Zum Schauprozess gegen Björn Höcke

Natürlich ist der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke
rein politisch motiviert. Und er ist auch ein Frontalangriff auf
alle Deutschen, die in diesem Land noch Deutsch und zwar
nur Deutsch sprechen.
Dies erkennt man schon an der gewohnt einseitigen Bericht-
erstattung der darin wie üblich vollkommen gleichgeschalteten
Staatspresse, wo man nun reihenweise politische Figuren inter-
viewt, die sich nicht ansatzweise mehr den Anschein einer ge-
wissen Neutralität geben. Und im ZweifeL für den Angeklagten
und dass die Unschuldsvermutung gilt, bis ihn ein Gericht der
Straftat überführt, dass galt in diesem Land für Rechte nie, son-
dern nur noch für Politiker der Altparteien und Kriminelle mit
Migrationshintergrund!
Dass der Prozess gegen Björn Höcke ein Angriff auf alle, die
noch in diesem Land ihre deutsche Muttersprache sprechen,
ist, machte der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregier-
ung, Felix Klein, jedem unmissverständlich klar: „Sprache trans-
portiert Botschaften, das dürfte der vormalige Gymnasiallehrer
Höcke bereits in seinem Studium gelernt haben“. Natürlich be-
nutzt man Sprache um anderen etwas mitzuteilen!
Der jetzt gegen Björn Höcke in Gang gesetzte Schauprozess, –
denn von etwas anderem kann hier nicht die Rede sein -, soll
aber auch andere Andersdenkende vor Wahlen einschüchtern,
die nun jeden Satz und jedes Wort genau abwiegen müssen,
nicht, dass es zuvor im Nationalsozialismus bereits irgendwo
von irgendwem benutzt worden, was umso schwerer, da wir
nun einmal dieselbe Sprache sprechen.
Wie absurd die ganze Sache ist, beweist schon alleine der Um-
stand, dass gegen keinen einzigen Politiker oder Politikerin
ein ähnlicher Prozess initiiert worden als diese offen und zum
Teil sogar im Bundestag „slawa ukraini“ eine Losung der frü-
heren ukrainischen Faschisten ausgerufen. Da heißt es dann
plötzlich, dass sich die heutigen Ukrainer und ihre buntdeut-
schen Unterstützer die ,,Deutungshoheit über diese Parole zu-
rückgeholt“ hätten. Sich die Deutungshoheit eines Satzes alles
für sein Land bzw. seine Heimat geben zu wollen, sich diese
„Deutungshoheit“ auch von den Nationalsozialisten zurück-
zuholen, daran hat kein einziger Politiker oder Politikerin
der buntdeutschen Altparteien ein Interesse. Schon weil
sie ein Verbot derartiger Parolen dessen entledigt, in ihrem
Amt auch nur das aller Geringste für das deutsche Volk ge-
schweige, denn für Deutschland zu tun!
Das Ausrufen von „slawa ukraini“ zeigt auch, dass sich diese
gewissenlosen Politiker und Politiker in Wahrheit einen Dreck
daran stören, welche Faschisten oder Nationalsozialisten zu-
vor ihre Parolen und Begriffe benutzt!
Dies wird besonders deutlich, beim Prozess gegen Höcke in
Verbindung mit dem Begriff „Mahnmal der Schande“. Dazu
erklärte der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein: „Bereits
die Bezeichnung des Holocaustmahnmals in Berlin als `Denk-
mal der Schande` war ein Frontalangriff gegen unsere Erin-
nerungskultur“. Ist dem so?
Als Jahre zuvor Avi Primor, früherer Botschafter Israel in
Deutschland von 1993 bis 199, anläßlich des 60. Jahrestags
der Befreiung des KZs Auschwitz, sagte: ,,Wo hat man eigent-
lich jemals in der Welt eine Nation gesehen, die Mahnmäler
zur Verewigung der eigenen Schande errichtet ? Dazu haben
bis heute nur die Deutschen den Mut und die Demut gehabt“,
sprach seltsamer Weise niemand von einem „Frontalangriff
auf die deutsche Erinnerungskultur“! Niemand zeigte Avi
Primor wegen dieser Äußerung an oder erschien gar mit
einem transportablen Holocaust-Mahnmal vor seinem
Haus, noch wurde überhaupt ein Finger wegen Primors
Äußerung gerührt oder sich gar dagegen verwahrt oder
protestiert!
Dies beweist nur ein  weitere Mal die widerliche Doppel-
moral in diesem Land und ist ein Beweis mehr, dass es
sich beim Prozess gegen Björn Höcke, – und mit ihm
steht einmal mehr das deutsche Volk mit vor Gericht -,
um einen reinen Schauprozess handelt. Und ganz wie
bei stalinistischen Schauprozessen üblich, dient er ein-
zig dem einen Zweck politisch Andersdenkende einzu-
schüchtern und die stärkste Konkurrenzpartei vor den
Wahlen zu diffamieren, zu discrediteren und deren Mit-
glieder auszuschalten!
Und es stellt sich hier die Frage, wer die eigentlichen
Feinde der Demokratie sind. Da haben wir einen par-
teiischen Verfassungsschutz, der sich weigert die Do-
kumente offenzulegen auf Grund dessen er die AfD
zum Beobachtungsfall erklärte. Da benutzen die Alt-
parteien den Staat, um wegen Bagatelle die Wahl ei-
nes AfD-Politikers rückgängig zu machen, da werden
vor Wahlen Hausdurchsuchungen gegen die AfD an-
geordnet und gegen AfD-Mitglieder ermittelt.
Im Grunde genommen zieht man das Gleiche ab, wie
zuvor schon gegen die Querdenker in der Corona-Zeit,
wo dieselben Politiker und Politikerinnen nun eine echte
Aufarbeitung verhindern wollen, ganz im Wissen um die
Schuld, die jeder persönlich auf sich geladen hat!
Schlimmer noch im Prozess um die politischen Verant-
wortlichen im Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahr-
tal, ließ man es sich gerichtlich sogar noch bestätigen,
dass man ein Komplettversager im Amt sein darf! So
wie eine Staatssekretärin der SPD allen bestätigte, dass
man im Bundestag sitzen kann, auch ohne Lesen und
Schreiben zu können, weil sichtlich die Mehrheit der
Abgeordneten ohnehin nicht in der Lage dazu ist es
zu begreifen, worüber man da eigentlich gerade abge-
stimmt! Man muss es nicht einmal lesen können über
was man da abstimmt!
Vermeintliche Demokraten und vorgebliche Demokratie-
verteidiger schädigen fast schon täglich das Ansehen der
Demokratie in Deutschland weitaus mehr und schlimmer
als es jede von einem Rechten benutzte alte SA-Parole ja
könnte. Denken wir da nur an die früheren Aussprüchen
des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck oder an
Annalena Baerbocks Bekenntnis ,,egal wie meine Wähler
in Deutschland darüber denken“!

Dieser Fisch stinkt gewaltig!

In gewohnter Weise lanciert die buntdeutsche Staat
und Justiz noch bevor die eigentlichen Ermittlungen
aufgenommen oder gar abgeschlossen, sogleich Meld-
ungen über die 52 Rechte und Reichsbürger. Da kann
man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die
Staatspresse die eigentlichen Ermittlungen führt und
mit ihren Recherchen das Maß vorgibt.
Sichtlich ist der Fall nicht so groß, wie ihn Politiker,
Verfassungsschutz und Staatspresse gerne hätte, da
das bei den Razzien Vorgefundene sichtlich nicht ein-
mal bei der Hälfte der Beschuldigten, für einen Haft-
befehl reichte! Von den 52 wurden gerade einmal 25
festgenommen.
Wie schon im Fall „Sieben Sachsen und ein Luftge-
wehr“ oder der Fall des Bundeswehroffiziers Franco
A. wird maßlos übertrieben und aufgebauscht. Man
kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass hier
Beamte, Bundeswehrmitglieder sowie eine Richterin,
welche früher in der AfD gewesen, aus ihren Ämtern
entfernt werden sollen und diese nun in der Razzia
mit den anderen vermengt, damit man die nötigen
Vorwürfe herbeischaffen kann.
Immerhin hatte im Fall der Richterin Birgit Malsack-
Winkemann die linke Justizsenatorin Lena Kreck
schon lange versucht, diese aus dem Amt zu bekom-
men!
Auch lief das Ablenkungsmanöver mit der Riesen-
razzia nicht so, wie es sich die darin Beteiligten ge-
wünscht. Zu viele Bürger, – die Reaktionen in den
Sozialen Netzwerken sind da eindeutig -, haben
schnell Eins und Eins zusammengezählt und so
gemerkt, dass hier mit von der Bluttat in Illerkirch-
berg abgelenkt werden sollte. Denn es ist schon auf-
fällig wie sich BKA-Präsident Holger Münch, der
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang
und Generalbundesanwalt Peter Frank für den ge-
wählten Razzia-Termin nicht nur laufend rechtfer-
tigen, sondern ihn sogar schon verteidigen müssen.
Das beweist deutlich, dass man keine reine Weste
bezüglich des gewählten Razzia-Termin hat! Wieso
sonst sollten sich gleich alle Drei in der Presse sonst
rechtfertigen, für etwas, dass ja angeblich gar nicht
stattgefunden hat?
Bei diesen Führungsgrößen der Bunten Republik
trifft das alte Sprichwort „der Fisch stinkt bekannt-
lich immer vom Kopf her“ voll ins Schwarze! Dazu
kommt, dass schon im Vorfeld interne Ermittlungs-
ergebnisse sofort an die Presse weitergeben, welche
daraus die mediale Vorverurteilung komplett macht.
Im Zweifel für den Angeklagten, gilt im angeblichen
buntdeutschen Rechtsstaat ebenso wenig wie die Un-
schuldsvermutung, wenn eine bestimmte Führungs-
clique die Vorfälle für ihre perverse Propaganda miss-
brauchen und für sich instrumentalisieren kann!
Man könnte sich auch fragen woher all die selbster-
nannten „Sicherheitsexperten“ so gut informiert
sind, bevor überhaupt die Ermittlungen richtig auf-
genommen, geschweige denn abgeschlossen sind.
Schon die enge Einbindung der Staatspresse, die
mit ihren „Recherchen“ fast schon die Ermittlun-
gen leiten, offenbart den Charakter eines Schaupro-
zesses, der hier veranstaltet werden soll.
Während in diesem Land jeder kleine Polizist der
Ermittlungsinterna weitgibt, sofort vom Dienst
supendiert oder gar entlassen werden, tun Holger
Münch, Thomas Haldenwang und Peter Frank dies
im Tagestakt vor laufenden Kameras, ohne dass es
für sie auch nur die aller geringsten Konsequenzen
hätte. Dies verdeutlich wie faul der Fisch bereits ist,
den man dem Bürger aufzutischen versucht!

Entlarvendes im Fall Ofarim

Der Fall Gil Ofarim entlarvt ungewollt die buntdeutsche
Justiz als dass, was sie tatsächlich ist. Ofarims Anwalt,
Alexander Stevens, spricht gar von einem „Schaupro-
zess“. Stevens spricht von „einer massiven medialen
Vorverurteilung“ seines Mandanten und zweifelt die
Unabhängigkeit der Leipziger Justiz an. „Trotz der
grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung
haben ausgerechnet der Landesvater, Ministerpräsi-
dent Kretschmer, aber auch beispielsweise Ex-Justiz-
minister Heiko Maas sich im Vorfeld zur Sache inhalt-
lich geäußert und ihrer untergebenen Justiz damit
Leitlinien einer Verurteilung quasi vorgegeben.“
Wir erhalten es hiermit also von einem Anwalt be-
stätigt, dass es Schauprozesse in Buntdeutschland
gibt.
Neu ist der Vorwurf allerdings nicht, sondern nur
eine weitere Bestätigung.
Allem voran Verfahren gegen deutsche Rechte wer-
den so zum typischen Schauprozess. Schon Monate
zuvor beginnt die mediale Vorverurteilung in der
Staatspresse. Besonders krass der sogenannte NSU-
Prozess gegen Beate Zschäpe, in dem sich der für
dieses Verfahren zuständige, angeblich „unanhän-
gige“ Richter schon vor der Verfahrenseröffnung
erblödete lüsternen türkischen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Angeklagten zu präsen-
tieren.
Im Zweifel für den Angeklagten oder gar eine Un-
schuldsvermutung gab es von Staatsanwaltschaft
in Verfahren gegen deutsche Rechte oder bekannte
Oppositionelle nie. Noch vor oder im schwebenden
Verfahren gab die Staatsanwaltschaft stets Details
an die Staatspresse weiter, und hielt sogar Presse-
konferenzen ab.
Gelegentlich gibt die Staatspresse sogar die mediale
Vorverurteilung offen zu, allerdings stets nur in den
Fällen, in denen der Straftäter einen deutlichen Mi-
grationshintergrund hat!
Insoweit ist Gil Ofarim keinesfalls ein „Einzelfall“,
sondern gängige Praxis an buntdeutschen Gerich-
ten! Einziger Unterschied mag der sein, dass das
Landgericht Leipzig sogar noch etwas unabhängi-
ger urteilt als die Gerichte im Westen.
Im Fall Gil Ofarim kommt hingegen noch dazu, dass
derselbe zuvor gegen die mediale Vorverurteilung
des Leipziger Hotels und dessen Mitarbeiter auch
nichts einzuwenden hatte. Auf jeden Fall hat er
nichts dagegen unternommen. Man könnte also
sagen er bekommt nun die eigene bittere Medizin,
die er dem Leipziger Hotel zuführte, selbst verab-
reicht! Dies dürfte auch der Hauptgrund dafür
sein, dass sich das Mitleid mit ihm in Grenten
hält. Politische Gründe, wie sie sein Anwalt ver-
mutet, sind dagegen eher nicht zuerkennen!

Deutschland: Nichts Neues außer den üblichen Ablenkungen

Nachdem die Regierung aus Deutschland nichts
hinbekommen, außer das Land direkt und ohne
Umwege in die größte Krise seit 1945 zu stürzen,
versucht man es in der Rolle des Opfers, plötzlich
will Annalena Baerbock an den Folgen einer Coro-
na-Erkrankung leiden, Habeck und Buschmann
sind an Corona erkrankt.
Während ein nach dem anderen Regierungsmit-
glied trotz aller Schutzimpfungen an Corona er-
krankt, setzt man hier weiter auf Corona-Impf-
ungen, bis deren Folgeschäden den Corona-
Schutz überwiegen.
Ansonsten gibt es aus Deutschland nichts Neues
und schon gar nicht etwas Gutes zu berichten.
Ex-Bundespräsident Joachim Gauck kassiert
weiter einen „Ehrensold“ von über 230.000
Euro im Jahr ab, dafür verkündet er in einer
Talkshow : ,,Ich hasse und verachte dieses
Land„!
Nachdem in Berlin die linke Justizsenatorin
Lena Kreck in einem Interview der „Letzten
Generation“ bestätigte, dass man nichts gegen
ihre Aktivisten unternehmen werde, kleben die
sich fast täglich und nun mit Vorliebe auf Ber-
lins Autobahnen fest.
Im üblichen Schauprozess im stalinistischen
Stil wurde der Bundeswehroffizier Franco A.
zu Fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Da ist
jeder Islamist der einen Anschlag verübt wohl
schneller wieder aus dem Knast. Aber Franco
A. Hauptanklagepunkt war wohl der, dass er
Deutscher ist. Hätte Franco A. dagegen ausge-
sagt, dass er alles Deutsche hasse und sich nur
als syrischer Flüchtling ausgegeben habe, um
auf deren Situation hinzuweisen, dann wäre
er wohl mit der üblichen Bewährung davonge-
kommen. Zu seinem Pech gesellte sich noch,
dass das Gericht ihn sichtlich für die nächste
Krise, also bis 2022 aufgespart, um sozusagen
einen „Rechten“ auf Vorrat bereit zu haben, mit
dessen vermeintlichen Taten man im üblichen
Schauprozess wunderbar von der eigentlichen
Krise ablenken kann. Zumal allmählich der
NSU-Prozess, der Amoklauf von Hanau und
der Mord an Walter Lübcke nicht mehr in der
Öffentlichkeit so richtig ziehen wollte. So hat
man nun also wieder seinen ,,rechten Terror-
fall„, mit dem die Staatspresse hausieren ge-
hen kann.
Währendessen hat „Kulturstaatsministerin“
Claudia Roth noch mit den Folgen rot-grünem
Kunstgeschmacks, bei der man wie gewohnt
alles Ausländische geradezu anbetete zu kämp-
fen. Sichtlich traf nämlich genau diese hochge-
hobenen ausländischen Künstler auf der Docu-
menta in Kassel nicht den erlesenen, jüdischen
Kunstgeschmack. Da die Roth, wie alle Grünen,
vollkommen unfähig selbst etwas auf die Reihe
zu bekommen, entsandte sie statt ihrer die Kura-
torin Emily Dische-Becker als Koordinatorin eines
fünfköpfigen Beraterteams zur Documenta. Da
man dass, was sich buntdeutsche Politiker von
unseren Steuergeldern als „Berater“ anstellt,
kennt, ging denn auch die Sache ganz erwart-
ungsgemäß voll in die Hose. Ebenfalls szene-
typisch ist es, dass kaum das Claudia Roth nun
selbst ins Schussfeld geriet, diese eine ,,lücken-
lose Aufklärung„ forderte. Wer aus der bunt-
deutschen Politik solch ,,lückenlose Aufarbeit-
ungen„ nur zur Genüge kennt, weiß, dass da-
bei nicht das aller Geringste herauskommen
wird. So wird also die Documenta einzig als
weitere Ablenkung von der eigentlichen Krise
im Lande missbraucht. Dies dürfte auch der
eigentliche Skandal sein!

NSU: Schauprozess-Urteil bestätigt

Das Urteil gegen Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
ist nun „rechtskräftig“. Ob auch rechtstaatlich sei da-
hingegestellt! Es hatte mehr etwas von einem Schau-
prozess wie man ihn aus Diktaturen kennt, was aber
auch für die Bunte Republik nicht ungewöhnlich ist.
Anders als im stalinistischen Schauprozess wurden
hier sogar noch Nebenkläger frei erfunden!
Selbstredend wurde der zwielichtige Anwalt der
einen Nebenkläger einfach erfand nicht zur Ver-
antwortung betrogen, denn wer im Sinne der Po –
litik der Regierung lügt, stiehlt oder betrügt, darf
immer auf die Milde der buntdeutschen Justiz hof-
fen, in der das regierungsnahe Handeln als ganz
besonderer Tatbestand zur Abmilderung eines Ur –
teils führt.
Richter Manfred Götzl ist schon vor Prozessbginn
jegliche gegebene Neutralität über Bord geworfen,
indem er sich erblödete, zumeist türkischen, (sen-
sations)lüsternen Journalisten die Gefängnisbett-
wäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht ein-
mal der linientreueste russische Richter hätte sich
dazu verleiten lassen, derartigen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu-
führen. Nein solche Richter gibt es wirklich nur
made in Federal Republic of Germany.
Da das in Brand stecken ihrer Wohnung für eine
lebenslange Haft nicht ausreichte, weil man A)
dann auch alle linksextremistischen Brandstifter
für mindestens 10 Jahre einsperren müsste, und
B) weil man nichts anderes hatte, musste man
also, ganz wie in einem stalinistischen Schaupro –
zess üblich, einen Strafbestand erfinden. Schließ –
lich konnte niemand in einem ehrlichen Prozess
es überzeugend beweisen, dass die Zschäpe aus
„ausländerfeindlichen Motiven“ gehandelt. Man
hätte es allenfalls als „Selbsthass“ darstellen kön-
nen, denn die Zschäpe hat ja selbst einen Migra-
tionshintergrund: ihr Vater ist Rumäne!
So erfanden Richter und Staatsanwalt als „Tat-
bestand“, dass die Zschäpe für die beiden Uwe
den Haushalt geführt habe. Natürlich wäre die
in den Händen der Sozialdemokratie befindliche
Justiz keine der Bunten Republik, wenn nicht
selbst hier noch gravierende Unterschiede ge-
macht werden würden. In einer Justiz, in der
eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz voll-
kommen gleich behandelt werden, sondern
vollkommen willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, reicht bei nach Deutschland zurückge-
holte IS-Bräute der „Tatbestand“, dass sie
dem eigentlichen IS-Straftäter den Haushalt
geführt, nicht aus um ihnen den Prozess zu
machen! Ebenso wenig wie man der Freundin
eines Haaspredigers, eines islamischen oder
linksextremistischen Terroristen, eines Ma-
fiosi oder eines Familienclanmitgliedes usw.
jemals dafür wird anklagen in der Justiz der
Bunten Republik!
Es sind also typische Gesetzesauslegungen,
wie sie in der Bunten Republik jeder Rechts-
staatlichkeit zum Trotz, einseitig nur gegen
Rechte zur Anwendung gebracht.
So wie es in der Justiz eben szenetypisch ist,
nur den illegalen Waffenverkäufer, der einen
Rechten eine Waffe besorgt, mit wegen Mor-
des anzuklagen, um damit in der Bevölkerung
den Anschein zu erwecken es habe sich bei
dem Täter, anstatt in Wahrheit um einen Ein-
zelteten, eben um eine „rechte Gruppierung“
gehandelt habe. Bei Moden oder Anschlägen
von Straftätern mit Migrationshintergrund
wurden noch nie deren Waffenverkäufer mit
angeklagt um den Anschein einer „terrorist-
ischen Vereinigung“ zu erzeugen. Sodann
müsste nämlich auch jeder Waffenhändler,
der die Waffe illegal für einen „Ehrenmord“
dem Täter besorgt, für Jahre ins Gefängnis,
ganz so, wie die vermeintlichen „Helfer“ des
NSU.
In einem anderen Prozess in Buntdeutschland
wurde eine 24-jährige Frau die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren hatte, wo die-
selben einen Brandanschlag auf ein Asylheim
begingen, bei dem niemand zu Schaden kam,
zu 4 ½ Jahre Haft. Kennt jemand einen Pro-
zess in dem Jemand, der einen Terroristen,
Mafiosi oder Clanmitglied usw. zum Tatort
gefahren je zu solch einem Strafmaß verur-
teilt worden?
Nachdem man so Tatbestände erfunden und
die Mitgliedszahl des NSU zu einer „Gruppier-
ung“ künstlich erhöht, konnte man dann der
Zschäpe den Prozess machen. Auch der lief
dann alles andere als „rechtsstaatlich“ ab.
Man hatte nichts außer Mutmaßungen, wie
zum Beispiel der Behauptung, dass die Beate
Zschäpe etwa Tatorte mit ausgespäht habe.
Aber was braucht man schon Beweise, wenn
das Urteil bereits vor Prozessbeginn von vorn-
herein feststand! Demensprechend stützte die
Beweisaufnahme auch in keinster Weise das
Urteil! Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ muss
es denn auch offen eingestehen: „Es ist eine
durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf
die sich das Urteil gegen die einzige Überleb-
ende des NSU stützt“. Was ist daran mutig?
Würde Annette Rammelsberger in der „Süd-
deutschen“ wohl auch die Urteile von Roland
Freisler oder Hilde Benjamin als „mutig“ be-
zeichnen? Wohl kaum!
Wie man in der Bunten Republik wohl auch
kaum einen Straftäter mit Migrationshinter-
grund finden würde, der 10 Jahre in Unter-
suchungshaft gesessen, der für einen Mord
ohne je an einen Tatort gewesen zu sein zu
lebenslanger Haft verurteilt worden wäre?
Um wirkliche Aufklärung der Taten ging es
indes im gesamten NSU-Prozess nicht.
Es wurde nie geklärt, wie es sein kann, dass
man bei der ersten Durchsuchung eines im
Wohnwagen gefundenen Rucksack nichts
vorfand, bei einer zweiten Durchsuchung
desselben plötzlich Geld fand, dass aus von
den angeblich von Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt begangene Banküberfälle stam –
men soll.
Nie geklärt wurde auch der Tod der beiden
Uwes. Bei der Obduktion fand man keinerlei
Rauchpartikel in deren Lungen, wonach die
Theorie, dass der eine Uwe den anderen er-
schoss, dann den Brand legte, und sich an-
schließend selbst erschoss, mehr als fraglich
macht.
Auch das seltsame Ableben vermeintlicher
Zeugen, wurde nie aufgeklärt, so wie vieles
andere im Zusammenhang mit dem NSU.
Dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft
extrem schlampig gearbeitet, schon bei der
Vorbereitung des Prozess, zeigt bereits der
Umstand, dass ein nicht existenter Neben-
kläger zum Prozess zugelassen worden!
Das Ergebnis des Prozesses war dann auch
ganz „ergebnisorientiert“, wie es Zschäpes
Anwalt ausdrückte!

Was der Prozeß gegen Franco A. eigentlich entlarvt

In der systemnahen Staatspresse trommelt man schon
wieder kräftig im ewig währendem Kampf gegen Rechts.
Als große Schlagzeile lesen wir da heute zum Beispiel:
,, Rechtsextremisten sammeln persönliche Daten von
mehr als 1000 Menschen„. Selbstverständlich wird
der Fall groß aufgebauscht, dabei aber verschwiegen,
dass umgekehrt zahllose linke Organisationen, Ver –
eine und Stiftungen ebenso Daten über alle Rechten
sammeln. Was gegenüber den Rechten als ,,Straftat„
gilt bei Linken als ,,Zivilcourage„! Es ist eben Aus –
druck der üblichen heuchlerisch-verlogene Doppel –
moral, der man sich in der bunten Republik ganz be –
sonders in der Merkel-Ära hingibt.
So, wie etwa Martina Renner, Rechtsextremismus –
Expertin der Bundestagsfraktion der Linken, die
umfangreiches Material zu Franco A. und anderen
,,rechten„ Gruppen sammelte! Natürlich würde
niemand in Buntdeutschland die Renner extremist –
ischer Umtriebe verdächtigen oder gar deswegen
anklagen, weil halt gewisse Gesetzesauslegungen
in diesem Land nur gegen deutsche Rechte gelten.
Hauptsächlich gilt das Getrommel der Medien als
Untermalung des Prozess gegen den Bundeswehr –
offizier Franco A. Sichtlich will man damit darüber
hinwegtäuschen, dass sich die ,,staatszersetzende
Aktivität„ von Franco A. hauptsächlich darauf
beschränken, dass er, indem er sich als syrischer
Flüchtling ausgegeben, und damit allen schonungs –
los aufzeigte, dass eine echte Überprüfung von Asyl –
recht und Aufnahme von Flüchtlingen praktisch nie
stattgefunden. Das dürfte in der Tat dann wohl tat –
sächlich ,,staatszersetzend„ gewesen sein, so denn
die Machenschaften bei der BAMF aufzudecken.
Das solchen Mißbrauch des Asylrechts tolerierende
bis unterstützende politische System kannte denn
auch nur ein Mittel sich gegen die Aufdeckung zu
wehren, indem es aus Franco A. nun den üblichen
Rechtsextremisten machte, der Anschläge gegen
Politiker usw. geplant habe. Wie schon im Fall von
sieben Sachsen und ein Luftgewehr, wurde eine
nicht schussfähige Sammlerwaffe im Besitz des
Franco A. zum unumstößlichen Beweis und die
Systempresse leistete sogleich mit ihrer wie üb –
lich stark tendenziösen Berichterstattung dabei
die nötige Schützenhilfe bei der medialen Vorver –
urteilung.
Im ,,Tagesspiegel„ ist man deshalb auch zutiefst
entsetzt: ,, Vollbärtig und mit langen, zusammen –
gebundenen Haaren entsprach der schlanke mit –
telgroße Mann in kariertem Hemd und heller
Hose äußerlich nicht gerade den Klischeevor –
stellungen eines Skinheads in Springerstiefeln„.
Dabei gedachte die Systempresse doch vor allem
in erster Linie genau solche Klischees zu bedie –
nen ! Dies dürfte auch der Grund sein, warum sich
im buntdeutschen Blätterwald niemand damit be –
fasst, wie leicht es doch für Franco A. gewesen ist,
der nicht einmal Arabisch spricht, sich als syrischer
Asylbewerber auszugeben. Da lässt auch ungefähr
darauf schließen, wie viele tickende Zeitbomben,
vom Islamisten bis zum gewöhnlichen Kriminellen
in Buntdeutschland mit fraglichem Asylbescheid
unterwegs sind. Dies ist der eigentliche Skandal,
von dem man nun gehörig abzulenken versucht.
Keinesfalls darf aus Franco A. ein Whistleblower
werden, der über die Machenschaften beim Miß –
brauch des Asylrechts auspackt, und von daher,
stehen einzig seine ,,rechtsextreme Gesinnung„
auf der Tagesordnung, der wie immer voreinge –
nommenen Staatsanwaltschaft, welche in diesem
Fall weitaus mehr ,,politisch motiviert„ scheint
als der Angeklagte.
,, Mit „erheblichem organisatorischen Aufwand
habe sich der Angeklagte eine falsche Identität
als angeblicher syrischer Flüchtling zugelegt“,
so die Anklagevertreterin. Wobei der ,,erheb –
liche organisatorische Aufwand „ wohl am
Gradmesser der praktisch nicht vorhandenen
Aufwand seiner Überprüfung seiner Asylberech –
tigung gemessen besteht!
Die angeblichen ,,Anschlagsopfer„ des Franco
A. lesen sich denn auch eher wie das how is how
der buntdeutschen Asyl -und Migrantenlobby
und Linksextremistenunterstützer der Bunten
Republik, vom damaligen Bundesminister der
Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas,
über die Vizepräsidentin des Deutschen Bundes –
tages Claudia Roth bis hin zu Anetta Kahane,
Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und
Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in
Berlin, sowie Ex-Stasimitarbeiterin, wobei es
uns nicht wundert, dass dies mit der Stasimit –
arbeiterin lieber im Prozess unterschlagen wird,
um nicht die politische Hauptrichtung desselben
zu deutlich in den Vordergrund treten zu lassen.
Dazu noch die heutige Fraktionsvorsitzende der
Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, Anne
Helm, bislang einzig dafür bekannt sich als Pira –
tin mit blankgezogenem Busen und Bomber-Har –
ris-Sprüchen der örtlichen Antifa angeboten zu
haben.
Man spricht, obwohl man in der Systempresse das
Bild einer ,,Todesliste„ zu vermitteln versucht,
lieber offiziell von ,,Feindesliste„. Genau solche
,,Feindeslisten„ dienten dann der Bundesjustiz –
ministerin Christine Lambrecht, natürlich SPD,
als Steilvorlage für geplante, sich natürlich einsei –
tig nur gegen Rechts richtende Gesetzesverschärf –
ungen, deren Entwürfe dann in gleich mehreren
Fällen gegen die Verfassung verstießen. Aber die –
ser eigentliche Skandal, wird im Prozess wohl eher
nicht erörtert, zeigt aber deutlich an, welchem polit –
ischen Zweck der Prozess gegen Franco A. eigentlich
dient!
Bezeichnend für die Systempresse ist es, dass der
Anwalt des Franco A. dessen tendenziöse Bericht –
erstattung als gezielte Hetzkampagne anprangert.
Das Auftreten Franco A. im Kampf um Asylmiss –
brauch gleicht ein wenig dem in den Sozialen Netz –
werken kursierenden Kult-Video *,,morgen muss ich
zum Amt„, indem sich ein Mann einen Holzkohle –
sack über den Kopf stülpt, kräftig durchschüttelt
und als Schwarzer zum Vorschein kommt: ,, Als in
Franco A. der Entschluss gereift ist, dass er sein
Land verteidigen muss, greift er zu Schuhcreme
und färbt seinen rötlich schimmernden Bart
schwarz. Dann pudert er sich das Gesicht mit
Schminke seiner Mutter. Er zieht noch ranzige
Sachen an und zieht los. In Offenbach lässt er
sich als Flüchtling registrieren„ ( O-Ton ARD –
Tagesschau-Kommentar ,,Das Doppelleben des
Franco A. von Sebastian Kisters ). Was im Video
noch bitterböse Satire, könnte so nun glatt als Be –
weisstück im Prozess gelten!
In der ,,Deutschen Welle„ stört man sich indes
sehr daran, dass Franco A. in seiner Freizeit an –
statt rechtsextremistischen Liedern eher Punk –
rock hörte. Brisant, wenn in der buntdeutschen
Justiz heute die Schlagzeugerin solch einer links –
extremistischen Punkband in leitender Funktion
sitzt und ein Bundespräsident Steinmeier, sowie
Heiko Maas solch linksextremistische Punkbands
zu ihren Konzerten gegen Rechts gratulieren!
Wie einzig in Prozessen gegen Rechtsextremisten
in Buntdeutschland üblich werden nun Kontakte
zu Waffenhändlern genommen und wahrschein –
lich werden auch bald die Waffenhändler vor Ge –
richt gestellt, damit man so besser eine ,,rechtsex –
tremistische Gruppierung„ generieren kann.
Ganz in diesem Sinne hoffen denn auch Claudia
Rot und Anne Helm, ,, dass der nun beginnende
Prozess in Frankfurt rechtsradikale Netzwerke
aufdeckt „ ( O-Ton ARD Tagesschau vom 21.
5. 2021 ). ,, „Der beste Dienst wäre, die Verstrick –
ungen innerhalb der Bundeswehr ans Tageslicht
zu bringen. Um deren Ruf als Parlamentsarmee
mit Auftrag zur Verteidigung unserer Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit zu wahren“, sagte Claudia
Roth. Diese Aussage bestätigt nur, dass die Justiz
mit dem Verfahren gegen Franco A. ,,einen Dienst
erweisen„ soll. Die Roth spricht es ja unverblümt
schon vor Prozessbeginn ganz offen aus!
Es wird also schon im Vorfeld ganz offen auf einen
Schauprozess hingearbeitet! Dies dürfte denn auch
voll und ganz genau der politischen Gesinnung Der –
jenigen entsprechen, die auf Franco A. ,,Feindesliste„
standen. Von daher wird alles versucht, um Franco A.
mit der Chatgruppe Süd in Verbindung zu bringen.
,, In der Telegram-Chatgruppe Süd versammelten sich
knapp 60 sogenannte Prepper aus Süddeutschland, die
sich für einen befürchteten Katastrophenfall rüsteten –
vor allem Soldaten und Polizisten. Ermittler gehen da –
von aus, dass sie Zugriff auf Kriegswaffen hatten„
( BR24 ). Menschen, welche ihren persönlichen Schutz
nicht der Bunten Republik überlassen wollen, die am
Anfang der Corona-Krise noch nicht einmal für genüg –
end Toilettenpapier, geschweige denn für Mundschutz –
masken sorgen und bis heute es nicht auf die Reihe be –
kommt für ausreichend Impfstoff zu sorgen, müssen
tatsächlich sehr verdächtig wirken, zumal, wenn sie
sich dabei keinesfalls auf die von Christine Lambrecht
okkupierte Justiz verlassen wollen.
Wobei es besonders brisant sein dürfte, dass sich aus –
gerechnet Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamte
auf einen Selbstschutz vorbereiteten, was zeigt, dass
in diesem Land selbst die jegliches Vertrauen in den
buntdeutschen Staat verloren haben! Warum wohl
nur? Vielleicht bekommen wir ja im Prozess gegen
Franco A. hier eine Antwort. Wenn man nicht die
Berichterstattung den stark tendenziös berichten –
den buntdeutschen ,,Qualitätsmedien„ überlässt.
Interessant dürfte in dem Prozess zudem sein, dass:
,, Die bayerischen Sicherheitsbehörden hatten offen –
bar wenig bis keine Kenntnisse über Franco A.s zahl –
reiche Aktivitäten in Bayern „ ( BR24 ). Dagegen
hatten linke bis linksextremistische Datensammler
vom Schlage einer Martina Renner umfangreiches
Material über Franco A. gesammelt. Man könnte
sich also an dieser Stelle fragen: Wer führt eigent –
lich die Ermittlung und Anklage gegen Franco A.,
staatliche Institutionen oder linke Gruppierungen?
Wie schon im Fall der sieben Sachsen und ein Luft –
gewehr, unterstellt auch die buntdeutsche Presse
schon im Vorfeld des Verfahrens, in Bayern für ei –
nen Aufstand geworben zu haben ( u.a. BR24 ).
Politisch motiviert, dürften also im Prozess gegen
Franco A. sichtlich genau die linken bis linksex –
tremistischen Gruppierungen, Parteien und Me –
dien sein, die ganz im Gegensatz zu Polizei, Ver –
fassungsschutz und Staatsanwaltschaft, so viel
belastendes Material über Franco A. zusammen –
trugen. Seit dem Fall Sören Kohlhuber weiß man
um solch fragwürdige Zusammenarbeit von Bun –
desjustizministerium mit dem Linksextremismus,
und gerade die könnte ,,staatsgefährdend„ im
Prozess gegen Franco A. mit unschönen Details
ans Licht kommen. Warten wir es ruhig ab!

*

Muss morgen aufs AMT 💰💎💰 – YouTube

Die Inquisition der Systemlinge hinter der Mauer

Wie bei der Inquisition üblich, widerrufen sie und
bekennen reumütig, den Lehren der Ketzer und
Hexen der verdammten Querdenker-Sekte ange –
hangen zu haben, mit den obligatorischen Rechten
auf dem Blocksberg getanzt sowie mit dem AfD –
Teufel den Akt vollzogen zu haben und bekennen
sodann, dass die Erde wieder eine Scheibe ist.

Wie sehr die Aktion ,,#allesdichtmachen„ die System –
linge und Mitläufer des Merkel-Systems bis ins Mark
getroffen hat, kann man deutlich an ihren Reaktionen
im Netz ablesen.
Ein, zwei Prominente, die konnte man noch für ,,ver –
rückt„ erklären und medial fertig machen. Man denke
hier nur an die ungeheuerliche Hetzkampagne, welche
in den Medien gegen Michael Wendler in Gang gesetzt
worden.
Sichtlich ist dem politischen System nichts gefährlicher
als die, welche noch eine eigene Meinung, unabhängig
vom Mainstream, haben. Die werden medial zum Ab –
schuss freigegeben und ihre wirtschaftliche Existenz
systematisch vernichtet.
Aber nun waren es gleich über 50 Schauspieler und
Schauspielerinnen, welche die neue Inquisition im
Lande unbedingt zum Widerrufen zwingen muss.
Haufenweise treten in der Systempresse nun die
Systemlinge auf und behaupten, dass eine Grenze
überschritten worden sei.
Welche Grenze? Das man in diesem Land zwar noch
eine eigene Meinung haben darf, dieselbe aber voll
und ganz dem gängigen Mainstream entsprechen
muss?
Es wurde also eine unsichtbare Grenze überschritten,
indem man noch eine eigene Meinung hat und diese
kund tut und der neue antiimperialistische Schutz –
wall dieser Linksversifften ist die Mauer des Schwei –
gens! Wer die Grenze zu überschreiten versucht auf
den wird wieder geschossen, zwar zunächst nur me –
dial aber der nächste Schritt ist schon in Sicht.
In der neuen Merkelschen DDR 2.0 wird also schon
das Überschreiten einer unsichtbaren Grenze als
Republikflucht angesehen und dementsprechend
hart bestraft!
Der Systemnahe Schriftsteller Thomas Brussig
hat es bestens erkannt: ,, Eine Mauerkomödie zu
machen, solange die Mauer steht, sei heikel„!
Jetzt beginnen erst einmal Hexenjagd, gefolgt vom
Schauprozess indem der Angeklagte widerruft. Die
Medien sind Hetzer, Ankläger und Richter in ei –
nem. Keine systemnahe Presstituierte würde es
sich jetzt noch wagen offen Befürworter der Ak –
tion in seinem Schmierblatt zu Worte kommen
zu lassen. Ganz wie bei einem kommunistischen
Schauprozess werden nun reihenweise Gegner
der Aktion präsentiert. Und ganz wie beim Schau –
prozess knicken denn die ersten Schauspieler und
Schauspielerinnen auch schon ein.
Wie bei der Inquisition üblich, widerrufen sie und
bekennen reumütig den Lehren der Ketzer und
Hexen der verdammten Querdenker-Sekte ange –
hangen zu haben; mit den obligatorischen Rechten
auf dem Blocksberg getanzt sowie mit dem AfD –
Teufel den Akt vollzogen zu haben und bekennen
sodann, dass die Erde wieder eine Scheibe ist.
Aber dies genügt der Merkelschen Inquisitoren
und Herrschern der Scheibenwelt noch nicht,
denn dieselben erstellen nun erst einmal Listen
mit den Namen. Ein Like am falschen Platz kann
so einem unangenehmen Schläger-Besuch der
Antifa-Schergen nach sich ziehen. Wofür sonst
brauchen Revolutionswächter wie Cornelius
Roemer & Co solche Listen? Um für die Inqui –
stion herauszubekommen, wer den Druck der
verbotenen Bücher finanzierte?
Werden nun die Werke dieser Schauspieler
und Schauspielerinnen zu entarteter Kunst
erklärt und verschwinden gar, wie die Krimi –
Serie ,,Derek„ in den Giftschränken der sys –
temnahen Kunst?
Schon fordert der Systemling und WDR-Rund –
funkrat Garrelt Duin ,,Schmeißt den Liefers end –
lich raus!„
Folgen nun die Berufsverbote. Wird nun die
wirtschaftliche Lebensgrundlage von Menschen
systematisch zerstört, nur weil diese es sich ein –
mal gewagt haben noch offen in diesem Land, in
dem angeblich Meinungsfreiheit und Demokratie
herrscht? Aber auch das SED-Regime in der DDR
nannte sich eine Demokratische Republik!
Somit ist tatsächlich eine Schmerzgrenze über –
schritten worden, und zwar die, wie angepasste
Systemlinge und Mitläufer mit Meinungsfreiheit
und Demokratie umgehen.
Noch nicht einmal die Nazis und Rechten in die –
sem Land fordern dazu auf Namenlisten von den
Freunden eines Cornelius Roemer zu erstellen
oder ein dauerhaftes Berufsverbot für Garrelt
Duin zu fordern! So pervers und so menschen –
verachtend handeln tatsächlich nur Systemlinge
des Merkel-Regimes!
Und wieder bestätigt es sich, dass sich die aller
schlimmsten Feinde der Demokratie unter denen
verbergen, die vorgeben sie zu verteidigen!

USA: Dritte Runde im Chauvin-Schauprozess

Nachdem im Schauprozess gegen den weißen Polizist
Dereck Chauvin sein vorgesetzter Polizeichef, eben –
falls ein Farbiger, ausgesagt und Chauvin schwer be –
lastete, natürlich vorrangig um von seiner eigenen
Verantwortung in diesem Fall gehörig abzulenken,
kneift nun der Hauptzeuge Morris Hall.
Indes ist der Polizeichef von Minneapolis, Medaria
Arradondo ganz gewiß nicht der Mann, der selbst
etwas Verantwortung übernimmt. Statt dessen ver –
sucht der Polizeichef mit Anschuldigungen gegen
Chauvin seinen eigenen Hals aus der Schlinge zu
ziehen. Als Farbiger hat er natürlich Dank BLM
zur Zeit beste Chancen damit ungeschoren davon
zukommen, und weiter im Amt zu bleiben. Es ist
ganz das Übliche die Kleinen hängt man, und die
Großen lässt man laufen. Bei einer überwiegend
aus Schwarzen bestehenden Jury fragte natürlich
auch keiner nach der Verantwortung von Medaria
Arradondo als Chauvins Vorgesetzter näher nach.
Wäre Arradondo ein Weißer hätte er wohl längst
von seinem Posten zurücktreten müssen. Aber
noch etwas anderes deckt ihn: Immerhin wäre
Arradondo nächster unmittelbarer Vorgesetzter
der demokratische Bürgermeister Jacob Frey,
und da es wäre unschön, wenn in der Verhand –
lung zur Sprache käme, das alle Städte in denen
Schwarze 2020 durch weiße Cops ums Leben ka –
men ausschließlich von Mitgliedern der Demokrat –
ischen Partei regiert worden! Von daher dürften
alle Mitglieder der Demokratischen Partei vom
Bürgermeister bis zum US-Präsidenten ein nicht
zu übersehendes Interesse daran haben, dass sich
die gesamte Gerichtsverhandlung ausschließlich
auf den weißen Cop Dereck Chauvin beschränkt.
Farbige und Demokraten bleiben schön aussen
vor, deshalb wird auch gegen Chauvins Kollegen,
obwohl sie als Team gehandelt und alle am Ein –
satz beteiligt waren, getrennt verhandelt, weil
sichtlich einiger dieser Cops den Iniatoren des
Schauprozess nicht weiß genug erschienen. Dies
ist nun einmal ein echter Beweis dafür, dass es
Rassentrennung in den USA tatsächlich noch
gibt!
Ebenfalls ganz wie zuvor erwartet entpuppte
sich denn auch George Floyd Drogendealer
ebenfalls als Farbiger. Morris Hall hatte kurz
vor dem Zugriff der Polizei mit in George Floyds
Auto gessessen und verweigert nun die Aussage,
um sich damit nicht selbst zubelasten!
Wenn der nämlich nun aussagen müsste, was er
Floyd verkauft und was Floyd dann kurz vor der
Festnahme so alles eingeworfen, könnte die ganze
schöne Mordanklage wie ein Kartenhaus in sich
zusammenbrechen, und die schwarze Jury, denen
es doch ohnehin nur um den weißen Arsch von
Chauvin geht, eben das Bauernopfer mit dem sie
unbedingt weißen Rassismus beweisen, um damit
alle anderen Vorfälle im Zusammenhang mit den
Black live matter-Protesten entschuldigen zu kön –
nen, werden ganz bestimmt nicht gerade hier
nachfragen, obwohl sie doch ansonsten jegliche
Statements von Farbigen als Aussagen gelten las –
sen.
So vertagte Richter Peter Cahill erst einmal die Ent –
scheidung. Sichtlich treibt man erst einmal weitere
farbige Zeugen auf die im besten Telenova-Stil trä –
nenreich ihre Aussagen machen werden, die in die –
sem Fall zumeist eher zu Statements gegen Rassis –
mus und Diskriminierung ausfallen, eben genau
dass, was einen Schauprozess so ausmacht!

Zum Thema: Ende des Haller Schauprozesses

Erwartungsgemäß endete der Prozess zu Halle mit der
Verkündung der Höchststrafe für den Täter. Die bunt –
deutsche Justiz gab sich wieder einmal die Blöße eines
Schauprozesses.
Durch gezielte mediale Vorverurteilung des Opfers be –
stand kaum noch ein Zweifel daran, dass das Urteil be –
reits im Vorfeld fest stand und der gesamte Prozess so
nur ein Schauspiel, besonders für die sensationsgeilen
Medien gewesen.
Irritierend dürfte an dem Prozess nur gewesen sein,
dass die buntdeutsche Justiz, ganz wie in Regimen
üblich zur Sippenhaft übergehen sollte. Unbedingt
sollte die Familie des Eigenbrötlers Stephan Balliet
mit den Fall hineingezogen und für die Tat mit ver –
antwortlich gemacht werden. Daher dürfte nur die
Sensationspresse und das von vorn herein partei –
ische Gericht noch darüber verwundert gewesen
sein, dass der Angeklagte daher eher lieber keine
Angaben zu seiner Biographie machte.
Um eine echte Aufarbeitung ging es in diesem Fall
ohnehin nicht. Die beiden eigentlichen, weil deut –
sche, Opfer wurden zur reinen Nebensache damit
sich die Juden als ewige Opfer zelebrieren konnten.
Daneben wurde der Fall von der Regierung gerade –
zu schamlos ausgenutzt, um unter dem Vorwand
der Bekämpfung von ,,Hasskriminalität„ die to –
tale Kontrolle und Zensur über die Sozialen Netz –
werke zu bekommen. So musste Balliet unbedingt
,,Komplizen„ im Netz gehabt haben, auf deren
Seiten er sich radikalisiert habe. Aber diese polit –
ische Ausnutzung kennzeichnet eben auch einen
typischen Schauprozess, und somit gelang es der
buntdeutschen Justiz zu keiner Zeit die Politik
aus dem Prozess herauszuhalten. Um dieses, trotz
aller Beweise dafür, dass Balliet ein Einzeltäter
gewesen ist, schamlos durchzusetzen erfand die
Politik einfach den Begriff des ,,neuen globalisierten
Typus von isolierten Terroristen „. Das dies kein
neuer Typ ist, schon weil sie die meisten Islamisten
auf diese Weise ebenso radikalisieren, wie die mili –
tanten Umweltschutzaktivisten, war scheiß egal,
weil man eben bloß einen Vorwand zur Kontrolle
über das Internet brauchte. Da kam allen der Fall
Baillet gerade recht! Sie brauchten halt als Vor –
wand eine ,, Internet-Kultur„ über die sich der
Täter radikalisiert habe.
Wie parteiisch etwa die Richterin Ursula Mertens
gewesen, geht aus deren Aussagen klar hervor:
,, Dass jemand jahrelang in seinem Kinderzimmer
sitze und unbemerkt Waffen und Sprengsätze zu –
sammenbaue, habe eine neue Qualität. Wie kommt
es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so ver –
sagen? Das treibt uns um „. Ob Richterin Mertens
solches auch jenen linksextremistischen Bomben –
bauer aus Thüringen gefragt hätte, welcher sogar
mit dem Demokratiepreis der Thüringer Landes –
regierung geehrt? Hätte Richterin Mertens etwa
die Familie der linksextremistische Leipziger
,,Kommandoführerin„ Lisa zu der Entwicklung
ihrer Tochter gefragt? Natürlich nicht, weil solch
Versuche der Einführung von Sippenhaft in die –
sem Land und unter dieser Justiz ausschließlich
deutschen Rechten vorbehalten ist!
Das erinnert uns in beschämender Weise stark
an den NSU-Prozess, in dem ein ebenso partei –
ischer Richter, Manfred Götzl, schon vor Prozess –
beginn sich dazu erblödete lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Auch Zschäpe wurde ein –
seitig dafür verurteilt, dass sie den beiden Uwes
den Haushalt geführt! Dagegen heißt es in der
parteiischen Justiz der bunten Republik bezüg –
lich der IS-Bräute, dass das Führen des Haus –
halts alleine für eine Anklage nicht ausreiche.
Für Beate Zschäpe dagegen war es vollkommen
ausreichend, um sie für Jahre einzusperren!
Im Fall Balliet zeigte sich Richterin Mertens zu –
tiefst enttäuscht, dass sie,, seiner Familie keine
Schuld dafür geben, dass sie die Verbrechen nicht
verhindert habe „ und man ihr so eine Sippenhaft
nicht zugestehen wollte. Der eigentliche Grund da –
für dürfte aber wohl eher gewesen sein, dass solches
etwas zu sehr an die Sippenhaft der Nationalsozialis –
ten erinnert hätte! Immerhin verglich selbst Balliets
Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber dessen Tat mit
,, mit den Verbrechen der Nationalsozialisten „. So
wie eben in einem richtigen Schauprozess ist noch
nicht einmal die Verteidigung frei von ideologischer
Beeinflussung!
Auch wenn Stephan Balliet zur Höchststrafe mit an –
schließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
verurteilt worden, wird seine Tat noch jahrzehntelang
von Medien und Politik gnadenlos instrumentalisiert
werden, um Kapital daraus zu ziehen. Was anderes
kann man in diesem Land nicht erwarten.

Wie Lügen fürs System einen Schauprozess entlarven

Die immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz in
diesem Land macht mit ihrem jüngsten Schandurteil
einmal mehr deutlich, dass, wer für das System lügt in
der Bunten Republik vollkommen straflos davon zu
kommen pflegt.
So ist es in diesem Land vollkommen straffrei sich als
ein den Holocaust überlebender Jude auszugeben die
absurdesten Leidensgeschichten zu erfinden, darüber
in der Öffentlichkeit Vorträge hält, solange man dafür
nicht irgendwelche Dokumente fälscht. Wobei man
sich letztere Spitzfindigkeit nur ausgedacht, weil es
schon die Holocaust-Leugnungsparagraphen jedem
Betreffenden nahezu unmöglich machen von einem
vermeintlichen Holocaust-Überlebenden Beweise
wie eben Dokumente abzufordern. Solch eine For –
derung würde sofort als Herabwürdigung des Holo –
caustes angesehen und hätte für den Betreffenden
weitreichende Folgen.
Jedoch der Holocaustgeschichtenerfinder bleibt da –
gegen vollkommen straffrei, da er ja für eine ,,gute
Sache„, im Sinne des Staates und System gelogen
hat!
Genauso muss man den nunmehrigen Freispruch
des Anwalts Ralph Willms betrachten. Auch dieser
log ja für das politische System, in dem er im soge –
nannten NSU-Prozess vorgab ein Opfer zuvertreten,
dass gar nicht existierte. Solch Handlungsweise er –
innert eher an die dunklen Zeiten der Hexenverfolg –
ungen, in den die armen Hexen auch Dingen bezich –
tigt wurden, die es gar nicht gab. Ganz so wie dann
im NSU-Prozess nichtexistierende Opfer!
Damit machte die buntdeutsche Justiz wieder ein –
mal deutlich, dass im ,,deutschen Rechtsstaat„ vor
dem Gesetz nicht alle gleich sind. Erfindet nämlich
so ein Rechter ein Opfer indem er etwa eine Verge –
waltigung einer Deutschen durch einen Ausländer
erfindet und diese Meldung in den Sozialen Netz –
werken postet, dann ist es eine Straftat ( weil er
eben nicht für das bestehende politische System
gelogen ), wobei dann nicht nur der eigentliche
Verursacher verfolgt, sondern gleich alle, welche
seine Meldung weiterverbreitet!
Wenn dagegen ein Anwalt ein Opfer mit Migra –
tionshintergrund von Deutschen erfindet, lügt
er damit für das System und kommt somit eben
vollkommen straffrei davon!
Ebenso wie jener Mitglieder eines Berliner Asyl –
und Migrantenlobbyvereins, welche eine toten
Flüchtling vor dem Lagesos in Berlin erfanden.
Auch diese Lüge war nach buntdeutscher ,,Recht –
sprechung„ nicht strafbar, weil man halt für das
System gelogen.
Wenn man in einem Land lebt, dass von Politi –
kern regiert, für welche das Belügen des Volkes
die Höchstform dessen darstellt, was diese für
Demokratie halten, muss es da eben auch eine
so bescheissende Justiz geben, damit denn so
mancher Politiker nicht mehr Zeit auf der An –
klagebank als auf seinen Sitz im Bundestag ver –
bringt. Da ja der betreffende Politiker oder Poli –
tikerin für das System gelogen, kommen auch
sie vollkommen strafbar davon.
Zu einer Lüge gehört natürlich auch immer eine
weitere Lüge mit der man die Erste deckt. Im
Fall des Anwalts Ralph Willms gibt man daher
einfach dem Migranten Atilla Ö. die Schuld, weil
dieser 2017 verstorben und damit nicht mehr
Rede und Antwort stehen kann. Dieser alleine
habe die Frau namens Meral Keskin erfunden.
,,Nach Ansicht des Gerichts hat Atilla Ö. gleich
zwei falsche Opfer als Nebenklägerinnen in den
NSU-Prozess gebracht: seine Mutter und ihre an –
gebliche Freundin, Meral Keskin. Atilla Ö. wusste
aus eigener Erfahrung, dass die Bundesregierung
den Opfern des NSU jeweils 5000 Euro Entschä –
digung zahlt. Und er wusste, dass es Anwälte gibt,
die großes Interesse haben, an diesem »Jahrhun –
dertprozess« teilzunehmen. Atilla Ö. soll sich für
die Vermittlung von Mandaten Geld versprochen
haben„heißt es in der Presse dazu.
Mit anderen Worten: Attila Ö. wusste von Anfang
an, dass es sich bei dem sogenannten NSU-Prozess
um einen reinen Schauprozess gehandelt, in wel –
chem die mutmaßlichen Täter längst medial vor –
verurteilt und damit feststanden und es eigentlich
nur noch darum ging, daraus gehörig Kapital zu
schlagen! Das alles wirft ein mehr als beschämen –
des Bild auf die vermeintlichen Opfer und deren
Opferanwälte im NSU-Prozess. Und es fügt den
vielen Ungereimtheiten, welche nicht wenige da
mehr an eine staatliche Verschwörung als an die
rechte Dreibande glauben, eine weitere Seite hin –
zu!
Warum allerdings Willms das nicht vorhandene
Opfer 2 ½ Jahre lang an 230 Verhandlungstagen
vor Gericht vertreten, dafür ließ sich dann keine
erklärende Lüge finden. Obwohl damit der An –
walt gegen so ziemlich jede anwaltliche Pflicht
verstoßen hat, konnte die Vorsitzende Richterin
Melanie Theiner jedoch keinen fahrlässigen Be –
trug. »Anders gesagt: Der fahrlässige Betrug ist
nicht strafbar.« Ehrlicher wäre es gewesen offen
einzugestehen, dass Betrug im Sinne des Systems
nicht strafbar ist. Denn was ist mit dem Rechten,
der in seinem Blog oder auf seiner Seite in den
Sozialen Medien nur die erfundene Vergewaltig –
ung durch einen Migranten nur weiter gepostet?
Der hat dann, wenn er angezeigt wird, ja auch
nur ,,fahrlässig„ gehandelt, trotzdem wird bei
dem dann ,,Hasskriminalität„ oder gar ,,Volks –
verhetzung„ daraus!
An dieser Stelle muss man sich eher schon fragen,
ob Richterin Theiner überhaupt fähig gewesen so
einen Betrug einschätzen zu können. Entweder ist
die nämlich extrem unfähig oder es wurde absicht –
lich im Sinne Lügen fürs System so von ihr ,,Recht
gesprochen. Immerhin hatte Willms, zwischen 2013
und 2015, 25 Vorschusszahlungen für seine Phantom-
Tätigkeit beantragt und bekommen. Insgesamt über
211.000 Euro an Gebühren, Auslagen und Reisekos –
ten! Dazu hatte Willms noch wissentlich ein gefälsch –
tes Attest eingereicht ! Mit solcher Urkundenfälsch –
ung wäre es sogar für einen Holocaustüberlebenden-
Vorlüger eng geworden. Nicht aber für den schmieri –
gen Anwalt! Übrigens, wenn dies kein hinlänglicher
Betrug, warum muss der Anwalt dann dies Geld zu –
rückzahlen?
Daneben fragt man sich, wie glaubhaft es ist, dass
jemand als Anwalt zweieinhalb Jahre in einem Pro –
zess auftritt ohne überhaupt die Prozessakten ge –
lesen zu haben. Immerhin geht nun das Gericht
davon aus ,,, dass der Anwalt die NSU-Akten nie
gelesen hat. Andernfalls wäre ihm vielleicht auf –
gefallen, dass nirgendwo der Name Meral Keskin
auftaucht „. Allerdings müssten dann auch sämt –
liche Richter und Staatsanwälte nie die Akten ge –
lesen haben, da sie die nicht existente Keskin als
angebliche Geschädigte die ganze Zeit über zuge –
lassen, ohne das jemals nachgefragt wurde. Das
hingegen bestätigt eher den Verdacht, dass nie –
mand in diesem Prozess die Akten wirklich zu
lesen brauchte, eben weil er als ein reiner Schau –
prozess in Szene gesetzt, bei dem die Täter ohne –
hin schon im Vorfeld feststanden. Das wirft aller –
ding ein weiteres zutiefst beschämendes Bild auf
die Bunddeutsche Justiz.
Es ging also bloß noch ums reine Abzocken der
deutschen Steuerzahler, der für all die vielen Ge –
richtskosten aufkommen muss. Alleine Willms
kassierte ja über 211.000 Euro ab!
Bei solch Summen noch von einer ,,geringfügigen
Fahrlässigkeit zu sprechen, muss man als Richterin
fast schon verlogener agieren als Attila Ö. und sein
Anwalt zusammen!
Ganz nebenbei ergibt sich aus dem Vorfall in welch
großem Stil der NSU-Prozess zur reinen Abzocke
verkommen, und dass wusste ganz bestimmt nicht
nur Attila Ö.!
Hier noch ein schönes Beispiel für alle Opfer von
Migrantengewalt oder deren Angehörigen, die oft
jahrelang um eine Entschädigung kämpfen müssen:
,, Willms hat für Meral Keskin auch die 5000 Euro
Entschädigung aus dem Opferfonds der Bundesre –
gierung beantragt. Das zuständige Bundesamt für
Justiz zahlte es ihm aus „!
Ein Gutes hat der Fall, denn das Gericht fand nun
erst heraus: ,, Auch der Senat des Oberlandesgerichts
München unter Vorsitz von Manfred Götzl, die Staats –
anwaltschaft Köln, das Bundesamt für Justiz und die
Staatsanwaltschaft Aachen hätten versagt „. Dabei
hatte jeder schon vor Prozess erkennen können, dass
Richter Götzl ein Komplettversager ist, der mit dem
Fall überfordert. Schon vor Prozessbeginn hatte sich
jener Richter erdreistet, (sensations)lüsternen türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorzuführen. Spätestens hier hätten
in der buntdeutschen Justiz alle Alarmglocken auf –
schrillen müssen, dass so ein Lüstling eher ungeeig –
net ist. Kein regimetreuer Richter in Russland hätte
sich dazu erblödet russischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzuführen!
Nein, so etwas darf tatsächlich nur in Deutschland
Recht sprechen!
Zum Thema mediale Vorverurteilung haben wir an
dieser Stelle auch noch gleich etwas finden können.
So heißt es da: ,, Das Bundesamt für Justiz habe zwar
»immerhin gezögert«, dann aber doch die 5000 Euro
Entschädigung an ein Phantom gezahlt – aus Angst,
dass sich Meral Keskin, sollte es sie doch geben, an
die Medien wendet und sich über die Verweigerung
der Entschädigung beklagt „. Hier haben wir nun
endgültig die Bestätigung eines reinen Schauprozes –
ses!
Dementsprechend kommt Anwalt Willms milde da –
von: Die Staatsanwaltschaft hatte für Willms als Ge –
samtstrafe zwei Jahre auf Bewährung und ein auf
zwei Jahre befristetes Berufsverbot im Bereich Straf –
recht gefordert. Natürlich ist dies Urteil noch nicht
rechtskräftig, denn in der buntdeutschen Justiz lässt
immer noch was drehen!