Nur eine weitere Einzeltat

Es war wieder so ein typischer „Einzelfall“: Drei von
Merkels Gästen, welche auf Einladung der Bundes –
kanzlerin 2015 nach Deutschland gekommen, zwei
Syrer und ein Iraker vergewaltigten in Leer in Nie –
dersachsen eine Achtzehnjährige.
Würden drei deutsche Glatzen eine 18-jährige Tür –
kin mit Schlägen gefügig machen und dann brutal
vergewaltigen, kämen die Täter sofort in Haft und
das, was sich „Zivilgesellschaft“ schimpft, würde
den Fall groß als „fremdenfeindliche“, „rassistisch“,
„frauenfeindliche“ rechtsextremistische Tat werten,
sowie was in der Politik Rang und Namen hat die
Tat als „verabscheuungswürdig“ verurteilen und
sein Bedauern kund tun. Die Bundesjustizminis –
terin Christine Lambrecht hätte ganz bestimmt
gleich wieder eine weitere Gesetzesverschärfung
gegen Rechte parat.
Aber nun sind die Täter nun einmal Migranten
und da zählt der oberste Grundsatz eines jeden
Rechtsstaats, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu sein heben, recht wenig. So brauchten
die Straftäter mit Migrationshintergrund kaum
dem Haftrichter vorgeführt, nicht in U-Haft, son –
dern kamen gegen Auflagen gleich wieder auf
freien Fuß. Kein einziger Politiker drückt dem
18-jährigen Opfer sein Bedauern aus oder ver –
urteilt die abscheuliche Tat. Kein Bundesprä –
sident, der bei Migranten als Opfer omniprä –
sent, fordert nun die volle Aufklärung der Tat.
Keine Bundeskanzlerin, welche die Täter un –
kontrolliert ins Land geholt, übernimmt für
die Tat die politische Verantwortung. Keiner
der „Zentralräte“ verurteilt die abscheuliche
Tat oder fordert eine härtere Bestrafung der
Täter. Das ist Deutschland im Jahre 2021!

Wegweisendes Urteil in Südkorea

In Südkorea wurde die frühere südkoreanische Präsi –
dentin Park Geun Hye zu lebenslander Haft verurteilt.
,, Park habe ihre von der Verfassung auferlegten Pflich –
ten nicht erfüllt und dabei Verbrechen begangen, wo –
durch sie ein großes Durcheinander in die Staatsange –
legenheiten gebracht habe „ erklärte das Gericht. Doch
berücksichtigte das Gericht, dass sie nur wenige persön –
liche Vorteile davon hatte und politisch nahezu bankrott
erklärt wurde.
Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Immerhin ken –
nen wir da alle eine Kanzlerin, der man genau das Selbe
vorwerfen könnte! Der einzige Unterschied ist der, dass
man Merkel gar nicht erst bestechen musste, um gegen
ihr eigenes Volk zu handeln!