschmann ( FDP ) schamlos aus,
um endlich auch eine Handhabe gegen den Messen-
ger-Dienst Telegram zu haben. Als Vorwand dienen
dem Minister nun einzelne Morddrohungen gegen
den sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer,
die Buschmann instrumentalisiert. Anstatt gegen
die einzelnen Schreiber der Morddrohungen vor-
zugehen, soll hier gegen alle Querdenker zu Felde
gezogen werden.
Das man aus den Taten von Einzeltätern ganze
Gruppen reglementiert und mundtot macht, ist
einer Demokratie unwürdig und ist man eher
von Diktaturen gewöhnt. Dabei wird es in Bunt-
deutschland wieder einmal szenetypisch nur ge-
gen Oppositionelle angewandt. Immerhin be-
hauptet ja dieselbe Bundesregierung, dass wer
von Einzeltätern mit Migrationshintergrund
auf alle Migranten schließt, sei ein Nazi und
ein Rassist! Was bitte schön sind dann aber
Christine Lambrecht und nun Marco Busch-
mann, welche aus Bundesjustizminister ge-
nauso handeln?
Bei Rechten machte die Bundesregierung noch
nie einen Unterschied zwischen dem Einzeltä-
ter und den Anderen. Nur beim Straftäter mit
Migrationshintergrund gibt es diese Trennung
von Einzeltäter und dem Rest der Gruppe.
Bei dem islamischen Anschlag von Würzburg
ging Markus Söder sogar soweit die gesamte
Tätergruppe unter seinem persönlichen Schutz
zu nehmen!
Auf der anderen Seite macht man keinerlei Ab-
stufung zwischen dem rechten Straftäter und
den Rechten oder dem einzelnen Anhänger der
Querdenker und allen Querdenkern!
Die buntdeutsche Justiz hielt sich eben noch nie
an den obersten Grundsatz eines jeden Rechts-
staats, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind. Und so sind hier die Ausländer eben etwas
gleicher!
So wird eben auch bei Buschmann aus ein paar
wenigen Einzelpersonen gleich ,,Teile der Quer-
denker„. Es ist ganz klar, wohin der Weg führt.
Dazu heißt es in der Staatspresse über den Busch-
mann: ,, „Für mich ist klar: Unser Rechtsstaat
muss entschieden gegen diese Hassstraftaten
vorgehen. Zugleich sind auch die sozialen Netz-
werke in der Pflicht: Die Vorgaben des Netzwerk-
durchsetzungsgesetzes sind verbindlich – und das
Gesetz kennt keine pauschale Ausnahme für Mes-
senger-Dienste.“ Dementsprechend führe das
Bundesamt für Justiz gegen den Anbieter von
Telegram derzeit zwei Bußgeldverfahren durch„.
Mit Bußgeldverfahren macht es sich der Busch-
mann schamlos zunutze, dass kein Messenger-
Dienst der Welt bei Millionen von Nutzern je-
den einzelnen Kommentar kontrollieren kann.
Also benutzen die Konzerne Algorithmen mit
bestimmten Suchbegriffen. Das führt dann fast
wie von selbst dazu, dass nicht der sogenannte
„Hasskommentator“ gefunden und sein Kom-
mentar gelöscht wird, sondern sämtliche User
die ähnliche Schlagwörter verwendeten.
Um einmal ein Beispiel zu nennen: Als die AfD
es verbreiten ließ, das Ali der beliebteste Vor-
name in Deutschland sei, versuchte man auf
Facebook diese Meldung mit allen Mitteln zu
unterdrücken. Die Folge davon waren, das so-
gar die User die tatsächlich Ali hießen massen-
haft gesperrt wurden. Selbst Sawsan Chebli
wurde so Opfer des vor ihr selbst angestreng-
ten Systems!
Noch schlimmer wurde es als Facebook sich
rein linkslastige Zensoren ins Haus holte, die
dann ausschließlich „rechte“ Seiten auf Fake
news hin kontrollierten, wobei Correktiv es
einzig entschied, was denn in diesem Fall
eine Fake news ist!
Nachdem so auf Facebook, Twitter und You
Tube eine Zensur Einzug gehalten, wie man
sie bislang nur aus den niedrigsten Regimen
her kannte, wichen die User eben auf andere
Dienste aus. Und genau hier kommt nun
Buschmann ins Spiel, um die Zensur unter
beliebigen Vorwänden, wie eben jener der
einzelnen Morddrohungen gegen Michael
Kretschmer um seinen krakenhaften Zensur-
wahn auf immer weitere Dienste in den Sozia-
len Netzwerken auszudehnen. Es ist nichts
anderes als ein weiterer Versuch, ganz wie
man ihn aus Diktaturen und Regimen her
kennt, die Opposition im Lande mundtot zu
machen und ihrer demokratischen Grund-
rechte zu berauben!
Schon Heiko Maas, natürlich SPD, bediente
sich dazu einer linken „Taskforce“, und scheute
nicht die Zusammenarbeit des Justizministe-
riums mit bekannten Linksextremisten, wie
es der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Christine Lambrecht, natürlich SPD, steuerte
dann Gesetzesentwürfe die gleich in mehreren
Fällen gegen das Grundgesetz verstießen bei,
und nun haben wir einen Buschmann, der ge-
nau da weiterzumachen gedenkt, wo seine un-
seligen Vorgänger aufgehört!
Spätestens seit Heiko Maas als Bundesjustiz-
minister, unter dessen Regime das Justizmi-
nisterium dazu gezwungen war mit bekennen-
den Linksextremisten und Vertretern der Asyl –
und Migrantenlobby, wie die Amadeus-Antonio-
Stiftung, zusammenzuarbeiten zu müssen, kann
man die deutsche Justiz wohl kaum noch als „un-
abhängig“ ansehen. Und wer zuvor noch an einen
FDP-Politiker als Bundesjustizminister große Er-
wartungen gesetzt, der wird gleich in den ersten
Tagen von Marco Buschmann mehr als nur bitter
enttäuscht! Buschmann ist nur eine billige FDP-
Mogelpackung der sozialdemokratischer Verge-
waltigung von Recht, Gesetz und Ordnung!
Und an seiner Person beweist es sich, dass die
Politiker, die total talentbefreit für einen Minis-
terposten sind, tatsächlich nichts aber auch gar
nichts außer dem „Kampf gegen Rechts“ können.
Buschmann hat fertig, noch bevor er sein Amt
überhaupt so richtig angetreten!

Nur ein weiterer Sargnagel

Richter Thomas Kelm vom Landgericht Dortmund (NRW)
ist so einer dieser Richter, für die es in Polen eine Disipli-
nierungsstelle gibt. Hier in Buntdeutschland aber dürfen
solche Richter willkürlich nach ethnischer Herkunft und
politischer Gesinnung urteilen. Oder den Rechtsstaat mit
dem an buntdeutschen Gerichten immer noch geltenden
Migrantenbonus verhöhnen.
Denselben hatte auch Richter Kelm für Alim K. sofort pa-
rat. Alim hatte seiner schwangeren Ex-Freundin mit dem
Messer aufgelauert, also eine vorsätzlich geplanter Mord,
und seine Ex-Freundin mit 76 Messerstichen niedergemet-
zelt. Es war kaltblütiger Mord! Nicht aber für Richter Kelm,
für den es nur Totschlag ist, damit Alim mit einer weitaus
geringeren Strafe davon kommt. Die extrem fragwürdige
Begründung dieses Richters: ,, „Es war auch eine Tat ge-
gen sich selbst. Denn er wollte ja das Kind.“!
Sichtlich wäre Richter Kelm ideal für ein Schariagericht
aber eine Schande für jeden echten Rechtsstaat. Ganz im
Sinne arabischen Rechtempfindens galt es für den Richter
als weitere Strafmilderungsgründe, da das Opfer dem Täter
,, Kontra gab und sich in der Beziehung nicht alles gefallen
ließ“. Besser hätte man es sichtlich auch in einem Scharia-
gericht im IS-Staat nicht ausdrücken können. Eine Frau,
die ihrem Freund widerspricht und sich nicht in allem
fügt, unvorstellbar für Richter Thomas Kelm!
Solche Neandertaler im Gerichtssaal, sind dass, was man
in Buntdeutschland unter einem „Rechtsstaat“ versteht!
Der oberste Grundsatz eines Rechtsstaat, dass vor dem
Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben, gilt an den
buntdeutschen Gerichten ohnehin nicht, schon weil,
hier der orientalische Messermann jederzeits dem bio-
deutschen Nazi vorgezogen wird.
So wie am buntdeutschen Gerichten die Beate Zschäpe
wegen Führung des Haushalts hauptsächlich bestraft,
während für die IS-Braut das Führen des Haushalts als
Strafbestand plötzlich alleine nicht ausreicht.
Man braucht sich an dieser Stelle wohl gar nicht erst
zu fragen, wie ein Richter Thomas Kelm so einen deut-
schen Rechten, der von einer Türkin beschimpft zum
Messer gegriffen, geurteilt hätte.
Von einer wirklich unabhängigen Justiz ist Deutschland
so weit entfernt wie Bangladesch von der Mondlandung.
Man blicke hier nur auf den NSU-Prozess gegen Beate
Zschäpe. Der angeblich „unabhängige“ Richter Manfred
Götzl erblödete sich vor dem Prozessbeginn (sensations)-
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche
der Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linientreueste
russische Richter würde sich dermaßen vergehen, russ-
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy
Riot-Girls vorzuführen! So etwas findet man eben nur in
Deutschland!
Überhaupt war der NSU-Prozess eher eine reine Farce,
mit medialer Vorverurteilung der Angeklagten, fingierten
Nebenklägern und brachte kaum echte Aufklärung. So
konnte es nie geklärt werden, warum die beiden Uwes,
die ja angeblich nichts mehr hassten als Migranten, so-
dann ausgerechnet selbst mit einer Migrantin, Zschäpes
Vater ist Rumäne, durch die Gegend zogen. Seltsam auch
wie man die beiden Uwes in Zusammenhang mit Bank-
überfälle brachte: Angeblich fand man in ihrem in Brand
gesetzten Wohnmobil einen Rucksack, bei dessen ersten
Durchsuchung man nichts vorfand, bei so einer zweiten
Durchsuchung will man dann plötzlich Geld aus Banküber-
fälle in besagtem Rucksack vorgefunden haben. Und so
sieht es mit vielen Indizien für die Täterschaft der beiden
Uwes aus. Um das ohnehin schon im Vorfeld feststehende
Urteil gegen die Zschäpe denn noch durchzusetzen, verfiel
man am Gericht auf den Dreh mit der Haushaltsführung!
Und da wagen es die, welche solch einer Justiz frönen, An –
klage gegen die Justiz in Ungarn und Polen zu erheben!
Sichtlich hat dass, was in Buntdeutschland „Recht“ spricht,
große Angst davor, dass auch hier die Bürger solch eine
Disiplinierungsstelle für Richter fordern, die dann solche
Richter wie Kelm und Götzl und ihre „Rechtsprechung“
beurteilen und nötigenfalls auch solche Richter aus dem
Amt entfernt!
Das Urteil des Richter Thomas Kelm ist hier nur ein wei –
terer Sargnagel, mit dem man den Deckel auf dieser Jus-
tiz draufbehalten will. Echte Rechtsstaatlichkeit geht an-
ders! Aber in einem echten Rechtsstaat würden sich die
Verfassungsrichter auch nicht konspirativ zu einem Essen
mit der Staatsführung treffen!

Siehe auch:
https://www.wa.de/hamm/urteil-gegen-messerstecher-aus-bergkamen-schwangere-freundin-in-hamm-getoetet-91139458.html

https://www.tag24.de/justiz/mord/mord-an-schuelerin-vor-27-jahren-lebenslange-haft-fuer-den-taeter-dortmund-1813043

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/justiz-irrsinn-dieser-richter-liess-verurteilten-maedchen-moerder-frei-75080016.bild.html

Deutschland 2021: Unter Schändern, Schleusern und Schleppern

In Nordhausen schändete ein 2015 von den Schleusern
und Schleppern aus dem Bundestag ins Land geholter
25-jähriger Afghane die christliche Kirche. Ganz sicher
war dieses Subjekt nicht vor der Herrschaft der Taliban
geflohen, sondern im Gegenteil ihr sehr zugetan.
Immerhin verwüstete der Afghane die Kirche, weil hier
seiner Meinung nach der falsche Gott angebetet werde.
Unserer Meinung nach befindet sich dieses Subjekt im
falschen Land und sollte unbedingt seinen Glaubens-
brüdern in Afghanistan zugeführt werden.
Wie und warum so etwas in Deutschland von den Ge-
fährdern und Beihilfeleistern hier Asyl und Aufenthalt
erhalten konnte, wird nicht mitgeteilt. Die Schlepper
und Schleuser aus dem Bundestag versuchen ja gerade
weitere Tausende von Afghanen, die von ihnen zu so-
genannten „Ortskräften“ umgelogen, ins Land zu schaf-
fen. Daneben verspricht die Schlepper – und Schleuser-
lobby aus dem Bundestag derzeit sämtlichen Subjekten,
die es ohne Papiere illegal nach Deutschland schaffen,
das Überwintern hier und dementsprechend einen
längeren Aufenthalt in Deutschland.
Wenngleich sich auch die Mehrzahl der Bürger in
diesem Land in Umfragen gegen eine weitere Auf-
nahme von Migranten aussprechen, gilt der deom-
kratische Mehrheitswille des Volkes den Scheinde-
mokraten im Bundestag nichts, hier sind selbst Volks-
entscheide „nicht bindend“, denn hier gilt überwie-
gend ein EU-Recht, das selbst die Benes-Dekrete,
die einer viertel Million deutscher Zivilisten nach
1945 das Leben gekostet als „EU-Recht“. Dement
sprechend ist auch der Schwur das deutsche Volk
vor Schaden zu bewahren hier nicht gültig, son-
dern heißt ,,den Nutzen des deutschen Volkes zu
mehren“. Für welche Ausländer der „Nutzen“
des deutschen Volkes gemehrt werden soll, dass
diktierten die Alliierten den deutschen Politikern
lieber nicht in die Verfassung. Nutznießer dürften
neben dem afghanischen Kirchenschänder, die
Eurokraten und die Migranten aus aller Welt sein.
Gemäß dem „EU-Recht“ wird der afghanische
Kirchenschänder wohl mit der vollen Milde der
buntdeutscher Justiz, für die Rechtsstaatlichkeit
wohl immer noch „national-völkischer Sprachge-
brauch“ rechnen können.
Hatte doch gerade erst ein solches Gericht in Han-
nover einen anderen afghanischen Schänder, in
diesem Fall von einer lernbehinderten Elfjährigen,
welche der Afghane auch noch an zwei seiner Lands-
leute weiter reichte, zu der nach Migrantenbonus
üblichen lächerlichen Bewährungsstrafe, worauf-
hin der afghanische Schänder als freier Mann das
Gericht verließ und nicht einmal einen Monat spä-
ter eine Dreizehnjährige vergewaltigt. Da es in Bunt-
deutschland nicht wie in Polen eine Displinierungs-
stelle für solche Richter gibt, ist so etwas in Han –
nover weiterhin in Amt und darf dort willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinn-
ung aburteilen. Was jedem gesunden Rechtsemp-
finden Hohn spricht, halten buntdeutsche Juristen
tatsächlich für „rechtstaatlich“! Ganz so, wie für
die Politiker aus dem Bundestag das Belügen des
eigenen Volkes die Höchstform dessen ist, was
die für „Demokratie“ halten!
All dem entsprechend darf sich der deutsche Bür-
ger auf Tausende weiterer Afghanen und auf eben-
so viele weitere Schandurteile in Buntdeutschland
einstellen. So wie sich auch der somalische People
of Color, der unter lauten Allah-Hochlebe-Rufe drei
Frauen tötete als „schuldunfähig“, sollte er abgescho-
ben werden, als freier Mann ansehen kann. Es waren
ja nur deutsche Frauen, die er gemessert und Deutsche
als Opfer zählen für die Gefährder und Beihilfeleister
aus dem Bundestag nichts. Hätte aber umgekehrt ein
psychisch-kranker Deutscher drei People of Color ge-
messert, dann müsste dies unbedingt für alle Zeiten
auf ewig in ihre „Erinnerungskultur“ aufgenommen
werden. Man kann sich allmählich des Eindrucks
nicht mehr erwehren, dass die tatsächlich Geistes-
kranken und Gestörten samt mit Mandat im Bun-
destag oder mit Robe auf dem Richterstuhl sitzen.
Und dagegen gibt es noch keine Schutzimpfung für
das deutsche Volk. Aber dieses Volk gilt ja auch als
„völkisch“ und „nationalistisch“, wenn es einmal of –
fen seine legitimen Grundrechte einfordert. Auf jeg-
liche solcher Demonstrationen reagiert man im Bun-
destag mit dem Genehmigen von Gegendemos, wo
dann linksextremistischer Krawallmob jede echte
Opposition im Lande im Keim erstickt.
Die bunte Regierung regiert wie ihre Vorfahren aus
der Weimarer Republik mit Notstandsverordnungen,
wobei unter schamloser Ausnutzung von Corona der
Notstand zur Normalität wird.

EU-Gerichtshof hält eigenes EU-Recht nur „wahrscheinlich“ für rechtsstaatlich

Der Europäische Gerichtshof  (EuGH) bewies gegen –
über Polen seine beschämende Unfähigkeit. Denn,
so dass, was sich in der EU Richter nennt ,,verstosse
die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur
Bestrafung von Richtern wahrscheinlich gegen EU-
Recht. Das „wahrscheinlich“ soll wohl heißen, dass
die Richter es selbst nicht wissen, ob das EU-Recht
nun eigentlich dem eines Rechtsstaates entspricht.
Ebenso gut könnte also demnach auch das EU-Recht
nur „wahrscheinlich“ rechtsstaatlich sein. Angesichts
dessen dass man die Benes-Dekrete zu „EU-Recht“
erklärt, dürften daran schon erhebliche Zweifel be-
stehen.
Da man also beim Europäische Gerichtshof mehr
mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen arbeitet als
mit rechtsstaatlichen Mitteln, so kann man sich
gegenüber Polen noch nicht einmal auf ein Recht
berufen, sondern geht dreist zur Erpressung über.
Polen soll nun zur Zahlung eines täglichen Zwangs-
geldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt
werden, so die Wahrscheinlichkeitsrechnung des
Europäische Gerichtshofes.
Wahrscheinlich ist das Urteil ebenso wenig rechts-
staatlich oder gar demokratisch, wie es denn demo-
kratisch zu nennen wäre, EU-Staaten wie Polen,
auch gegen den Willen seiner Bevölkerung, Migran-
ten nach irgendwelchen willkürlich von den EU-
Bürokraten festgesetzter Quote aufzuzwingen!
Dass, was innerhalb der EU „wahrscheinliches“
Recht spricht, fürchtet nichts mehr als eine Disi-
plinarstelle für derlei Richter. Was, wenn plötz-
lich auch andere EU-Staaten erwägen, solche
nur „wahrscheinlich“ Recht sprechende Richter
für deren Fehlurteile haftbar zumachen ? Da
dürfte es allem voran für diejenigen, welche für
den Europäischen Gerichtshofs arbeiten, sehr
eng werden. Also verlegt man sich auf dreiste
finanzielle Erpressung, was vollkommen ganz
der „Rechtsstaatlichkeit“ einer EU entspricht,
in der selbst die unmenschlichsten Benes-De-
krete zu „Recht“ erklärt!

EU: Auf der Such nach Rechtsstaatlichkeit und unabhängiger Justiz

Im EU-Parlament herrschte sichtlich gähnende
Leere als man meinte Polen dafür abmahnen zu
müssen, dass es angeblich keine rechtsstaatliche
Justiz in dem Land gebe. So war es denn allem
das Schlechteste, was Politik aus Deutschland
aufzuweisen hat und ins EU-Parlament entsorgt,
was dort gegen Polen bellte.
Es geht den Kläffern vor allem darum, dass Polen
eine Disiplinarstelle für Richter geschaffen habe.
Dabei wünschen sich in Deutschland bestimmt
viele Bürger solch eine Stelle, wo man Richter,
die zu allem bereit und zu nichts zu gebrauchen
sind, durch solch eine Stelle auf Linie bringt oder
sie besser aus der Justiz entfernt. Denken wir nur
an dem Fall aus Hannover wo ein Richter einen
Afghanen, der sich mehrfach an einer lernbehin-
derten Elfjährigen vergangen, diese noch an zwei
seiner Landsleute weiterreichte, zu einer lächer-
lichen Bewährungsstrafe verurteilte, so dass der
Afghane als freier Mann den Gerichtssaal verließ,
mit dem Ergebnis, dass nicht einmal einen Monat
später eine 13-Jährige vergewaltigte! Würde solch
ein Richter wohl in Polen nur auf dem Richterstuhl
sitzen? Und wer in Deutschland hätte tatsächlich
etwas dagegen einzuwenden, wenn solche Richter
über so eine Disiplinarstelle ihren Job verlieren?
Man ist nur zu unehrlich, sich dies offen einzuge-
stehen! In Polen gibt es so eben keine Richter mehr,
die gegen ihr Land und ihr Volk handeln! Wenn dies
in der EU ein Verbrechen sein soll, dann ist Polen
wirklich in allen Anklagepunkten schuldig!
Was passiert, wenn man EU-„Recht“ über nationa-
les Recht stellt, kann man in Buntdeutschland ge-
nau sehen. Immerhin hat man sogar die tschech-
ischen Benes-Dekrete, die 250.000 Deutschen das
Leben gekostet sowie Enteignung und Zwangsar-
beit legalisierten zu EU-„Recht“ erklärt! Mehr muß
man also zum EU-„Recht“ nicht sagen!
Spätestens danach kann man Polen nur noch den
aller höchsten Beifall zollen dafür, dass es seine Ge-
setze über EU-„Recht“ stellt!
Eigentlich hätte spätestens hier auch andere EU-
Mitglieder und nicht nur die Polen, es erkennen
müssen, dass EU-„Recht“ oft gegen ihr nationales
Verfasungs-Recht verstößt! Die Benes-Dekrete
dürften noch nicht einmal mit der buntdeutschen
Verfassung konform sein! Ja, kein normaler Mensch
kann es ernsthaft glauben, dass die Benes-Dekrete
irgendwelche EU-„Werte“ beinhalten!
Hätten etwa echte Demokraten die kommunistischen
Benes-Dekrete je anerkannt und sogar zu einem EU-
„Recht“ erklärt? Wohl kaum! Dabei ging es auf kei-
nem Fall um Rechtsstaatlichkeit, sondern es wurde
einzig auf nationalistischen Gründen den Tschechen
der Arsch geküsst, und deren damaliges Unrecht in
geltendes EU-„Recht“ umgewandelt! Wo waren da-
mals eigentlich all die „deutschen“ Politiker, die nun
gegen Polen so laut bellen?
Die täten ohnehin weitaus besser daran, bevor sie
andere Staaten dafür anbellen, auf die Justiz im
eigenen Lande zu schauen. Entspricht hier etwa
der gegenüber Straftätern mit Migrationshinter –
grund immer noch gewährte Migrantenbonus an
den Gerichten, wenn sie denselben zwar auch
nicht offen zugegeben aber heimlich praktizieren,
in irgend einer Weise den Prinzipien eines Rechts-
staates? Aber in Deutschland selbst, gilt schon lange
nicht mehr der oberste Grundsatz eines jeden Rechts-
staates, dass vor dem alle gleich sind, sondern hier
wird seit Jahrzehnten willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt!
Da könnte man fast meinen, dass die Politiker aus
Deutschland vor lauter Neid auf die polnische Jus-
tiz im EU-Parlament so laut gebellt!
Bis auf einem niederländischen Politiker, dem Mi-
nisterpräsidenten Mark Rutte, welcher mit der
Geldzahlung für die Cornoa-Hilfe das polnische
Volk erpressen will, fanden die Merkel-Satrapen
auch keine einzigen weiteren Handlanger dafür
im EU-Parlament! Ausgerechnet Rutte, der mit
seinem politischen System selbst in Erklärungs-
not gekommen! ,, Viele Niederländer fragen sich,
ob es sein könnte, dass im System Rutte ganz nor-
mal sei, was außerhalb als Lug und Trug gelte?
Der Verdacht steht schon seit längerem im Raum,
vor allem aber, seit Rutte vor Ostern zugab, er habe
„mit bestem Gewissen“ falsch Auskunft erteilt –
was ihm die Missbilligung des ganzen Parlaments
eintrug, mit Ausnahme seiner eigenen Fraktion``
heißt es in der FAZ vom 23. 4.2021 über densel-
ben. Rutte ist der typische EU-„Volksvertreter“:
Unter seiner Regierung hatte seit 2013 die nieder-
ländische Steuerbehörde von mehr als 20.000
Eltern zu Unrecht Beihilfen für die Kinderbetreu-
ung zurückgefordert. Die Beträge gingen bis in
die Zehntausende Euro, Familien mussten sich
verschulden oder ihr Eigentum verkaufen. Von
„beispielloser Ungerechtigkeit“ und einem „Ver-
stoß gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats“,
sprach damals die parlamentarische Untersuch-
ungskommission, die den Fall aufklärte. Also ge-
nau der richtige Mann um über die Rechtsstaat-
lichkeit in anderen Ländern zu reden! Von die-
ser Sorte also sind die einzigen Verbündeten,
welche die Merkel-Satrapen im EU-Parlament
noch haben!
,, Die nationalen Staaten hätten der EU viele Kom-
petenzen anvertraut, aber nicht alle. Der Europä-
ische Gerichtshof versuche aber mit seinen Ent-
scheidungen, diese Kompetenzen in unzulässiger
Weise immer weiter auszuweiten. Das Gericht
füge immer neue Kompetenzen hinzu. Das höchste
Recht der Polnischen Republik sei und bleibe aber
die polnische Verfassung. Wer anderen seine eigene
Entscheidung ohne Rechtsgrundlage aufzuzwingen
versuche, sei ein Erpresser. So gehen Demokratien
nicht vor„, mahnte der polnische Ministerpräsident.
Die Beller aus Deutschland im EU-Parlament haben,
nach ihrer Abschiebung nach Brüssel, nicht nur sich
selbst aufgegeben, sondern auch die Verfassung ihres
Landes, sowie das eigene Volk! Nur ein Fünffinger-
primat wie Manfred Weber kann da noch von einem
„Primat des Europäischen Gerichtshofs“ sprechen!
Aber diesen Gestalten geht es gar nicht um Rechts-
staatlichkeit, die ohnehin in den aller meisten EU-
Staaten nur eine Utopie ist, ebenso die „unabhän-
gige Justiz“! Es geht ihnen einzig darum, dass sich
Polen weigert gegen den Willen seines Volkes Mi-
granten aufzunehmen. Wie steht es denn um die
unabhängige Justiz in Deutschland? In einem
Land, wo sich angeblich „unabhängige“ Verfass-
ungsrichter unter Anführung der Bundesjustiz-
ministerin Christine Lambrecht konspirativ zum
Essen mit der Bundeskanzlerin treffen! Haben
sich etwa in Polen jemals die höchsten Richter
heimlich zu einem Geschäftsessen bei dem pol-
nische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki
eingefunden? Oder gibt es solch „unabhängige“
Verfassungsrichter tatsächlich nur in Deutsch-
land? Auch die nach der Berateraffäre als Ver-
teidigungsministerin ins EU-Parlament als deren
Kommissionspräsidentin abgeschobene Ursula
von der Leyen, sollte hier die Letzte sein, die
das große Wort zu Rechtsstaatlichkeit und
einer unabhängigen Justiz im Munde führt!
Stattdessen mutierte dieselbe von der Flinten-
Uschi zur Finten-Uschi! Deren Unfähigkeit
auf dem abgeschobenen Posten wurde gerade
erst mit einer „Untätigkeitsklage“ des Rechts-
ausschuss des EU-Parlaments sozusagen jurist-
isch bezeugt.
Die eigentliche Frage aber ist die, wovor die bunt-
deutschen Kläffer im EU-Parlament solche Angst
haben, dass sie Polen so angehen, noch bevor der
der Europäische Gerichtshof über dessen Recht-
mäßigkeit überhaut geurteilt hat! Immerhin soll-
ten sie doch wissen, dass es schwer sein wird das
Verfahren so zu begründen, dass es auch vor dem
EuGH Bestand hat. Entweder fürchten die Kläffer
genau dieses oder es geht tatsächlich um etwa an-
deres, wie z. B. die Migranten!