Gerade sind die Eurokraten dabei gegen Polen vor-
zugehen, weil dort angeblich die Regierung zu viel
Einfluss auf die Justiz nehme.
Dagegen sollten die Abgeordneten aus dem Bundes –
tag lieber erst mal ihre eigene Justiz in Augenschein
nehmen. Nicht nur, dass gerade eine sozialdemokrat-
ische Ministerin, das Recht vergewaltigt, indem sie
Gesetzesverschärfungen durchsetzen will, welche in
gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen. Je-
doch ist Christine Lambrecht, nicht die Einzige, die
weitaus mehr politischen Einfluss auf die Justiz ge-
nommen als es sich die polnische Regierung je im
Traum hätte einfallen lassen.
So wurde zum Beispiel unter Heiko Maas als Bundes-
justizminister das Justizministerium sogar dazu miss-
braucht mit Linksextremisten zusammenarbeiten zu
müssen, wie der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Die politische Beeinflussung der Justiz zeigt sich be-
sonders im Fall des Amoklaufes von München 2016.
Hier übernahmen nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Einstufung des Verbrechens, sondern drei
Politikwissenschaftler bzw. Soziologen, Christoph
Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb machten
aus dem Iraner Ali einen „deutschen Rechtsextremis-
ten“! Ein größere Verquickung von Politik und Justiz
hatte es, bis auf den so genannten NSU-Prozess bis
daher nicht gegeben.
Drei inkompetente „Rechtsextremismusforscher“
sorgten mit ihrem „Gutachten“ dafür, dass die Jus-
tiz den Fall plötzlich ganz anders bewertete. In der
üblichen Verlogenheit, die solchen „Rechtsextre-
misforschern“ innewohnt, brauchte man die Opfer
von München in den gefälschten Bilanzen unbedingt
als Opfer von Rechtsextremisten. So erschufen die
drei Schwachköpfe einfach rechtsextremistische
Opfer, weil man diese als „Rechtsextremismus-
forscher“ dringend benötigte, nur um seine eigene
zumeist komplett nutzlose Arbeit zu rechtfertigen!
Bei genauer Hinsicht sind die Argumente geradezu
lächerlich. So soll sich der Täter Ali Songboly an-
geblich oft antisemitisch geäußert haben. Das ist
kaum glaubhaft, zumal sich der Iraner Ali selbst
den jüdischen Vornamen David ausgesucht! Ein
von seinen Mitschülern wegen seines Namens
Ali Gehänselter legt sich dann auch noch selbst
einen jüdischen Vornamen zu?
Zu den Beweisen der drei Stümper zählt auch,
dass der Iraner Ali ein Fan von Anders Behring
Breivik gewesen. Doch ließe sich daraus ebenso
konstruieren, dass es die Tat eines jüdischen Frei-
maurers gewesen. Breivik war selbst eine Zeit lang
Mitglied der Freimaurer. In seinem Pamphlet zur
Rechtfertigung seiner Tat zitierte er seitenweise
aus Texten jüdischer Autoren. Und der ohnehin
schon wegen seines Namens Gehänselte legt sich
dann auch noch den jüdischen Vornamen David
zu. Dies wären nun ebenso viel „Beweise“, dass
es sich um einen Anschlag von Freimaurern ge-
handelt hat als wie man denn für die Tat eines
„deutschen Rechtsextremisten“ gehabt. Dabei
geht schon aus seiner persönlichen Vornamens-
wahl deutlich hervor, dass der Iraner Ali der üb-
lich psychisch-Kranke gewesen, der durch das
Mobbing seiner Mitschüler zu der Tat gedrängt.
Also nur weil drei untalentierte „Rechtsextre-
mismusforscher“ den Bodycount von 7 Toten
für ihre „Arbeit“ benötigten, wurde aus dem
Iraner Ali ein „Deutsch-Iraner“ und schließ-
lich ein „deutscher“ Rechtsextremist!
Nicht viel anders verhielt es sich im so genann-
ten „NSU-Prozess“. Dort sollen Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos, die angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit der Beate Zschäpe,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, –
ihr Vater ist Rumäne -, durch das Land gezo-
gen sein und Migranten ermordet haben, wenn
sie nicht gerade Banken ausraubten.
Schon im Vorfeld durften türkische Journalisten
den Prozessort bestimmen und machten damit
die „unabhängige“ Justiz in Deutschland lächer-
lich. Dem folgte ein Richter, Manfred Götzl, der
sich schon vor Prozess erblödete, diesen Journa-
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe
zu präsentieren. Wohl noch nicht einmal der linien-
treueste russische Richter hätte sich dazu hergege-
ben, irgendwelchen (sensations)geilen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vor-
zuführen. So einen Richterschlag findet man eben
nur in Buntdeutschland!
Es dürfte in der gesamten buntdeutschen Justiz
wohl nicht einen einzigen Fall in dem gegen bio-
deutsche Rechtsextremisten verhandelt, indem
nicht politischen Einfluss auf die Strafverfolgung
genommen!
Wenn man nun also gegen Polen klagt und vorgeht,
um wie viel dringender wäre es dann, einmal einen
genauen Blick auf die buntdeutsche Justiz zu werfen,
wo kaum nach Rechtstaatlichkeit, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung
abgeurteilt wird?
Uwe Böhnhardt
NSU: Schauprozess-Urteil bestätigt
Das Urteil gegen Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
ist nun „rechtskräftig“. Ob auch rechtstaatlich sei da-
hingegestellt! Es hatte mehr etwas von einem Schau-
prozess wie man ihn aus Diktaturen kennt, was aber
auch für die Bunte Republik nicht ungewöhnlich ist.
Anders als im stalinistischen Schauprozess wurden
hier sogar noch Nebenkläger frei erfunden!
Selbstredend wurde der zwielichtige Anwalt der
einen Nebenkläger einfach erfand nicht zur Ver-
antwortung betrogen, denn wer im Sinne der Po –
litik der Regierung lügt, stiehlt oder betrügt, darf
immer auf die Milde der buntdeutschen Justiz hof-
fen, in der das regierungsnahe Handeln als ganz
besonderer Tatbestand zur Abmilderung eines Ur –
teils führt.
Richter Manfred Götzl ist schon vor Prozessbginn
jegliche gegebene Neutralität über Bord geworfen,
indem er sich erblödete, zumeist türkischen, (sen-
sations)lüsternen Journalisten die Gefängnisbett-
wäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht ein-
mal der linientreueste russische Richter hätte sich
dazu verleiten lassen, derartigen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu-
führen. Nein solche Richter gibt es wirklich nur
made in Federal Republic of Germany.
Da das in Brand stecken ihrer Wohnung für eine
lebenslange Haft nicht ausreichte, weil man A)
dann auch alle linksextremistischen Brandstifter
für mindestens 10 Jahre einsperren müsste, und
B) weil man nichts anderes hatte, musste man
also, ganz wie in einem stalinistischen Schaupro –
zess üblich, einen Strafbestand erfinden. Schließ –
lich konnte niemand in einem ehrlichen Prozess
es überzeugend beweisen, dass die Zschäpe aus
„ausländerfeindlichen Motiven“ gehandelt. Man
hätte es allenfalls als „Selbsthass“ darstellen kön-
nen, denn die Zschäpe hat ja selbst einen Migra-
tionshintergrund: ihr Vater ist Rumäne!
So erfanden Richter und Staatsanwalt als „Tat-
bestand“, dass die Zschäpe für die beiden Uwe
den Haushalt geführt habe. Natürlich wäre die
in den Händen der Sozialdemokratie befindliche
Justiz keine der Bunten Republik, wenn nicht
selbst hier noch gravierende Unterschiede ge-
macht werden würden. In einer Justiz, in der
eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz voll-
kommen gleich behandelt werden, sondern
vollkommen willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, reicht bei nach Deutschland zurückge-
holte IS-Bräute der „Tatbestand“, dass sie
dem eigentlichen IS-Straftäter den Haushalt
geführt, nicht aus um ihnen den Prozess zu
machen! Ebenso wenig wie man der Freundin
eines Haaspredigers, eines islamischen oder
linksextremistischen Terroristen, eines Ma-
fiosi oder eines Familienclanmitgliedes usw.
jemals dafür wird anklagen in der Justiz der
Bunten Republik!
Es sind also typische Gesetzesauslegungen,
wie sie in der Bunten Republik jeder Rechts-
staatlichkeit zum Trotz, einseitig nur gegen
Rechte zur Anwendung gebracht.
So wie es in der Justiz eben szenetypisch ist,
nur den illegalen Waffenverkäufer, der einen
Rechten eine Waffe besorgt, mit wegen Mor-
des anzuklagen, um damit in der Bevölkerung
den Anschein zu erwecken es habe sich bei
dem Täter, anstatt in Wahrheit um einen Ein-
zelteten, eben um eine „rechte Gruppierung“
gehandelt habe. Bei Moden oder Anschlägen
von Straftätern mit Migrationshintergrund
wurden noch nie deren Waffenverkäufer mit
angeklagt um den Anschein einer „terrorist-
ischen Vereinigung“ zu erzeugen. Sodann
müsste nämlich auch jeder Waffenhändler,
der die Waffe illegal für einen „Ehrenmord“
dem Täter besorgt, für Jahre ins Gefängnis,
ganz so, wie die vermeintlichen „Helfer“ des
NSU.
In einem anderen Prozess in Buntdeutschland
wurde eine 24-jährige Frau die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren hatte, wo die-
selben einen Brandanschlag auf ein Asylheim
begingen, bei dem niemand zu Schaden kam,
zu 4 ½ Jahre Haft. Kennt jemand einen Pro-
zess in dem Jemand, der einen Terroristen,
Mafiosi oder Clanmitglied usw. zum Tatort
gefahren je zu solch einem Strafmaß verur-
teilt worden?
Nachdem man so Tatbestände erfunden und
die Mitgliedszahl des NSU zu einer „Gruppier-
ung“ künstlich erhöht, konnte man dann der
Zschäpe den Prozess machen. Auch der lief
dann alles andere als „rechtsstaatlich“ ab.
Man hatte nichts außer Mutmaßungen, wie
zum Beispiel der Behauptung, dass die Beate
Zschäpe etwa Tatorte mit ausgespäht habe.
Aber was braucht man schon Beweise, wenn
das Urteil bereits vor Prozessbeginn von vorn-
herein feststand! Demensprechend stützte die
Beweisaufnahme auch in keinster Weise das
Urteil! Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ muss
es denn auch offen eingestehen: „Es ist eine
durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf
die sich das Urteil gegen die einzige Überleb-
ende des NSU stützt“. Was ist daran mutig?
Würde Annette Rammelsberger in der „Süd-
deutschen“ wohl auch die Urteile von Roland
Freisler oder Hilde Benjamin als „mutig“ be-
zeichnen? Wohl kaum!
Wie man in der Bunten Republik wohl auch
kaum einen Straftäter mit Migrationshinter-
grund finden würde, der 10 Jahre in Unter-
suchungshaft gesessen, der für einen Mord
ohne je an einen Tatort gewesen zu sein zu
lebenslanger Haft verurteilt worden wäre?
Um wirkliche Aufklärung der Taten ging es
indes im gesamten NSU-Prozess nicht.
Es wurde nie geklärt, wie es sein kann, dass
man bei der ersten Durchsuchung eines im
Wohnwagen gefundenen Rucksack nichts
vorfand, bei einer zweiten Durchsuchung
desselben plötzlich Geld fand, dass aus von
den angeblich von Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt begangene Banküberfälle stam –
men soll.
Nie geklärt wurde auch der Tod der beiden
Uwes. Bei der Obduktion fand man keinerlei
Rauchpartikel in deren Lungen, wonach die
Theorie, dass der eine Uwe den anderen er-
schoss, dann den Brand legte, und sich an-
schließend selbst erschoss, mehr als fraglich
macht.
Auch das seltsame Ableben vermeintlicher
Zeugen, wurde nie aufgeklärt, so wie vieles
andere im Zusammenhang mit dem NSU.
Dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft
extrem schlampig gearbeitet, schon bei der
Vorbereitung des Prozess, zeigt bereits der
Umstand, dass ein nicht existenter Neben-
kläger zum Prozess zugelassen worden!
Das Ergebnis des Prozesses war dann auch
ganz „ergebnisorientiert“, wie es Zschäpes
Anwalt ausdrückte!
Fake news auch in den Qualitätsmedien
Geht es um Fake news, dann präsentieren uns
selbsternannte ,,Faktenfinder„ stets nur, in
gewohnter Einseitigkeit, rechte Seiten. Aber
die von den ,,Qualitätsmedien„ verbreiteten
Fake news fehlen dort völlig.
Hier nur einige der schlimmsten Beispiele:
2000 – Rechte ertränken Migrantenjungen
in einem Freibad in Sebnitz.
2008 – Rechter Brandanschlag auf türkisches
Haus ( türkische Kinder hatten Nazi als Brand –
stifter erfunden ).
2014 – Aiman Mazyek erklärt in den Medien,
dass es in seinen Gemeinden nicht einen
einzigen Sympathisanten des IS gibt.
2015 – Erster Toter durch Pegida.
2016 – Toter Flüchtling vor dem Lageso in
Berlin.
2016 – Frauke Petrys angeblicher Schiess –
befehl.
2017 – Uwe Böhnhardt ist der Mörder von
Peggy.
2018 – Dutzende Berichte von Class Relotius
im ,,SPIEGEL„.
usw. usf.
Durchbruch im Fall Beate Zschäpe
Die Presse in Deutschland ist schwer am Jubeln,
dass der Durchbruch im Beate Zschäpe-Prozeß
kurz bevorstehe.
Dieser Prozeß, der nicht nur eine blanke Farce,
sondern auch für die Heiko Maas-geschneiderte
Justiz zum Sinnbild geworden.
Wenn in diesem Land der Strafmilderungsgrund
der ´´ medialen Vorverurteilung „ nicht nur für
Straftäter mit Migrationshintergrund gelten täte,
wäre Beate Zschäpe schon längst frei. Immerhin
ist sie ja zur Hälfte Migrantin, denn ihr Vater ist
ein Rumäne ! Aber auch den ´´ Migrantenbonus „
gibt es eben nicht für Rechte oder was dafür ge –
halten werden soll.
Schon im Vorfeld des Prozessses als eine Hand –
voll türkischer Journalisten bestimmten, wer als
Prozeßbeobachter zugelassen und wie groß denn
der Gerichtssaal zu sein hat, zeigte es deutlich
auf, auf welch ein Bananenrepublik-Niveau ein
Heiko Maas die Justiz bereits gebnracht. Der
in diesem Fall zum Richter gemachte Narr aber
setzte noch eins drauf, indem er sich erblödete
vor Prozessbeginn den geifernden Journalisten
genüßlich die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Dabei würde sich noch
nicht einmal in der viel gescholtenen russischen
Justiz der linientreueste Richter oder Staatsan –
walt so sehr erniedrigen und Reportern etwa
die Bettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu –
führen. Vielleicht besitzt man in der russischen
Justiz auch einfach mehr Taktgefühl !
Aber Richter Manfred Götzl bewies eine Findig –
keit in der Justiz, die selbst für die Verhältnisse
unter Heiko Maas einmalig sein dürften. So ließ
er zum Beispiel die Eltern des vorgeblichen bei –
den Täter, die auf so sonderbare Weise in einem
Wohnmobil zu Tode kamen, antanzen und sie
mußten erklären, wie ihre Söhne hatten so wer –
den können. Warum ist es dann nicht bei den so –
genannten Mehrfach – oder Intensivtätern, sowie
etwa bei Islamisten und Salafisten längst üblich,
deren Eltern vor Gericht zuladen, damit dieselben
dort Zeugnis ablegen, wie ihre Sprößlinge haben
so kriminell oder islamisiert werden können ?
Daneben setzte dieser Richter die Frist für die
Beweisanträge mit einer Willkür fest, die wohl
auch einmalig sein dürfte. Im März 2017 hatte der
Richter nämlich die Verfahrensbeteiligten damit
überrumpelt, dass er ihnen nur noch eine Woche
Zeit für Beweisanträge geben wollte. Die Vertei –
diger wehrten sich mit Befangenheitsanträgen.
Und schon einen Tag später kündigte Richter
Götzl an, er werde die Frist verlängern. An 25.
April gab Götzl dann überraschend einen neuen
Termin bekannt, und zwar den 17. Mai. Bis zu
diesem Termin hatten die Verteidiger sowie die
Vertreter der Nebenklage und der Bundesanwalt –
schaft jetzt Zeit für weitere Anträge.
Richter Götzl und die Staatsanwaltschaft haben
noch mehr solch Neuerungen drauf, etwa die,
dass die Zschäpe allein schon aus dem Grund
schuldig und Mittäterin sein, weil sie den Uwe
Mundlos und dem Uwe Böhnhardt den Haus –
halt geführt habe ! Ist es da nicht seltsam, dass
in der gesamten Maas-geschneiderten Justiz
nicht eine Geliebte, Ehefrau, Schwester oder
Mutter vor Gericht gestellt worden, weil sie
ihren Ehemann oder Sohn den Haushalt ge –
führt ? Dann müsste gegenwertig rund 100
% aller weiblichen Angehörige arabischer
Familienclans längst im Gefängnis sitzen !
Aber selbstverständlich gilt auch dieses Götzl –
Recht nur ausschließlich für Rechte. Auch so
eine Besonderheit der Maas-geschneiderten
Justiz in Deutschland !
Auch ansonsten erinnern die gesamten Ermitt –
lungen in diesem Fall eher an eine Zusammen –
mengung aus den Rosarote Panther-Filmen mit
Peter Seller und Agentenfilmen aus den 1960er
und 1970er Jahren : Da wird z. B. ein Rucksack
durchsucht und nichts gefunden, um dann einen
Monat später bei einer erneuten Durchsuchung
darin Geld zu finden, das aus Banküberfällen
stammt. Mehrere Hauptzeugen sterben ganz
überraschend weg und auf der anderen Seite
treten Personen als Nebenankläger auf, die
gar nicht existieren !
Nur in einem können wir uns sicher sein, dass
dies nun ganz bestimmt noch lange nicht der
Durchbruch im Fall Zschäpe sein wird.
NSU-Prozeß nach islamistischen Anschlägen neu bewertet ?
Eigentlich müßte nach den jüngsten islamistischen Anschlägen
in Deutschland und der damit verbundenen Neudeutung der
Begriffe ´´ Einzeltäter „ und ´´ Amokläufer „, auch der sogenannte
´´ NSU-Prozeß neu aufgerollt werden. Spätestens nach den Er –
eignissen der Silvesternacht, bei denen bis zu Eintausend dieser
´´ Einzeltäter „ gleichzeitig unterwegs gewesen, also läßt sich
die Behauptung, dass es sich bei den Einzeltätern Uwe Mundlos,
Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe um eine ´´ rechtsextreme
terroristische Vereinigung „ gehandelt, eigentlich nicht mehr
länger aufrechterhalten.
Nach neuster Begriffanwendung handelte es sich demnach bei
Mundlos und Böhnhardt um zwei typische Amokläufer, die durch
die Wendeereignisse in der DDR stark traumatisiert gewesen. Beate
Zschäpe dagegen, habe aus verschmähter Liebe ihre Wohnung in
Brand gesteckt.
Die neue Deutung erklärt erstmals auch, warum zwei vorgebliche
Neonazis mit einer Migrantin, denn Beate Zschäpes Vater ist
Rumäne, herum gezogen und sich der vorgebliche Waffenliefe –
rant als ausgemachter Homosexueller entpuppte. Ein Migrantin
und ein Homosexueller in einer rechten Terrorgruppe ist ein
Novum und es ist nicht verständlich, warum diese Zusammen –
setzung weder Richter noch Staatsanwaltschaft aufgefallen sein
will. Der Richter, Manfred Götzl, war schon vor Prozessbeginn
unangenehm aufgefallen, indem er höchstpersönlich lüsternen
türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Zschäpe
präsentierte. Nicht einmal der linientreuste russische Richter
hätte sich dazu erblödet ausländischen Journalisten die Bett –
wäsche der Pussy Riot-Frauen vorzuführen ! Damit begann die
mediale Vorverurteilung der Beate Zschäpe.
Auch die Beweisführung gegen Zschäpe verlief mehr als dürftig.
So galt es der Staatsanwaltschaft tatsächlich als Argument, dass
die Zschäpe Mitglied der Terrorgruppe gewesen, weil sie den Bei –
den Männern den Haushalt geführt ! Gab es in der deutschen Jus –
tiz bislang auch nur einen einzigen Fall, bei dem man etwa Ehe –
frauen oder Freundinnen von Kriminellen deshalb angeklagt hätte,
dass sie den Tätern den Haushalt geführt ?
Neuester Geniestreich der Ankläger ist es, einen Fingerabdruck
auf einem Zeitungsartikel, mit einem Bericht über das Trio, ge –
funden zu haben. Natürlich könnte man das Lesen deutscher
Qualitätsmedien durchaus mittlerweile fast als kriminelle Hand –
lung werten, aber das geht doch etwas zu weit ! Sichtlich wird hier
nun mit allen Mitteln und besonderer Betriebsblindheit versucht,
mit aller Gewalt einen Beweis zu konstruieren. Schließlich kommt
man der Einzeltäterin Zschäpe nicht anders bei.