Im ehemaligem SED-Regime der DDR lernte es der
Bürger zwischen den Zeilen zu lesen. Wichtig war
nicht dass, was in der Staatspresse geschrieben
stand, sondern was dort nicht stand.
Leider ist man in der bunten Republik gezwungen,
wiederum, wegen der dortigen Lücken-Presse zu
solchen Hilfen zu greifen.
Um einmal ein aktuelles Beispiel aufzuzeigen, wie
man zwischen den Zeilen zu lesen lernt, nehmen
wir einmal den Artikel aus der „WELT“ mit dem
Titel: „Mitarbeiterin der Berliner Staatsanwalt-
schaft gab offenbar Infos an Attila Hildmann
weiter“.
In demselben brüsten sich die Rechercheteams
der „Qualitätsmedien“ damit, Informationen
über eine ehemalige Angestellte aus der IT-
Abteilung der der Berliner Generalstaatsan –
waltschaft herausgefunden zu haben, dass
dieselbe Material an den Verschwörungsideo-
logen Attila Hildmann weitergegeben habe.
Von der Generalstaatsanwaltschaft erfährt
man hierzu: „Es ergaben sich unberechtigte
Abfragen zu verschiedenen Personen der
rechtsextremen und der Querdenker-Szene.“
Weiter heißt es in dem Artikel: ,, Wie der
„Spiegel“ meldet, handelt es sich bei den
anderen Personen der „rechtsextremen und
der Querdenker-Szene“ beispielsweise um
den Videoblogger Nikolai Nerling, der als
„Volkslehrer“ bekannt wurde. Auch zu ihm
seien Daten abgefragt worden, heißt es„.
Wer es nun gelernt hat zwischen den Zeilen
zu lesen, erfährt aus diesen wenigen Infor-
mationen nun genau dass, was nicht in dem
Artikel steht. Nämlich das die Generalstaats-
anwaltschaft heimlich Material zu Oppositio-
nellen sammelt, wie eben den sogenannten
Volksschullehrer!
Wir lesen im Artikel, dass nun gegen die 32-
jährige M. „wegen des Verdachts der Verletz-
ung des Dienstgeheimnisses und der versuch-
ten Strafvereitelung ermittelt werde„.
Zwischen den Zeilen gelesen, erfahren wir, dass
es in der Bunten Republik also ein Verbrechen
ist, wenn jemand einen Bürger, deren einziges
„Verbrechen“ darin besteht in der Öffentlichkeit
frei seine Meinung gesagt zu haben, darüber in-
formiert, dass die Generalstaatsanwaltschaft
gegen ihn ermittelt! Das erinnert DDR-Bürger
sehr an die Praxis der Staatssicherheit, die ja
auch heimlich die Bürger ausspionierte und
der betroffene Bürger erst bei seiner Verhaft-
ung erfuhr, dass gegen ihn ermittelt werde.
Derselben Praxis scheint man sich sichtlich
auch in der buntdeutschen Generalstaatsan-
waltschaft gegen Oppositionelle zu bedienen!
Natürlich gab es die geballte Recherchekraft
von „Spiegel“, dem ARD-Politikmagazins „Kon-
traste“ und des Rechercheformats „STRG_F“,
das der NDR produziert, nicht her, den Leser
darüber zu informieren, was denn nun diese
großen Geheimnisse der Generalstaatsanwalt-
schaft gewesen, welche die IT-Mitarbeiterin
verraten habe. War es etwa das große Geheim-
nis, dass die Generalstaatsanwaltschaft viel-
leicht in seiner Sammelwut gegen Oppositio-
nelle selbst gegen den Datenschutz verstieß?
Welche großen „Dienstgeheimnisse“ besaß
die Generalstaatsanwaltschaft etwa gegen
Videoblogger Nikolai Nerling, welcher als
„Volkslehrer“ bekannt ist? Immerhin kann
sich jeder Bürger dessen Reden im Internet
anschauen, sofern sie nicht von der staatlichen
oder halbstaatlichen Zensur gelöscht! Zwischen
den Zeilen gelesen, also genau dass, was dort
nicht steht, erfahren wir, dass politisch in der
Opposition tätige Bürger mit eigenem Blog, in
der sie nicht dem politischem System das Wort
reden, der Generalstaatsanwalt sichtlich äußerst
verdächtig sind. Hierin unterscheidet sich also
die buntdeutsche Generalstaatsanwaltschaft
kaum wirklich von jener der DDR oder der in
China im Umgang mit Dissidenten. Und dies
ist schon ein wenig beunruhigend, wenn man
in einer angeblichen Demokratie lebt, in der
mutmaßlich Meinungsfreiheit herrscht!
Nicht minder beunruhigend ist es, dass man
im Fall Attila Hildmann mit Denunzianten,
den informellen Mitarbeitern der DDR-Staats-
sicherheit nicht unähnlich, zusammenarbeitet.
Ganz wie früher in der DDR der informelle Mit-
arbeiter der Stasi sich das Vertrauen des auszu-
spionierenden Bürgers erschlich und über den
Betreffenden Informationen sammelte, agierte
,, der Mann, der dem Hackerkollektiv „Anony-
mous“ Passwörter vor Wochen von Hildmanns
Webseiten und Social-Medien-Kanälen zuspielte„.
Und ganz wie in gängiger Stasipraxis begann mit
den so gewonnenen Informationen die gezielte
Zersetzung der Person durch die Presse!
Eigentlich müsste eine „unabhängige“, sachlich-
objektiv berichtende Presse angewidert sein von
solchen Methoden. Doch statt dessen geht die
linke Lücken-Presse auf den blanken Haken
und kann gar nicht genug Kasse machen, wie
etwa der berüchtigte „SPIEGEL“ mit den so
sich illegal von Hildmann beschafften Dokumen-
ten! Ein Unrechtsbewusstsein existiert bei den
heutigen Gesinnungsjournalisten ebenso wenig,
wie früher bei denen vom „Neuen Deutschland“
in der zu Recht untergegangenen DDR!
Keinen vom Deutschen Journalistenverband,
die gerne mal Querdenkern auf Demos ein Bein
stellen, mokiert sich über das anstößige Verhal-
ten seiner Berufskollegen! Aber Ethik zählt recht
wenig beim DJV, wo man auch schon mal eine
Zeitung dafür abmahnt, dass dieselbe wahrheits-
gemäß berichtete! Auch hier ist der Übergang vom
Journalismus als DDR zu dem in Buntdeutschland
fließend. Der einzige gravierende Unterschied ist
der, dass in der DDR die Presse von der SED zen-
siert worden, während sich der Buntdeutsche von
selbst eine Selbstzensur in Form „politischer Kor-
rektheit“ auferlegt. Wo in der DDR die SED-Führ-
ung die Themen bestimmte, bekommen sie bunt-
deutsche Journalisten in konspirativen Treffen
im Kanzleramt oder mit Politikern vorgegeben.
Selbst hier sind also die Übergänge fliessend!