Die immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz in
diesem Land macht mit ihrem jüngsten Schandurteil
einmal mehr deutlich, dass, wer für das System lügt in
der Bunten Republik vollkommen straflos davon zu
kommen pflegt.
So ist es in diesem Land vollkommen straffrei sich als
ein den Holocaust überlebender Jude auszugeben die
absurdesten Leidensgeschichten zu erfinden, darüber
in der Öffentlichkeit Vorträge hält, solange man dafür
nicht irgendwelche Dokumente fälscht. Wobei man
sich letztere Spitzfindigkeit nur ausgedacht, weil es
schon die Holocaust-Leugnungsparagraphen jedem
Betreffenden nahezu unmöglich machen von einem
vermeintlichen Holocaust-Überlebenden Beweise
wie eben Dokumente abzufordern. Solch eine For –
derung würde sofort als Herabwürdigung des Holo –
caustes angesehen und hätte für den Betreffenden
weitreichende Folgen.
Jedoch der Holocaustgeschichtenerfinder bleibt da –
gegen vollkommen straffrei, da er ja für eine ,,gute
Sache„, im Sinne des Staates und System gelogen
hat!
Genauso muss man den nunmehrigen Freispruch
des Anwalts Ralph Willms betrachten. Auch dieser
log ja für das politische System, in dem er im soge –
nannten NSU-Prozess vorgab ein Opfer zuvertreten,
dass gar nicht existierte. Solch Handlungsweise er –
innert eher an die dunklen Zeiten der Hexenverfolg –
ungen, in den die armen Hexen auch Dingen bezich –
tigt wurden, die es gar nicht gab. Ganz so wie dann
im NSU-Prozess nichtexistierende Opfer!
Damit machte die buntdeutsche Justiz wieder ein –
mal deutlich, dass im ,,deutschen Rechtsstaat„ vor
dem Gesetz nicht alle gleich sind. Erfindet nämlich
so ein Rechter ein Opfer indem er etwa eine Verge –
waltigung einer Deutschen durch einen Ausländer
erfindet und diese Meldung in den Sozialen Netz –
werken postet, dann ist es eine Straftat ( weil er
eben nicht für das bestehende politische System
gelogen ), wobei dann nicht nur der eigentliche
Verursacher verfolgt, sondern gleich alle, welche
seine Meldung weiterverbreitet!
Wenn dagegen ein Anwalt ein Opfer mit Migra –
tionshintergrund von Deutschen erfindet, lügt
er damit für das System und kommt somit eben
vollkommen straffrei davon!
Ebenso wie jener Mitglieder eines Berliner Asyl –
und Migrantenlobbyvereins, welche eine toten
Flüchtling vor dem Lagesos in Berlin erfanden.
Auch diese Lüge war nach buntdeutscher ,,Recht –
sprechung„ nicht strafbar, weil man halt für das
System gelogen.
Wenn man in einem Land lebt, dass von Politi –
kern regiert, für welche das Belügen des Volkes
die Höchstform dessen darstellt, was diese für
Demokratie halten, muss es da eben auch eine
so bescheissende Justiz geben, damit denn so
mancher Politiker nicht mehr Zeit auf der An –
klagebank als auf seinen Sitz im Bundestag ver –
bringt. Da ja der betreffende Politiker oder Poli –
tikerin für das System gelogen, kommen auch
sie vollkommen strafbar davon.
Zu einer Lüge gehört natürlich auch immer eine
weitere Lüge mit der man die Erste deckt. Im
Fall des Anwalts Ralph Willms gibt man daher
einfach dem Migranten Atilla Ö. die Schuld, weil
dieser 2017 verstorben und damit nicht mehr
Rede und Antwort stehen kann. Dieser alleine
habe die Frau namens Meral Keskin erfunden.
,,Nach Ansicht des Gerichts hat Atilla Ö. gleich
zwei falsche Opfer als Nebenklägerinnen in den
NSU-Prozess gebracht: seine Mutter und ihre an –
gebliche Freundin, Meral Keskin. Atilla Ö. wusste
aus eigener Erfahrung, dass die Bundesregierung
den Opfern des NSU jeweils 5000 Euro Entschä –
digung zahlt. Und er wusste, dass es Anwälte gibt,
die großes Interesse haben, an diesem »Jahrhun –
dertprozess« teilzunehmen. Atilla Ö. soll sich für
die Vermittlung von Mandaten Geld versprochen
haben„heißt es in der Presse dazu.
Mit anderen Worten: Attila Ö. wusste von Anfang
an, dass es sich bei dem sogenannten NSU-Prozess
um einen reinen Schauprozess gehandelt, in wel –
chem die mutmaßlichen Täter längst medial vor –
verurteilt und damit feststanden und es eigentlich
nur noch darum ging, daraus gehörig Kapital zu
schlagen! Das alles wirft ein mehr als beschämen –
des Bild auf die vermeintlichen Opfer und deren
Opferanwälte im NSU-Prozess. Und es fügt den
vielen Ungereimtheiten, welche nicht wenige da
mehr an eine staatliche Verschwörung als an die
rechte Dreibande glauben, eine weitere Seite hin –
zu!
Warum allerdings Willms das nicht vorhandene
Opfer 2 ½ Jahre lang an 230 Verhandlungstagen
vor Gericht vertreten, dafür ließ sich dann keine
erklärende Lüge finden. Obwohl damit der An –
walt gegen so ziemlich jede anwaltliche Pflicht
verstoßen hat, konnte die Vorsitzende Richterin
Melanie Theiner jedoch keinen fahrlässigen Be –
trug. »Anders gesagt: Der fahrlässige Betrug ist
nicht strafbar.« Ehrlicher wäre es gewesen offen
einzugestehen, dass Betrug im Sinne des Systems
nicht strafbar ist. Denn was ist mit dem Rechten,
der in seinem Blog oder auf seiner Seite in den
Sozialen Medien nur die erfundene Vergewaltig –
ung durch einen Migranten nur weiter gepostet?
Der hat dann, wenn er angezeigt wird, ja auch
nur ,,fahrlässig„ gehandelt, trotzdem wird bei
dem dann ,,Hasskriminalität„ oder gar ,,Volks –
verhetzung„ daraus!
An dieser Stelle muss man sich eher schon fragen,
ob Richterin Theiner überhaupt fähig gewesen so
einen Betrug einschätzen zu können. Entweder ist
die nämlich extrem unfähig oder es wurde absicht –
lich im Sinne Lügen fürs System so von ihr ,,Recht„
gesprochen. Immerhin hatte Willms, zwischen 2013
und 2015, 25 Vorschusszahlungen für seine Phantom-
Tätigkeit beantragt und bekommen. Insgesamt über
211.000 Euro an Gebühren, Auslagen und Reisekos –
ten! Dazu hatte Willms noch wissentlich ein gefälsch –
tes Attest eingereicht ! Mit solcher Urkundenfälsch –
ung wäre es sogar für einen Holocaustüberlebenden-
Vorlüger eng geworden. Nicht aber für den schmieri –
gen Anwalt! Übrigens, wenn dies kein hinlänglicher
Betrug, warum muss der Anwalt dann dies Geld zu –
rückzahlen?
Daneben fragt man sich, wie glaubhaft es ist, dass
jemand als Anwalt zweieinhalb Jahre in einem Pro –
zess auftritt ohne überhaupt die Prozessakten ge –
lesen zu haben. Immerhin geht nun das Gericht
davon aus ,,, dass der Anwalt die NSU-Akten nie
gelesen hat. Andernfalls wäre ihm vielleicht auf –
gefallen, dass nirgendwo der Name Meral Keskin
auftaucht „. Allerdings müssten dann auch sämt –
liche Richter und Staatsanwälte nie die Akten ge –
lesen haben, da sie die nicht existente Keskin als
angebliche Geschädigte die ganze Zeit über zuge –
lassen, ohne das jemals nachgefragt wurde. Das
hingegen bestätigt eher den Verdacht, dass nie –
mand in diesem Prozess die Akten wirklich zu
lesen brauchte, eben weil er als ein reiner Schau –
prozess in Szene gesetzt, bei dem die Täter ohne –
hin schon im Vorfeld feststanden. Das wirft aller –
ding ein weiteres zutiefst beschämendes Bild auf
die Bunddeutsche Justiz.
Es ging also bloß noch ums reine Abzocken der
deutschen Steuerzahler, der für all die vielen Ge –
richtskosten aufkommen muss. Alleine Willms
kassierte ja über 211.000 Euro ab!
Bei solch Summen noch von einer ,,geringfügigen„
Fahrlässigkeit zu sprechen, muss man als Richterin
fast schon verlogener agieren als Attila Ö. und sein
Anwalt zusammen!
Ganz nebenbei ergibt sich aus dem Vorfall in welch
großem Stil der NSU-Prozess zur reinen Abzocke
verkommen, und dass wusste ganz bestimmt nicht
nur Attila Ö.!
Hier noch ein schönes Beispiel für alle Opfer von
Migrantengewalt oder deren Angehörigen, die oft
jahrelang um eine Entschädigung kämpfen müssen:
,, Willms hat für Meral Keskin auch die 5000 Euro
Entschädigung aus dem Opferfonds der Bundesre –
gierung beantragt. Das zuständige Bundesamt für
Justiz zahlte es ihm aus „!
Ein Gutes hat der Fall, denn das Gericht fand nun
erst heraus: ,, Auch der Senat des Oberlandesgerichts
München unter Vorsitz von Manfred Götzl, die Staats –
anwaltschaft Köln, das Bundesamt für Justiz und die
Staatsanwaltschaft Aachen hätten versagt „. Dabei
hatte jeder schon vor Prozess erkennen können, dass
Richter Götzl ein Komplettversager ist, der mit dem
Fall überfordert. Schon vor Prozessbeginn hatte sich
jener Richter erdreistet, (sensations)lüsternen türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorzuführen. Spätestens hier hätten
in der buntdeutschen Justiz alle Alarmglocken auf –
schrillen müssen, dass so ein Lüstling eher ungeeig –
net ist. Kein regimetreuer Richter in Russland hätte
sich dazu erblödet russischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzuführen!
Nein, so etwas darf tatsächlich nur in Deutschland
Recht sprechen!
Zum Thema mediale Vorverurteilung haben wir an
dieser Stelle auch noch gleich etwas finden können.
So heißt es da: ,, Das Bundesamt für Justiz habe zwar
»immerhin gezögert«, dann aber doch die 5000 Euro
Entschädigung an ein Phantom gezahlt – aus Angst,
dass sich Meral Keskin, sollte es sie doch geben, an
die Medien wendet und sich über die Verweigerung
der Entschädigung beklagt „. Hier haben wir nun
endgültig die Bestätigung eines reinen Schauprozes –
ses!
Dementsprechend kommt Anwalt Willms milde da –
von: Die Staatsanwaltschaft hatte für Willms als Ge –
samtstrafe zwei Jahre auf Bewährung und ein auf
zwei Jahre befristetes Berufsverbot im Bereich Straf –
recht gefordert. Natürlich ist dies Urteil noch nicht
rechtskräftig, denn in der buntdeutschen Justiz lässt
immer noch was drehen!
Urteilsverkündung
Wo Gerichte kalte Füsse vor ihren eigenen Urteilen bekommen
Das Oberlandesgericht (OLG) München kommt recht
spät mit seiner Feigenblattaktion der Belehrung der
Journaille im NSU-Prozess daher. Dort hatte es bis –
lang über den gesamten Prozessverlauf niemanden ge –
stört, dass allem voran die Staatsmedien von Anfang
an die mediale Vorverurteilung der Beate Zschäpe mit –
gemacht.
So etwas wie ein Rechtsstaat existierte in diesem Pro –
zess nicht. Schon vor Verhandlungsbeginn erblödete
sich der Richter lüsternen türkischen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe vorzu –
führen. Noch nicht einmal der linientreuste russische
Richter hätte Reportern die Gefängnisbettwäsche der
Pussy Riot-Girls vorgeführt. Nein, so etwas gab es
eben nur in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz
der bunten Republik! Auch einzigartig in der Ge –
schichte der bunt-deutschen Justiz, dass nämlich
die Zschäpe schließlich allem voran wegen des Füh –
rens des Haushalts für die beiden Uwes angeklagt
und verurteilt worden! Auch wieder so eine typisch
buntdeutsche Rechtsverdrehung, die einzig für die
Zschäpe galt, denn nir ist in der BRD bislang eine
IS-Braut, die Freundin eines Mafia-Bosses oder
eines Islamisten bzw. eines Familienclan-Mitglie –
des je wegen Führung des Haushalt für den eigent –
lichen Straftäter angeklagt oder gar verurteilt wor –
den. In der bunt-deutschen Justiz scheinen einige
Paragraphen ausschließlich nur für so genannte
,,Rechte„zu gelten! Und dass, wo es doch der
oberste Grundsatz eines jeden Rechtsstaates ist,
dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein
haben!
Dies hat man nun endlich auch im Oberlandesge –
richt (OLG) München erkannt, und fürchtet vor
allem in der Berichterstattung der Qualitätsme –
dien nicht so gut weg zukommen. Anstatt endlich
einmal rechtstaatlich aktiv zu werden, ist es natür –
lich einfacher der Presse die Sache in die Schuhe
zu schieben. Sichtlich war man sehr vom schlech –
ten Gewissen geplagt als man die Belehrung für
die Lücken-Presse erließ!
Dieselbe habe nämlich nun ,, eigenverantwortlich
zu prüfen hätten, „ob die Veröffentlichung von Ur –
teilsinhalten den allgemeinen gesetzlichen und ver –
fassungsrechtlichen Anforderungen genüg. Medien
hätten gesteigerte Sorgfaltspflichten zu beachten. Es
gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstatt –
ung „. Demnach müssen nun die Medien all jenes
beachten, was an den Gerichten in der Heiko Maas –
geschneiderten Justiz nie eine Rolle gespielt!
Es scheint als bekomme die Justiz ob ihres Treiben
plötzlich kalte Füße vor Verkündigung der endgül –
tigen Urteile im NSU-Prozeß. Plötzlich ist nämlich
die Schuld der Beate Zschäpe noch ,, och nicht rechts –
kräftig festgestellt „. Das hat die Staatsanwaltschaft
zuvor nie gestört als die sich mit jedem noch so win –
zigen und nie wirklich überprüftem Detail sofort an
die Medien gewandt, und nicht nur dies, sondern ex –
tra für die türkische Journaille und Erdgan-treue Me –
dien die Verhandlung in größere Räumlichkeiten ver –
legt, die mehr Reporter aufnehmen konnten. Hat da
eigentlich einer der dafür Verantwortlichen an die
,,gesteigerte Sorgfaltspflicht„ der nunmehr im Saal
anwesenden in – und ausländischen Berichterstatter
gedacht oder an die Persönlichkeitsrechte einer Beate
Zschäpe? Wohl kaum!
Dementsprechend protestierte der Bundesvorsitzende
des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank
Überall, sofort dagegen nunmehr eine Belehrung un –
terschreiben zu müssen. Derselbe verwies auf ihren
Pressekodex, der infolge der politischen Korrektheit
die eigenen Zeitungen zur Lücken-Presse mutieren
lässt. Schließlich gab es an bunt-deutschen Gerichten
bislang keine ,, schutzwürdige Belange „, wenn es
um Angaben zu rechten Täter ging! Schutzwürdig
waren dort stets nur Straftäter mit Migrationshin –
tergrund, korrupte Politiker und Linksextremisten,
sowie höchstens noch Kinderschänder und Spitzel! Da –
gegen wurde stets medial vorverurteilten Rechten nie
ein Persönlichkeitsschutz zuerkannt!
Das nunmehr am Gericht in Umlauf gesetzte Form –
blatt scheint also eher ein Indiz dafür, dass man am
Gericht vor der Verkündung der ohnehin schon im
Vorfeld feststehenden hohen Haftstrafen im NSU –
Prozess langsam kalte Füße bekommt.