Weil der Täter, der im Sindelfinger Werk von
Mercedes-Benz zwei Türken erschoss, selbst
ein Türke gewesen, so ist natürlich ganz er-
wartungsgemäß das Tatmotiv weiterhin un-
klar. Da man den Fall wegen des Migrations-
hintergrund des Täters weder instrumentali-
sieren noch gehörig politisch ausschlachten
kann, hat man es bei der Staatsanwaltschaft
sichtlich mit der Aufklärung nicht eilig.
Hätte ein Biodeutscher die zwei Türken er-
schossen, hätte man wunderbar daraus ein
rechtextremistisches Tatmotiv konstruieren,
und, dass sich der Täter im Netz radikalisiert, –
was eine Steilvorlage für weitere Zensur im
Netz gewesen. Natürlich darf ein deutscher
Täter auch keinesfalls als Einzeltäter gehan-
delt haben. Umso eine „rechtsextreme Grup-
pierung zusammenzubekommen, zu der ja
mindestens 2 Personen gehören müssen,
hätte man notfalls einfach Denjenigen an-
geklagt, der dem Täter die Waffe verkauft.
Der türkische Täter hatte sich zwar eben-
falls illegal die Schusswaffe besorgt, aber
sein Waffenhändler, – bestimmt auch mit
Migrationshintergrund -, muss nun eher
nicht befürchten, als Mitglied einer 2terro-
ristischen Gruppierung“ in die Pläne des
türkischen Täters eingeweiht gewesen zu
sein, und daher mitangeklagt zu werden.
Denn, was bei rechtsextremistischen Mo-
den in der Justiz längst die Routine, wird
bei Straftätern mit Migrationshintergrund
nie angewandt!
Ein weiteres Zeichen dafür, dass Deutsch-
land kein Rechtsstaat, indem alle Menschen
vor dem Gesetz gleich sind, sondern das hier
willkürlich nach ethnischer Herkunft und
politischer Gesinnung abgeurteilt wird!
Wer noch weitere Beweise braucht, der be-
kam sie heute mit den Urteilen gegen den
Remo-Clan beim Einbruch in das Grüne
Gewölbe geliefert. Einen deutschen Rech-
ten hätte man wohl kaum einen Deal ange-
boten. Die Clan-Mitglieder haben weder
die Tat vollständig gestanden, noch alle
Beteiligten angegeben, waren uneinsichtig
und zu allem bleibt ein Teil der Beute ver-
schwunden. Trotzdem meinte die buntdeut-
sche Justiz den Clan-Mitgliedern einen Deal
anbieten zu müssen, der diese mit lächerlich
geringen Strafen davonkommen ließ. Die An-
geklagten mussten noch nicht einmal in Un-
tersuchungshaft, trotz einer auf 160 Millionen
Euro geschätzten Beute! Zum Vergleich: Der
Querdenker-Mitbegründer Michael Ballweg
saß wegen Nutzung der eindeutig an ihn als
Schenkung deklarierten Spendengelder, die
noch nicht einmal den Hundertsten Teil der
Remo-Clan-Beute ausmachte gleich 8 Mo-
nate in Untersuchungshaft!
Während man einem Reichsbürger wegen
einer angeblichen geringen Steuerschuld
gleich mit einem großen SEK-Einsatz auf
die Pelle rückt, um den Fall bewusst für
Schlagzeilen eskalieren zu lassen, wird ge-
gen Politiker die dafür gesorgt, dass eine
Bank Millionen durch Betrug ergaunerterte
Steuergelder in zweistelliger Millionenhöhe
nicht zurückzahlen brauchte, noch nicht
einmal ermittelt!
Das ist Buntdeutschland und seine Justiz
im Jahre 2023. Mehr muss man dazu wohl
nicht sagen!
Waffenhändler
Natürlich nur wieder gegen Rechte
Gerade erst musste es der Bundesinnenminister Horst
Seehofer offen eingestehen, dass rechte Straftaten nur
1 Prozent aller Straftaten ausmachen. Das würde dem
normalen Menschen zu denken geben, und er würde
sich bei der Kriminalitätsbekämpfung dann mehr auf
die Gebiete konzentrieren, in denen die meisten Ver –
brechen verübt worden.
Aber normal gibt es bei der Merkel-Regierung nicht,
und da man aus Unfähigkeit und Inkompetenz sicht –
lich schon nichts anderes mehr kann als den Kampf
gegen Rechts, so wurde sofort der Schwerpunkt der
Kriminalitätsbekämpfung einzig auf den Kampf ge –
gen den Rechtsextremismus gesetzt.
Da auf diese Weise dem Innenministerium langsam
die Rechten ausgehen, wird mit allen Spitzwinklig –
keiten und juristischen Winkelzügen versucht aus
rechten Einzeltätern sich eine rechtsextremistische
Gruppierung zusammenzubasteln. So gestalteten
sich dementsprechend die Aufklärung der Blutta –
ten von Hanau und Halle zur reinen Verschwör –
ungstheorien und da man keine weiteren Schuldi –
gen vorzuweisen hat, werden eben diejenigen, auf
deren Internetseiten sich die Täter vermeintlich
,,radikalisiert„ zu Komplizen erklärt.
Wie man es in der Bunten Republik gewohnt, wer –
den derlei Gesetzesauslegungen einseitig nur gegen
Rechte eingesetzt. Kein Linksextremist oder Isla –
mist braucht zu befürchten, dass er mit seiner
Hetze in einen Mordprozess oder Anschlagspro –
zess als vermeintlicher Komplize des eigentlichen
Täters vor Gericht gestellt.
Eine weitere beliebte Methode ist es, einzig bei
von deutschen Rechten verübten Morden, dann
deren Waffenverkäufer zum Komplizen zu erklä –
ren um sich so eine rechtsextremistische Grupp –
erung zusammenzubasteln. Gerade steht so nun
der mutmaßliche Waffenverkäufer im Mordfall
Walter Lübcke vor Gericht. Auch diese Gesetzes –
auslegung gilt einzig für deutsche Rechte. Kein
Araber der mit einer Schußwaffe wild bei Hoch –
zeiten auf der Straße herum feuert, muss es in
diesem Land befürchten, zusammen mit seinem
Waffenverkäufer als terroristische Gruppierung
angeklagt zu werden. Ob bei Überfällen, Ehren –
morden oder Attentaten, noch nie wurden hier
bei Straftätern mit Migrationshintergrund de –
ren Waffenverkäufer mit angeklagt! Selbst bei
der ausufernden Clankriminalität werden deren
Waffenverkäufer nicht als zur Bande gehörig
dazu addiert. Wie schon gesagt gelten, und dies
ist einem echten Rechtsstaat extrem unwürdig,
derartige Gesetzesauslegungen nur bei rechten
und damit deutschen Straftätern.
Anders als bei Strafttätern mit Migrationshin –
tergrund, die nach Anschlägen immer sogleich
zu psychisch-kranken Einzeltätern erklärt, darf
der psychisch-kranke Täter von Hanau, so eben
nicht der psychisch-kranke Einzeltäter sein, son –
dern muss hinter ihm stets, nach Ansicht der
staatlichen Verschwörungstheoretiker, ein Netz –
werk oder eine Gruppierung verbergen.
Während in einem echten Rechtsstaat der oberste
Grundsatz ist, dass vor dem Gesetz alle gleich zu
sein haben, wird in Buntdeutschland willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinn –
ung abgeurteilt.
Während so ein syrischer Totschläger in Sachsen –
Anhalt, wie der Fall Hempel belegt, mit einer Be –
währungsstrafe und ein sechszehnjähriger Flücht –
ling der einen Obdachlosen angezündet mit 14
Tagen Jugendarrest davon kommt, wird wohl
der NSU 2.0-Drohbriefeschreiber mit einer
mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen dürfen.
Auch der Waffenverkäufer im Mordfall Lübcke
dürfte nicht ungeschoren davonkommen.
Während so Mörder, Totschläger und Vergewal –
tiger mit Migrationshintergrund immer wieder
mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon kom –
men, musste bei einem Brandanschlag auf ein
Asylantenheim, bei dem niemand zu Schaden
kam, eine junge Deutsche, die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren, gleich für
vier Jahre ins Gefängnis! Sichtlich, da deutsch,
durfte diese junge Frau nicht auf den an den
deutschen Gerichten üblichen Migrantenbo –
nus rechnen. Man mag sich gar nicht erst in
diesem Fall fragen, welches Strafmaß wohl
eine Muslima bekommen, welche ihren islam –
ischen Ehemann oder Freund zum Anschlags –
ort gefahren, oder eine Linksextremistin die
ihre Antifa-Freunde zum Anschlagsort kut –
schierte!
Wo der Rechtsstaat systematisch in einen
Schlechtstaat verwandelt, da häufen sich
eben die skandalösen Urteile, einer Justiz,
die nur noch einseitig gegen den politischen
Gegner der Herrschenden agiert, ansonsten
aber inzwischen vollkommen unfähig ist die
Mindestanforderungen an Rechtsstaatlich –
keit zu erfüllen!
Vom Unterschied des Schauprozess
Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!
Etwas über die wahren Beihilfeleister und Gefährder tadschikischer Terroristen
Vier Tadschiken wurden wegen Terrorverdachts fest –
genommen, ein Fünfter saß schon länger in Haft. Im
System Merkel fragt man sich gar nicht erst mehr,
was diese Tadschiken hier in Deutschland zu suchen
gehabt. Es sind eben Merkels Gäste und da haben
wir auch schon die eigentlichen Gefährder und Bei –
hilfeleister, nämlich jene Politiker, die so etwas ins
Land gelassen!
Während Menschen, wie Edward Snoden, Julian
Assange oder Carles Puigdemont, also Leute die
wirklich Asyl benötigen, es in der Bunten Repu –
blik nicht bekommen, haben tadschikische Ter –
roristen damit kein Problem. Die Gefährder und
Beihilfeleister aus dem Bundestag haben ebend
eine Vorliebe für Gesocks und Gesindel, dass man
gleich zu Tausenden unkontrolliert ins Land ge –
holt! Dabei vermag niemand zu sagen, für was
die bunte Regierung diese Fachkräfte so dring –
end benötigte. Diese Tadschiken, die angeblich
wertvoller als Gold! Wurden sie benötigt um die
Islamisierung im Lande weiter voranzutreiben?
Anders als bei Deutschen, gelten für die islam –
ischen Terroristen sichtlich andere Gesetze.
Einer Verhöhnung des Rechtsstaats kommt es
gleich, dass nun das Gericht prüfe, ob diese Män –
ner, die in Besitz von Waffen gewesen, nun in
Haft bleiben. Bei deutschen Rechten wird gar
nicht erst nachgefragt, sondern steht ihre mög –
lichst lange Haft schon im Vorfeld fest! Bei deut –
schen Rechten werden immer auch gleich deren
Waffenlieferanten mit angeklagt und eingesperrt.
Bei Tadschiken ist das sichtlich anders, nämlich
bei muslimischen Tätern hört man nie etwas von
deren Waffenhändlern, und dass diese mit ange –
klagt werden! Sichtlich scheint es da ein gehei –
mes Einverständnis zwischen den Kriminellen
aus dem Bundestag und den kriminellen Mus –
limen zu geben, dass diese Schußwaffen besit –
zen dürfen. Sie dürfen in diesem Land alles, so –
lange sie nicht rechtes Gedankengut verbreiten!
Wir haben es noch nie vernommen, das Waffen –
händler der Muslime, mit denen vor Gericht ge –
standen, weder bei bewaffneten türkischen Hoch –
zeitsgesellschaften noch bei islamischen Terroris –
ten?
Anders als Beate Zschäpe, wurde auch noch nie
eine Geliebte oder Ehefrau der muslimischen
Täter, bzw. eine IS-Braut, wegen Führens des
Haushalts für den eigentlichen Täter angeklagt
oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Es
scheint da eine ganze Menge Gesetze in diesem
Land zu geben, die ausschließlich für deutsche
Rechte gelten.
Muslimische Terroristen dagegen, werden von
den Gerichten ebenso begünstigt, wie beim Asyl!
Anders lässt sich die Anwesenheit solcher tadschik –
ischer Terroristen mitten in Deutschland nicht er –
klären. Wer gab denen Asyl und zu welchem Zweck?
Und es waren nicht ,,Finanzagenten des IS„, welche
dieses Gesindel finanziert, sondern das Merkel-Sys –
tem, dass solch Kroppzeug finanziert und in Deutsch –
land heimisch gemacht! Wieder einmal mehr haben
die Gefährder und Beihilfeleister aus dem Bundestag
das rigorose Abschieben solcher Elemente verhindert,
haben begünstigt und finanziert. Und in einem echten
Rechtsstaat würden dafür die verantwortlichen Politi –
ker zusammen mit ihren tadschikischen Freunden auf
der Anklagebank sitzen!
Aber Deutschland hat schon lange seine Rechtsstaat –
lichkeit aufgegeben, als man damit anfing, nur noch
nach politischer Gesinnung und ethnischer Herkunft
willkührlich abzuurteilen. Selbstverständlich leisten
auch die kriminellen Eurokraten dem Vorschub, etwa
mit dem absurden Gesetz, dass wenn Ausländer hier
fünf Jahre in Haft gewesen, sie automatisch die Staats –
bürgerschaft des Landes erhalten. So siedeln kriminelle
Politiker ausländische Kriminelle in Europa dauerhaft
an. Das ist Gefährden und Beihilfeleisten auf höchster
staatlicher Ebene!
Politiker sind ebenso schuldig wie die Waffenhändler!
Wäre der Stuttgarter Schwertmörder Issa Mohammed
nicht der übliche extrem gestörte Straftäter mit Migra –
tionshintergrund, welcher von nicht minder gestörten
Beihilfeleister aus dem Bundestag ins Land gelassen,
sondern ein ,,rechter „ Deutscher, hätten Polizei und
Staatsanwaltschaft längst den Verkäufer des Schwer –
tes ausfindig gemacht, und ihn als Mittäter in Haft ge –
nommen, um so aus beiden ein gefährliches ,, rechtes
Terrornetzwerk„, sprich einen neuen NSU, sich zu –
sammenzubasteln.
Aber Waffenhändler im Falle eines Straftäters mit Mi –
grationshintergrund kommen immer ungeschoren da –
von!
Das mag zu Einen daran liegen, dass ihre Schuld als
Mittäter auch nicht größer ist als die der Beihilfeleis –
ter aus dem Bundestag, welche dafür gesorgt, dass all
die geisteskranken und kriminellen Subjekte zumeist
vollkommen unkontrolliert ins Land gelassen, noch
dazu verhindert, dass diese Subjekte abgeschoben
werden können. Die Schuld des Waffenhändlers ist
also dementsprechend ebenso groß, wie die derjeni –
gen, welche diese Subjekte ins Land geholt, ihnen ei –
nen ,,Schutzstatus„ und einen deutschen Pass gege –
ben, und noch dazu das eigene Volk gezwungen diese
Subjekte ewig alimentieren zu müssen.
So wie der Waffenhändler davon ausgehen muß, dass
seine Waffe vom Täter auch benutzt werden wird, so
müssen auch die aller schlimmsten Gefährder der in –
neren Sicherheit in Deutschland, welche alle samt mit
Mandat im Bundestag sitzen, davon ausgehen, dass ein
von ihnen ins Land geholtes Subjekt auch Verbrechen
in Deutschland begeht! Und dabei nehmen die Beihilfe –
leister aus dem Bundestag Opfer unter der deutschen
Zivilgesellschaft billigend in Kauf!
Dementsprechend ist die Asylantenlobby im Bundes –
tag und ihre NGOs ebenso mit Schuld am Verbrechen,
wie ein Krimineller, welcher dem Straftäter falsche Pa –
piere oder eine Waffe besorgt. Nur, mit dem gewissen
Unterschied, dass das, was im Bundestag sitzt, über
gar kein Gewissen verfügt!
Wieder einmal namenlose Einzeltäter
Groß vermeldeten die ´´ Qualitätsmedien „ den Erfolg,
dass man jenen Waffenhändler gefasst habe, der dem
Münchener Attentäter Ali David Sonboly die Tatwaffe
verkauft. Aber auf Grund der extrem tendenziösen Be –
richterstattung, windet sich nunmehr die gesamte Presse
wie ein glatter Aal, um ja nichts über die Nationalität des
Täters preiszugeben. Wäre es ein Deutscher gewesen,
hätte man uns mit Wonne seinen Vornamen genannt.
Kenner der tendenziösen Berichterstattung wissen es
auch so, um was für einen Mann es sich handelt, beson –
ders, wenn keine näheren Angaben zur Person gemacht
und kein Vornamen genannt wird. Zu dieser Verschleier –
ung zählt auch zu sagen, daß es sich um einen ´´ 31-jährigen
deutschen Staatsangehörigen „ gehandelt. Was sodann die
Vermutung nur noch bestätigt, daß der Täter alles andere
als ein Deutscher ist ! Warum meint man also schon wieder
die Bevölkerung so belügen zu müssen ? Sichtlich haben die
Medien große Angst davor, dass das Treiben all dieser, in
der Presse namenlos bleibender Täter in vollem Ausmaß
an die Öffentlichkeit gelangt. Dass nämlich würde auch die
Lügen strafen, die es uns weiß machen wollen, dass genau
diese namenlose Tätergruppe, seit 2015, nicht mehr Ver –
brechen als sonst begangen haben sollen. Dann gerät auch
so manche ´´ Einzeltäter „-Theorie gehörig ins Wanken.
Im großen Diskriminierungskatalog der Regierung da steht
es nun aber auch, dass man niemanden wegen seiner Rasse
diskriminiert werden darf. Warum aber werden dann laufend
in den Medien Deutsche diskriminiert, indem man Verbrecher
mit Migrationshintergrund einfach zur deutschen Rasse zu –
gehörig erklärt ? So wurde uns auch zunächst der Attentäter
von München unter Verdrehung seiner Vornamen als Deutscher
verkauft. Ein paar leichtfertig von Behörden einem Iraner
ausgestellte deutsche Papiere machen aus dem Iraner noch
lange keinen Deutschen, ebenso wenig, wie denn etwa aus
einem kaukasischen Schäferhund durch eine deutsche Hunde –
marke ein Deutscher Schäferhund würde.
Auch der Mann, der dem Attentäter die Waffe besorgt, wird
nun eilig zum deutschen Staatsbürger erklärt. Auch diesem
arbeitslosen Kriminellen haben dieselben Behörden in der
üblichen Leichtfertigkeit einen deutschen Pass in die Hand
gedrückt und damit seinen Verbrechenleben in Deutschland
Vorschub geleistet !
Die Deutschen müssen nicht nur all diese artfremden
Kriminellen mit ihren Steuergeldern versorgen und ali –
mentieren, sondern es sich auch noch gefallen lassen,
dass man diese Kriminellen Elemente als zu ihnen ge –
hörend bezeichnet. Das ist auch Rassismus ! Das ist
nämlich so als wenn man in den USA jeden weißen
Polizisten der einen Schwarzen erschießt, automatisch
als Schwarzen zählen täte. Sind ja auch beides Staats –
bürger der USA ! Diesen Medienrassismus gegen die
Deutschen können wir jeden Tag in den L-Medien
nachlesen, wenn wieder einmal einer dieser namen –
losen Kriminellen zu Deutschen erklärt !