Was tun mit den Beihilfeleistern und Radikalisieren?

Der Islamist der in Berlin auf den Autobahnen absicht –
lich drei Unfälle verursacht, war wie szeneüblich ,,poli –
lichzeilich bekannt„. Selbstredend ist er ,,psychisch –
krank„ und ,,Einzeltäter„.
Wäre er ein deutscher Rechter hätte man gleich nach
seinen ,,Unterstützern„ gesucht, damit man aus dem
Einzeltäter eine ,,rechte Gruppierung„ macht.
Doch wer sind die Unterstützer des Islamisten? Als
aktive Beihilfeleister kommen in diesem Fall eindeu –
tig in Frage: 1. ) Angela Merkel! Die mutmachliche
Täterin sorgte für die Einreise des Täters und er –
möglichte es so erst, dass der Iraker nach Deutsch –
land einreisen konnte. 2.) Horst Seehofer! Der mut –
maßliche Täter verhinderte die sofortige Abschieb –
ung des mehrfach ,,psychisch Auffälligen„. 3.) Zu
seiner Radikalisierung trugen bei : NGOs der Asy –
lantenlobby wie ProAsyl, Amadeus Antonio Stift –
ung, Sea Watch usw., sowie die sich selbst als so –
genannte ,,Qualitätsmedien„ bezeichnende Me –
dien, welche dem deutschen Volk laufend Rassis –
mus und Diskriminierung unterstellen. Mit ihrer
Rhetorik trugen jene maßgeblich dazu bei, dass
sich ,,psychisch-kranke„ Muslime in der Gesell –
schaft als Opfer der Deutschen sehen und somit
in Deutsche ihren Feind. Die Behauptungen, das
deutsche Polizisten Migranten rassistisch und
diskrimierend behandeln, trug maßgeblich da –
zu bei, dass sich an Wahnvorstellungen leidene
Muslime dazu berufen fühlen Anschläge gegen
deutsche Zivilisten zu begehen.
Spezielle Artikel, Berichte und Studien dieser
Medien, NGOs und Stiftungen sind deutlich zu
kennzeichnend mit der Überschrift: ,,Der fol –
gende Bericht, Artikel beziehungsweise Studie
zc. ist für psychisch-kranke Migranten nicht
geeignet „.
Da ,,psychisch-krank„ immer wieder im Zu –
sammenhang mit dem Islam steht, sind alle
Ausgaben des Korans in Deutschland mit der
Kennzeichnung: ,,Für psychisch-kranke Mus –
lime nicht geeignet„ zu versehen.
Die Immunität der als Gefährder der inneren
Sicherheit in Deutschland agierenden Abgeord –
neten des Bundestages ist aufzuheben, und die –
selben haben sich wegen Beihilfe leistend vor
einem rechtsstaatlichen Gericht zu verantwor –
ten.
Sollte die Einreise des Irakers über die Schlep –
per eines NGO-Schiffs über das Mittelmeer er –
folgt sein, so hat sich die Besatzung des besag –
ten NGO-Schiffs der Beihilfe strafbar gemacht.
Wurde dagegen der Iraker eingeflogen, so sind
die Unterzeicher auf deutscher Seite des diesbe –
züglichen Abkommens der Beihilfeleistung und
der Unterstützung anzuklagen und vor ein rechts –
staatlich fungierendem Gericht zu stellen.
Poliziker(innen) die in diesem Fall nicht die polit –
ische Verantwortung für die Taten des von ihnen
nach Deutschland geschafften Islamisten überneh –
men sind mit der vollen Härte des Gesetzes zu be –
strafen.

Nur noch zwei Fragen zum Pariser Anschlag

Während in ganz Frankreich nun das übliche Betroffen –
heits-Getue abgespielt wird und man wieder einmal von
nichts gewußt haben will. Dabeihandelt es sich bei dem
Täter wieder einmal um den ebenso üblichen polizeibe –
kannten Kriminellen, der zum Islamisten wurde. Warum
wohl gibt es keine Studie über die enge Verknüpfung von
Kriminalität und Islam ?
Daneben haben wir ja noch eine andere ebenso bekannte
Tätergruppe, die des psychisch-Kranken. Auf fast jedem
Videospiel findet man Warnhinweise, dass diese Epilepsie
auslösen können, obwohl das unter Millionen Menschen
vielleicht einen betrifft. Nach all den vielen Vorfällen mit
psychisch gestörten oder schwer traumatisierten Tätern,
gehörte auf jedem gedruckten Koran solch ein Hinweis,
dass das Lesen des Korans zu Wahnvorstellungen führen
kann ! Zum Ausgleich könnte man ja die Bibel und den
Talmut mit ähnlichen Warnhinweisen versehen. Übrigens
werden Unternehmen, die ihr Produkt nicht hinlänglich
mit Warnhinweisen ausgestattet, schwer zur Kasse ge –
beten, falls was passiert ! Man stelle es sich einmal vor,
dass die Unternehmen dann auch immer einfach es be –
haupten würden, dass der Vorfall nichts mit ihrem Unter –
nehmen zu tun habe !
Wen aber bittet man zur Kasse, wenn wieder einmal so
ein psychisch Kranker nach dem hastigen Lesen des
Korans zu Messern oder Beile greift und auf seine
Mitmenschen losgeht ? Eigentlich müssten dann die
Verbreiter dieser Religion zur Kasse gebeten werden.
Aber wurde innerhalb der EU etwa jemals einer dieser
Gefährder oder die, welche sie gefährdet haben, zu
Schadensersatzleistungen verurteilt ? Warum wohl
nicht ? Und hier schließt sich der Kreis zum Gewohn –
heitskriminellen, da diese Gestalten ohnehin zu gut 90
Prozent dem europäischen Steuerzahler auf der Tasche
liegen !